mrek78 hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 13:12
TheCursedBaron hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 13:09
mrek78 hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 12:49
Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.
Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
Naja, wenn du die großen Magazine ZUR Pistole meldest, dann wird die Glock zu Kat. A. Du kannst einfach hingehen und deine Glock Magazine gesondert melden. Dann bleiben die Waffen Kat. B. Melden musst du die Mags sowieso, wenn sie über 20 Schuss haben, wie du sie dann meldest, kannst du dir ja bei der BH dann aussuchen.
Genau das wäre mein Plan gewesen, Benutzung nur auf behördlich genehmigten Schießplätzen, laut meiner BH geht das aber nicht, ich muss die Waffen melden.
schau
a menge behoerden haben da so ihre eigenen ansichten
deshalb war es recht clever HiCaps so bald als moeglich zu melden
jetzt bist du in einer unangenehmen situation weil die zeit knapp wird
normalerweise wuerde ich die so melden wie ICH will
wenn die behoerde anders ausstellt einspruch machen
dem wird garantiert nicht statt gegeben
dh du musst in die naechste instanz
und das alles wird sich bis 13.12.21 nicht ausgehen
und ab dem datum hast du diese magazine unberechtigt
ich wuesste nicht was ein laufendes verfahren daran aendern sollte
wenn du sie aber abgibst vor dem stichtag hast du keinen altbesitz mehr und das laufende verfahren wird wegen gehenstandslosigkeit eingestellt
wer jetzt seine schaefchen noch ned im trockenen hat ( sprich wer jetzt seinen magazin eintrag noch ned auf der WBK bzw am WP hat) der ist auf den goodwill seiner behoerde angewiesen