Nebenwohnsitz an AB melden

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Sirmarduk
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Nebenwohnsitz an AB melden

Beitrag von Sirmarduk » Do 21. Apr 2011, 09:28

Hallo

Wissts ihr ob ich einen Nebenwohnsitz der jetzt dazugekommen ist an das AB melden muss? Bin mir nämlich nicht so wirklich sicher.

Vorallem wenn ich dort ein paar Kat B Teile rumliegen hab?

Gruß
Waidmannsheil

Sirmarduk

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Re: Nebenwohnsitz an AB melden

Beitrag von Thule » Do 21. Apr 2011, 09:34

Ja.
Aus § 26 WaffG 1996:

"jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen"

gewo
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Re: Nebenwohnsitz an AB melden

Beitrag von gewo » Do 21. Apr 2011, 10:11

Sirmarduk hat geschrieben:Hallo

Wissts ihr ob ich einen Nebenwohnsitz der jetzt dazugekommen ist an das AB melden muss? Bin mir nämlich nicht so wirklich sicher.

Vorallem wenn ich dort ein paar Kat B Teile rumliegen hab?

Gruß



hallo

ob du dort waffen hast oder nicht ist nicht erheblich
du musst melden innerhalb festgelegter frist (ich glaube 4 wochen)

weil es im zusammenhang passt:
WO du waffen verwahrst ist egal
du kannst sie ueberall verwahren und musst auch nicht melden wo du sie verwahrst (buero, nebenfreundin, bekannter ect)

wesentlich dabei ist nur, dass
- die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt
- personen die kein waffenrechtliches dokument besitzen nicht an die waffen bzw muni herankommen koennen und
- du immer zugang/zutritt zur waffe hast
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Sirmarduk
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Re: Nebenwohnsitz an AB melden

Beitrag von Sirmarduk » Do 21. Apr 2011, 10:21

So
Hab grad mit den Ladies im Ab telefoniert. Meldung von Wohnsitz schriftlich mit Unterschrift.
Phuuu 4 wochen Frist dann bin ich noch nicht illegal
Waidmannsheil

Sirmarduk

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