GK Munition kaufen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von 1941BNZ » Sa 30. Apr 2011, 13:38

ja da hast recht ;)

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mgritsch
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von mgritsch » Sa 30. Apr 2011, 23:39

1941BNZ hat geschrieben:aber die 8x56r wird ja auch aus einer kriegswaffe verschossen weshalb kein kriegsmaterial

wenn man sie heute überhaupt noch kaufen kann


repetiergewehre wie der M95 sind kein kriegsmaterial auch wenn siefrüher mal von armeen verwendet wurden. wurden vorderlader auch irgendwann mal.
ich kenne auch keinen halb-/vollautomaten der mit 8x56R gefüttert wurde, somit ist es sicher nicht als kriegsmaterial zu sehen.
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von 1941BNZ » So 1. Mai 2011, 00:24

die 8 x 56r bekommst ja eigendlich e nimma zu kaufen

einziger ausweg ist wiederladen

wollte mir mal ein m95 bei kettner kaufen
aber da es so wenig munition gibt hab ich ihn stehen lassen

in st.pölten gibt es ein waffengeschäfft das noch 8 x 56r munition verteibt jedoch 4 € das stück

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Vintageologist
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Vintageologist » So 1. Mai 2011, 02:17

gewo hat geschrieben:
das bedeutet also:
munition gewisser kaliber (unter anderem .308, .223 und 8x57IS aber noch einige andere) darf - wenn es sich um vollmantelgeschosse handelt - nur gegen WBK, jagdkarte oder schuetzenpass erworben werden.

teilmantelgeschosse sind unabhaengig vom (legalen) kaliber frei kaeuflich

faustfeuerwaffenmunition nur gegen WBK (und vermutlich jagdkarte bzw schuetzenpass, oder?)

und wie sieht es eigentlich mit dem kaliber 22 aus? gilt dass als FFW oder LW kaliber?
und schrot ist frei ab 18, oder?


Genau, also Gewehrpatronen dieser gewissen Kaliber laut Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial sind KM, wenn sie FMJ sind und sonst nicht (es sei denn Sprengladung, Forum, etc.)

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".



FFW Munition ist praktisch umgekehrt, aber die bekommst du ja grundsätzlich nur mit WBK. Aber da sind halt alle Teilmantelgeschosse nur gegen zusätzliche Jagdkarte oder Schützenpass zu haben.

Waffengesetz 1996 - Runderlass GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.

In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz
sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.

[...]

Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.


Schrot und Slugs sind ganz normal ab 18 und werden eigentlich auch nirgendwo näher behandelt. Ergibt sich wohl daraus, dass auch die dazugehörigen Waffen ab 18 sind.

Und bezüglich .22LR:

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:
[...]
○Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
[...]


...weiters...

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Forum
und Schrotpatronen mit Forum.
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von joe77 » So 1. Mai 2011, 07:45

Vintageologist hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
das bedeutet also:
munition gewisser kaliber (unter anderem .308, .223 und 8x57IS aber noch einige andere) darf - wenn es sich um vollmantelgeschosse handelt - nur gegen WBK, jagdkarte oder schuetzenpass erworben werden.

teilmantelgeschosse sind unabhaengig vom (legalen) kaliber frei kaeuflich

faustfeuerwaffenmunition nur gegen WBK (und vermutlich jagdkarte bzw schuetzenpass, oder?)

und wie sieht es eigentlich mit dem kaliber 22 aus? gilt dass als FFW oder LW kaliber?
und schrot ist frei ab 18, oder?


Genau, also Gewehrpatronen dieser gewissen Kaliber laut Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial sind KM, wenn sie FMJ sind und sonst nicht (es sei denn Sprengladung, Forum, etc.)

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".



FFW Munition ist praktisch umgekehrt, aber die bekommst du ja grundsätzlich nur mit WBK. Aber da sind halt alle Teilmantelgeschosse nur gegen zusätzliche Jagdkarte oder Schützenpass zu haben.

Waffengesetz 1996 - Runderlass GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.

In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz
sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.

[...]

Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.


Schrot und Slugs sind ganz normal ab 18 und werden eigentlich auch nirgendwo näher behandelt. Ergibt sich wohl daraus, dass auch die dazugehörigen Waffen ab 18 sind.

Und bezüglich .22LR:

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:
[...]
○Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
[...]


...weiters...

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Forum
und Schrotpatronen mit Forum.



Und warum kriegt man keine 22er Tracer zu kaufen ???
mfg
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Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Maggo » So 1. Mai 2011, 08:35

Es gab mal welche zu kaufen ,die Tracer für KK.
Im westen Österreichs hab ich noch nie einen Verkauf erlebt wo ich für Vm Muni eine Wbk benötigt hätte.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Warnschuss » So 1. Mai 2011, 12:56

mgritsch hat geschrieben:
1941BNZ hat geschrieben:aber die 8x56r wird ja auch aus einer kriegswaffe verschossen weshalb kein kriegsmaterial

wenn man sie heute überhaupt noch kaufen kann


repetiergewehre wie der M95 sind kein kriegsmaterial auch wenn siefrüher mal von armeen verwendet wurden. wurden vorderlader auch irgendwann mal.
ich kenne auch keinen halb-/vollautomaten der mit 8x56R gefüttert wurde, somit ist es sicher nicht als kriegsmaterial zu sehen.


Nur weil Du es nicht kennst, heißt das nicht, dass es nicht existiert: http://world.guns.ru/machine/at/steyr-s ... -30-e.html

Vintageologist hat geschrieben:FFW Munition ist praktisch umgekehrt, aber die bekommst du ja grundsätzlich nur mit WBK. Aber da sind halt alle Teilmantelgeschosse nur gegen zusätzliche Jagdkarte oder Schützenpass zu haben.


Ich habe zwar auf der letzten Seite bereits alles in meiner Zusammenfassung klar und deutlich geschrieben, aber hier noch einmal, bevor sich Halbwahrheiten wieder verbreiten:
Erstens gibt es FFW-Muni nicht nur mit WBK, sondern auch mit WP. Und zweitens sind nicht die normalen Teilmantelpatronen diejenigen FFW-Patronen, bei denen man zusätzlich einen Schützenpass oder eine Jagdkarte benötigt, sondern das gilt lediglich bei FFW-Patronen mit Teilmantelhohlspitzgeschoßen.

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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Vintageologist » So 1. Mai 2011, 15:49

joe77 hat geschrieben:Und warum kriegt man keine 22er Tracer zu kaufen ???


Wahrscheinlich, weil man sie eh auf fast keinem Schießstand schießen darf (Brandgefahr).

Warnschuss hat geschrieben:Ich habe zwar auf der letzten Seite bereits alles in meiner Zusammenfassung klar und deutlich geschrieben, aber hier noch einmal, bevor sich Halbwahrheiten wieder verbreiten:
Erstens gibt es FFW-Muni nicht nur mit WBK, sondern auch mit WP. Und zweitens sind nicht die normalen Teilmantelpatronen diejenigen FFW-Patronen, bei denen man zusätzlich einen Schützenpass oder eine Jagdkarte benötigt, sondern das gilt lediglich bei FFW-Patronen mit Teilmantelhohlspitzgeschoßen.


Wenn du meinen Post gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich sogar die Gesetzestexte dazu 1:1 zitiert habe... falls das für dich Halbwahrheiten sind :) Dass man Munition, die man mit WBK bekommt auch mit WP haben darf, kann man sich wahrscheinlich denken, da im Endeffekt der WP einfach eine WBK mit Erlaubnis zum Führen ist.
Außerdem ist zwar (und das hatte ich ja sogar extra fett hervorgehoben) im Runderlass von "Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz" die Rede, allerdings schreibt das WaffG selbst:

Waffengesetz 1996 hat geschrieben:Der Bundesminister für Inneres hat
Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse
für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen,
durch Verordnung zu verbieten.


...was ja auch ganz normale TM Soft Points miteinschließen würde und tatsächlich ist die Handhabung der Waffenhändler üblicherweise so, dass alles, was TM ist, nur gegen Schützenpass oder Jagdkarte ausgegeben wird.
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Warnschuss » So 1. Mai 2011, 22:02

Lieber Vintage, es bringt nichts, Gesetzestexte "1:1 zu zitieren", wie Du sagst, wenn man dann den Inhalt nicht richtig oder nicht präzise wiedergibt bzw. anders auslegt als das Gesetz oder die Verordnung selbst.

Dass alles, was TM ist, bei Händlern nur gegen Schützenpass oder Jagdkarte (iVm WBK/WP) ausgegeben wird, habe ich persönlich nirgendwo erlebt, auch kein Schützenkollege von mir. Das wäre auch Unsinn, weil nicht gesetzlich verlangt. Abgesehen davon: Was manche Büchsenmacher verlangen oder tun, sagt nicht immer etwas über die richtige rechtliche Lage aus -Stichwort: Kauf von VM-LW-Patronen.
Wenn Du meinst, dass Expansivmunition gleich TM bedeutet, dann bist Du mit dieser Rechtsmeinung alleine. Denn in der Waffenverordnung -nicht bloß im Runderlass- ist festgelegt, was unter "Expansivmunition" zu verstehen ist:

Expansivmunition

§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.

(2)...


Also: Expansivmunition = TM + geschlossene/offene Hohlspitze

Die Verordnung präzisiert das Gesetz. Der Runderlass bezieht sich darauf und erlaubt solche Geschoße eben Jägern und Sportschützen trotz grundsätzlichem Verbot.
Aber jeder, dem es Spaß macht, jedes Mal beim Kauf von einfachen TM-Patronen zusätzlich seine Jagdkarte oder den Schützenpass mitzunehmen und herzuzeigen, soll das ruhig weiter tun. Müssen tut er es nicht.

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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Vintageologist » Mo 2. Mai 2011, 00:34

Ich bin mir nicht sicher, ob du mich überhaupt verstehst.

Mir ist vollkommen klar, was da drin steht und wie es formuliert ist und ich habe es - um es vielleicht noch einmal zu sagen - auch schon in meinem Originalpost genau so herausgehoben. TM + Hohlspitz.

Nur wie die tatsächliche Handhabung in der Realität ausschaut, ist eben auch etwas anderes. Viele Händler werden Expansiv mit Soft Point gleichsetzen und deren Sache ist es im Endeffekt, ob du sie bekommst oder nicht.

Alles, was es an Gesetz dazu gibt, wurde nun schon gepostet und es ist überflüssig, da weiter zu diskutieren.
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von 30-06 » Mo 2. Mai 2011, 16:35

10. Abschnitt

Strafbestimmungen und Durchsuchungsermächtigung

Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,


1.


unbefugt genehmigungspflichtige Schußwaffen besitzt oder führt;

2.


verbotene Waffen (§ 17) unbefugt besitzt;

3.


Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 12 verboten ist;

4.


Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt;

5.


genehmigungspflichtige Schußwaffen, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist
,



noch besser:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20011023_OGH0002_0140OS00121_0100000_002&ResultFunctionToken=5e8cfa75-3d02-40c8-ae5e-d9d41712ff6e&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=02.05.2011&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=kriegsmaterial

Varminter

Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Varminter » Fr 20. Mai 2011, 15:28

1941BNZ hat geschrieben:aber die 8x56r wird ja auch aus einer kriegswaffe verschossen weshalb kein kriegsmaterialwenn man sie heute überhaupt noch kaufen kann



Wahrscheinlich kommt da die geringe Rolle der alten 8x56R Mannlicher Geradezügler in den stehenden Heeren des 21. Jahrhunderts zu tragen... :think:

Stammeskriege in Angola und Co. lassen wir da ausser Betracht.

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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Teal'c » Mi 13. Jul 2011, 11:29

bin grad total verwirrt.

Hab immer gelesen, dass man VOLLMANTEL Grosskaliber Patronen mit WBK bekommt. (z.B. 223rem Vollmantel Barnaul, S&B etc)

grad am Telefon meint ein niederösterr. Büchser zu mir, dass die WBK net reicht sondern ich nen Sportschützenausweis ZUSÄTZLICH noch brauch um die zu erwerben??
Hä? Was jetzt? I kenn mi nimma aus... :roll: :(
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von Expat » Mi 13. Jul 2011, 11:33

Es ist ein Trauerspiel mit den Händlern...
Für normale, langweilige Vollmantel brauchst du die WBK und sonst nichts - meines Wissens und meiner Erfahrung nach.
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Re: GK Munition kaufen

Beitrag von kemira » Mi 13. Jul 2011, 11:36

Jo. Des steht aa so im Xetz.

Ausdrucken, gelb antextmarkern, mitnehmen, vom Händler laut vorlesen lassen.
Bei anhaltender Weigerung woanders kaufen.

Oder gleich woanders kaufen.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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