Außerdem, wo hast denn das Gsatzl her? Gar aus nem deutschen Forum?

hoffentlich nedWilhelmshoehe hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 09:58 Außerdem, wo hast denn das Gsatzl her? Gar aus nem deutschen Forum?![]()
Steht so oder ähnlich in den jeweiligen Landesjagdgesetzen. Ist aber keine Definition von Jagd.gewo hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 09:59hoffentlich nedWilhelmshoehe hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 09:58 Außerdem, wo hast denn das Gsatzl her? Gar aus nem deutschen Forum?![]()
weil das waere recht peinlich ...
Du verwechselst das Jagdrecht mit dem Jagdausuebungsrecht.Pirker hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 18:02 Das Jagdrecht ist in Österreich untrennbar mit Grund und Boden verbunden, stark vereinfacht ausgedrückt, nur der Grundbesitzer darf auf seinem eigenen Grund jagen und Tiere töten.
Es redet niemand davon dass jemand durchs fremde Revier "geistern" soll.. Wo beguenstigt so eine Regelung bitte die Wilderei?[...] nämlich das der Wilderei erstens eint Tür aufgemacht wird und zweitens die unangenehmen Situationen, wenn ein Unbekannter mit einer Waffe durch ein fremdes Jagdrevier geistert.
Es gibt aber eben leider Situationen wenn dieser nicht erreichbar ist. Die Polizei selbst probiert es dann oft im Nachbarrevier, zumindest in Graz. In unserem Revier haben wir Bereitschaftsdienst fuer die Blaulichtorganistionen. Aber auch da kann es dauern (wennst z.B. ohne Gewehr auf der Arbeit bist und ein Anruf kommt).Abgesehen davon handelt es sich bei dem Bericht erstens über ein Versuchsprojekt und zweitens hat gewo den zweiten Teil des Zitats vergessen, dem eine sehr gewichtige Aussage trifft: ".., wenn der zuständige Revierjäger nicht erreichbar ist".
sehr spannend..Da ausgeschlossen werden kann, dass der Gesetzgeber mit Einführung des § 20 Abs. 1a WaffG die Befugnisse der Jäger beschränken wollte, ist das Einschreiten des Jägers bei Wildunfällen sowie die mit diesem Einschreiten verbundene Bereitschaft unter die „tatsächliche Ausübung der Jagd“ zu subsumieren. Daraus folgt, dass derartige Wildunfalleinsätze und die mit derartigen Einsätzen verbundene Bereitschaft nach der neuen Rechtslage bereits von § 20 Abs. 1a WaffG erfasst sind und im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, Waffen von Personen, die sowohl Inhaber einer gültigen Jagdkarte als auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, geführt werden dürfen;
Nur weil du Lilienfeld ansprichst. Nicht im direkten Zusammenhang, aber in seiner herablassenden Art, trotzdem auf die Jägerschaft allgemein eindreschend, empfehle ich den Ö1 Beitrag von vergangenem Samstag zwischen- glaube 09:00 und 10:00 Vormittag.Wilhelmshoehe hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 13:47 Es gibt dazu keine Gesetzesänderung, weil diese Vorgehensweise bereits mit dem TSchG 2004 gedeckt war. Es wird jetzt versucht dies innerhalb der gegebenen gesetzliche Rahmenbedingung auch vermehrt auszuführen. Deshalb eine Pressemeldung und keine Gesetzesänderung. Oder glaubt's ihr Ernsthaft, dass man sich im Bezirk Lilienfeld seit 2015 einfach darauf geeinigt hat das Gesetz zu brechen?![]()
Das es jetzt hoffentlich auch öfter so gehandhabt wird ist zu begrüßen!
Bei aller Ehre, aber das ist kompletter Blödsinn!gewo hat geschrieben: Sa 29. Jan 2022, 19:42 Im prinzip kannst jeden polizisten wegen tierquaelerei anzeigen der a stund neben einem vor schmerz bruellenden fallwild im auto sitzt und auf den jäger wartet
1. Es handelt sich um einen Wildunfall, damit ist Tierquälerei schon mal auszuschließen da kein Tatbestand des § 5 TSchG erfüllt wird!
2. Die Hilfeleistungspflicht im § 9 trifft den Verursacher (i.e. den Unfalllenker). Dieser ist er mit der Verständigung der Polizei und des Jägers gerecht geworden.
Das ganze TSchG tagesaktuell im RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20003541Hilfeleistungspflicht
§ 9. Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.
Keine Sorge, dieses Verhalten ist vom TSchG bundesrechtlich gedeckt und auch absolut vorbildlich! Von mir als Jäger vielen herzlichen Dank dafür!AUG-andy hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 12:27 Vor einigen Jahren habe ich einen offensichtlichen flugunfähigen Habicht am Straßenrand gefunden. Flügel gebrochen (wie sich später in der Tierklinik herausstellte). Mit einer Decke, mit unzähligen Versuchen eingefangen. Im Kofferraum deponiert und ab zum Tierarzt. Wurde nach erfolgreicher OP ca. 6 Wochen später wieder in die Natur entlassen.
Handhabe ich genauso. Deine Argumentation im Folgepost deckt sich mit meiner Interpretation.hari hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 12:13 Wenn ich wo vorbeikomme und ein verunfalltes Stueck Wild schwer krank erloest werden soll kannst Dir sicher sein dass ich es erloese sofern ich die passende Ausruestung dabei habe, keine Gefahr der Eigen- oder Fremdgefaehrung besteht und das Stueck nicht mehr mobil ist. Auch wenn es nicht in meinen Revieren ist. Alles andere ist nicht weidgerecht und nicht tierschutzgerecht. Im Idealfall wird man sich eine Weisung geben lassen oder das telefonisch mit dem Jagdausuebungsberechtigten absprechen.
PS: Es ist ungeheuerlich was für unfundierte und teils eklatante Falschaussagen hier im Forum ventiliert werden...
PPS: Zum Vorarlberger Fall hätte ich gerne mehr Details, denn es gibt auch trotz aufrechter Berechtigung zum Führen genügend Gründe für einen Verlust der Verlässlichkeit. Beispiel: WP Besitzer geht "in Zivil" mit offensichtlich offen getragener Waffe am Stephansplatz spazieren. Ohne den Sachverhalt zu kennen verwehre ich mir hierzu zu kommentieren.
Wie gesagt, net uninteressant. Die Frage mit dem Führen zur/von der „unstrittigen“ Jagd gem § 20 Abs 1a WaffG wurde zudem angesprochen.hari hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 20:28sehr spannend..Da ausgeschlossen werden kann, dass der Gesetzgeber mit Einführung des § 20 Abs. 1a WaffG die Befugnisse der Jäger beschränken wollte, ist das Einschreiten des Jägers bei Wildunfällen sowie die mit diesem Einschreiten verbundene Bereitschaft unter die „tatsächliche Ausübung der Jagd“ zu subsumieren. Daraus folgt, dass derartige Wildunfalleinsätze und die mit derartigen Einsätzen verbundene Bereitschaft nach der neuen Rechtslage bereits von § 20 Abs. 1a WaffG erfasst sind und im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, Waffen von Personen, die sowohl Inhaber einer gültigen Jagdkarte als auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, geführt werden dürfen;
Glaube ich nicht. Aktiver Tierschutz kann nicht bestraft werden.Ares hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 20:37 @ AUG-andy
Deine Civilcourage in allen Ehren, wenn dich wer auch immer dafür anzeigt, puderns dich dafür wie ein Zwerglhendl![]()
Wer sagt den, dass es unbedingt ein Jäger sein muss der das anzeigt? Hast sicher auch in der Fahrschule gelernt dass man verunfalltes Wild nicht so einfach einzupacken hat. Hör dir den Ö1 Beitrag an und du wirst es verstehen.AUG-andy hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 21:28Glaube ich nicht. Aktiver Tierschutz kann nicht bestraft werden.Ares hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 20:37 @ AUG-andy
Deine Civilcourage in allen Ehren, wenn dich wer auch immer dafür anzeigt, puderns dich dafür wie ein Zwerglhendl![]()
Das würde ein spannender Prozess für meine Rechtschutzversicherung werden.
Ich habe weder was gestohlen oder unrechtes getan.
Außer ein verletztes Tier ins Tierspital gebracht.
Das wäre ein Fressen für die Medien und ein Armutszeugniss für die Jägerschaft wenn es soweit kommen sollte.
Schlagzeile:
Tierschützer rettet Habicht das Leben und wird dafür Angezeigt.![]()
Wie gesagt, ich würde es jederzeit wieder machen wenn ich ein verletztes Tier finden würde.
Was du einpacken nennst, ist für mich aktiver Tierschutz.Ares hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 22:28Wer sagt den, dass es unbedingt ein Jäger sein muss der das anzeigt? Hast sicher auch in der Fahrschule gelernt dass man verunfalltes Wild nicht so einfach einzupacken hat. Hör dir den Ö1 Beitrag an und du wirst es verstehen.AUG-andy hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 21:28Glaube ich nicht. Aktiver Tierschutz kann nicht bestraft werden.Ares hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 20:37 @ AUG-andy
Deine Civilcourage in allen Ehren, wenn dich wer auch immer dafür anzeigt, puderns dich dafür wie ein Zwerglhendl![]()
Das würde ein spannender Prozess für meine Rechtschutzversicherung werden.
Ich habe weder was gestohlen oder unrechtes getan.
Außer ein verletztes Tier ins Tierspital gebracht.
Das wäre ein Fressen für die Medien und ein Armutszeugniss für die Jägerschaft wenn es soweit kommen sollte.
Schlagzeile:
Tierschützer rettet Habicht das Leben und wird dafür Angezeigt.![]()
Wie gesagt, ich würde es jederzeit wieder machen wenn ich ein verletztes Tier finden würde.
Auch im Marchfeld gibt es genug Windräder, ein breites Betätigungsfeld....AUG-andy hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 22:37Was du einpacken nennst, ist für mich aktiver Tierschutz.Ares hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 22:28Wer sagt den, dass es unbedingt ein Jäger sein muss der das anzeigt? Hast sicher auch in der Fahrschule gelernt dass man verunfalltes Wild nicht so einfach einzupacken hat. Hör dir den Ö1 Beitrag an und du wirst es verstehen.AUG-andy hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 21:28Glaube ich nicht. Aktiver Tierschutz kann nicht bestraft werden.Ares hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 20:37 @ AUG-andy
Deine Civilcourage in allen Ehren, wenn dich wer auch immer dafür anzeigt, puderns dich dafür wie ein Zwerglhendl![]()
Das würde ein spannender Prozess für meine Rechtschutzversicherung werden.
Ich habe weder was gestohlen oder unrechtes getan.
Außer ein verletztes Tier ins Tierspital gebracht.
Das wäre ein Fressen für die Medien und ein Armutszeugniss für die Jägerschaft wenn es soweit kommen sollte.
Schlagzeile:
Tierschützer rettet Habicht das Leben und wird dafür Angezeigt.![]()
Wie gesagt, ich würde es jederzeit wieder machen wenn ich ein verletztes Tier finden würde.
Egal was du hier anführst. Für mich ist so eine Denkweise erbärmlich.
Einem Lebewesen die Hilfe nicht zu verwehren ist mir beigebracht worden.
Und einem Tier ganz besonders. Der Mensch ist meist für sein Handeln selbst verantwortlich, das Kranke, vom Menschen verletzte Tier hingegen nicht.
Ich mache es in Zukunft sicher genau so wieder. Anzeige hin oder her.