Hy
In letzter zeit habe ich viel über die Vorschriften von Schmeisser gelesen jetzt hätte ich es aber doch gerne genauer gewusst
wie das Waffenrecht dazu tatsächlich genau ist.
Es geht sich im wesentlichen um diese Punkte:
Lauflänge
Mündungsbremse
Laufstift
Verriegelungswarzen.
Verriegelungswarzen
Was die Verriegelungswarzen betrifft habe ich hier ein Video (siehe Link) und zwar in der 4:02 Minute da wird gezeigt bezüglich der Österreich Version ich kann an meiner Schmeisser (erst ein paar Wochen alt) aber nichts davon erkennen bzw. fehlt da keine Warze.
Ist das jetzt so neu oder wie läuft das jetzt genau gesetzlich..?
Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=kmtAWJuChSo
Ok Video ist schon älter vielleicht ist das jetzt ja anders.
Was den Laufstift betrifft weiß ich nicht wo ich da gucken muss, falls es überhaupt gesetzlich relevant ist was ich nicht weiß..?
Wie sieht das mit Mündungsbremsen aus..? Sind die erlaubt? meine Schmeisser hat von kauf aus schon eine Mündungsbremse am lauf eine art dreiteiliges teil wie es sonst bei Sturmgewehren zu sehen ist wie in dem Link ersichtlich.
https://www.shootingstore.at/mndungsbre ... -unef.html
Wie sieht es mit der Lauflänge aus ?
Mein Model dürfte das SCHMEISSER AR15 M4F MK2 14,5 ZOLL M-LOK sein, Gravur mit M4 Austria ist vorhanden, aber dennoch würde ich da nochmal gerne nachhaken da bei den Verriegelungswarzen keine Warze fehlt.
Danke..
AR15 Bestimmungen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
AR15 Bestimmungen
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: AR15 Bestimmungen
Die Austria Version ist Geschichte.
Verriegelungswarzen können jetzt alle dran sein.
Lauf verstiftet nicht vorgeschrieben.
Vorne kannst alles dran schnallen was es gibt, solange es kein Schalldämpfer ist und du keine Jagdkarte hast.
Länge egal solange im kürzesten Zustand >60cm
Verriegelungswarzen können jetzt alle dran sein.
Lauf verstiftet nicht vorgeschrieben.
Vorne kannst alles dran schnallen was es gibt, solange es kein Schalldämpfer ist und du keine Jagdkarte hast.
Länge egal solange im kürzesten Zustand >60cm
Re: AR15 Bestimmungen
Eine Mündungsbremse und ein Mündungsfeuerdämpfer wie der verlinkte sind 2 verschiedene Dinge. Es gibt auch Kombinationen, mittlerweile sind jedoch beide legal.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

-
- .50 BMG
- Beiträge: 568
- Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
- Wohnort: Wien
Re: AR15 Bestimmungen
Naja, die „Austria Version“ bietet Unterschiede, ob sie als Vorteil empfunden werden, ist jedem selbst überlassen. Dass sie Geschichte sind, würde ich aber nicht sagen.r4ptor hat geschrieben: Mo 7. Mär 2022, 18:22 Die Austria Version ist Geschichte.
Verriegelungswarzen können jetzt alle dran sein.
Lauf verstiftet nicht vorgeschrieben.
Vorne kannst alles dran schnallen was es gibt, solange es kein Schalldämpfer ist und du keine Jagdkarte hast.
Länge egal solange im kürzesten Zustand >60cm
Fakt ist, die „Austria Versionen“ sind kein Kriegsmaterial im Sinne § 1 Z 1a Kriegsmaterialverordnung.
Im Bereich des Waffengesetzes (also wenn sich der HA im Inland befindet) ist das freilich wurscht, da die HA Kriegsmaterialproblematik aus dem Waffengesetz entfernt wurde. Wenn du einen HA der Kriegsmaterial ist aber im- oder exportieren willst - also die Kriegsmaterialverordnung ins Spiel kommt, da reicht schon ein mitnehmen wollen ins Ausland - machts aber einen deutlichen Unterschied.