Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
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- KarawankenHippie
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Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
Servus,
Kurze Frage: muss man seiner Waffenbehörde den Ort, an dem eine Kat. C Waffe verwahrt wird bekanntgeben?
Ändert sich etwas an der Zuständigkeit der Behörden, wenn eine Kat. C Waffe am Nebenwohnsitz und Kat. A und B am Hauptwohnsitz in unterschiedlichen Bezirken verwahrt werden?
Gruß,
Hippie
Kurze Frage: muss man seiner Waffenbehörde den Ort, an dem eine Kat. C Waffe verwahrt wird bekanntgeben?
Ändert sich etwas an der Zuständigkeit der Behörden, wenn eine Kat. C Waffe am Nebenwohnsitz und Kat. A und B am Hauptwohnsitz in unterschiedlichen Bezirken verwahrt werden?
Gruß,
Hippie
Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
du kannst waffen grundsaetzlich verwahren wo du willstKarawankenHippie hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 16:41 Servus,
Kurze Frage: muss man seiner Waffenbehörde den Ort, an dem eine Kat. C Waffe verwahrt wird bekanntgeben?
Ändert sich etwas an der Zuständigkeit der Behörden, wenn eine Kat. C Waffe am Nebenwohnsitz und Kat. A und B am Hauptwohnsitz in unterschiedlichen Bezirken verwahrt werden?
Gruß,
Hippie
so ferne sie sicher verwahrt sind
egal ob kat A, B oder C
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- KarawankenHippie
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Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
Auch permanent? Dachte man muss zumindest bekanntgeben, wenn sich der dauerhafte Aufbewahrungsort einer Waffe ab Kat. B ändertgewo hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 16:43du kannst waffen grundsaetzlich verwahren wo du willstKarawankenHippie hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 16:41 Servus,
Kurze Frage: muss man seiner Waffenbehörde den Ort, an dem eine Kat. C Waffe verwahrt wird bekanntgeben?
Ändert sich etwas an der Zuständigkeit der Behörden, wenn eine Kat. C Waffe am Nebenwohnsitz und Kat. A und B am Hauptwohnsitz in unterschiedlichen Bezirken verwahrt werden?
Gruß,
Hippie
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Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
Ja, nein muss man nichtKarawankenHippie hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 16:45
Auch permanent? Dachte man muss zumindest bekanntgeben, wenn sich der dauerhafte Aufbewahrungsort einer Waffe ab Kat. B ändert![]()
Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
es macht weder sinnKarawankenHippie hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 16:45 Auch permanent? Dachte man muss zumindest bekanntgeben, wenn sich der dauerhafte Aufbewahrungsort einer Waffe ab Kat. B ändert![]()
noch ist es vorgeschrieben
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Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
interessante frage.. würde mir nämlich gerne eine flinte zulehen - diese würde aber nicht am hauptwohnsitz, sondern am zweitwohnsitz (anderes bundesland) verwahrt werden.
da brauch ich mir also keine gedanken machen? bei der ausstellung der WBK gab es diesen zweitwohnsitz noch nicht. muss ich diesen der behörde am hauptwohnsitz (wien) extra melden? ist doch im ZMR ohnehin ersichtlich - und die behörde sollte darauf zugriff haben…
da brauch ich mir also keine gedanken machen? bei der ausstellung der WBK gab es diesen zweitwohnsitz noch nicht. muss ich diesen der behörde am hauptwohnsitz (wien) extra melden? ist doch im ZMR ohnehin ersichtlich - und die behörde sollte darauf zugriff haben…
Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
Also erstens brauchst für die Kat. C keine WBK und zweitens hats der Gewo ja eh schon gschrieben:
gewo hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 16:43
du kannst waffen grundsaetzlich verwahren wo du willst
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Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
Habe heute durch Zufall aus verlässlicher Quelle erfahren, dass jemand im Zuge der Waffenkontrolle gefragt wurde, warum der Standort der (Kat. B) Waffen denn nicht bekanntgegeben wurde.
Da die Waffen berufsbedingt den Standort regelmäßig wechseln, dürfte das aber nicht zum Nachteil desjenigen ausfallen.
So falsch dürfte meine Vermutung wohl nicht gewesen sein...
Da die Waffen berufsbedingt den Standort regelmäßig wechseln, dürfte das aber nicht zum Nachteil desjenigen ausfallen.
So falsch dürfte meine Vermutung wohl nicht gewesen sein...
Re: Verwahrungsort einer Kat. C Waffe melden?
Bitte keine mutmassungen in den raum stellenKarawankenHippie hat geschrieben: Mo 21. Mär 2022, 22:57 Habe heute durch Zufall aus verlässlicher Quelle erfahren, dass jemand im Zuge der Waffenkontrolle gefragt wurde, warum der Standort der (Kat. B) Waffen denn nicht bekanntgegeben wurde.
Da die Waffen berufsbedingt den Standort regelmäßig wechseln, dürfte das aber nicht zum Nachteil desjenigen ausfallen.
So falsch dürfte meine Vermutung wohl nicht gewesen sein...
Die koennen alles fragen was sie wollen.
Die korrekte antwort waere gewesen: „weil es dazu keinerlei verpflichtung gibt.“
Mir hat man vor vielen jahren schon mal bei der verwahrungskontrolle den entzug des waffendokuments angekuendigt weil die waffen geladen im tresor gelegen sind
Mit nur WBK ( kein WP).
Natuerlich is am ende nix passiert.
Weils ned untersagt ist.
Die exekutive hat keinerlei spezielle schulung betreffend waffenrechtlicher themen.
Brauchen sie auch ned.
Die sind keine juristen.
Die haben welche.
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