Kat B privatverkauf ueber einen haendler ist nicht zulaessig.Ares hat geschrieben: Di 30. Aug 2022, 23:12Bei Privat an Privat:TheChefkoch hat geschrieben: Mo 29. Aug 2022, 16:03 Um es kurz und prägnant zu halten, da ich überlege was auf waffengebraucht zu kaufen und ich da als Neuling nix verhacken möchte (und in den Threads meist irgenwelche Details zerdröselt werden):
1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.
Kopie zur Dienststelle / Bezirksamt mitnehmen und um eine Bestätigung für den Erhalt auf dieser ersuchen.
Per Email: um Antwort ersuchen.
Habe damit immer gute Erfahrung gemacht.![]()
Trotzdem, über einen Waffenhändler hast du die Eintragung/Austragung sofort in der Hand.
Der haendler darf nur EIGENE überlassungen ins Zwr eintragen, nicht aber welche fuer dritte …