Ich nehme an ein Händler braucht ebenfalls eine Überlassung.Plinker hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:43Mit berechtigter Person sind Waffenhändler oder Ähnliches gemeint. Eine Alternative sehe ich jetzt nicht wirklich. Wenn es blöd kommt hält die Polizei Nachschau und wie soll man dann erklären dass derAUG-andy hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:21
Das mit dem Schlüssel ist rechtlich nicht korrekt.
Wenn es keine Überlassung gibt ist Derjenige wegen unerlaubten Zugriff oder Stückzahlüberschreitung dran. Wie willst du das bei einer Kontrolle erklären?
Schlüssel zugänglich ist.
Wäre ich der Betroffene würde ich zusätzlich das Waffenamt schriftlich über die Situation informieren und um eine schriftliche Stellungahme bitten.
Wäre ja auch in Erklärungsnot bei Waffen ohne offizielle Meldung.