Hallo zusammen
Wie ist bitte die rechtlich korrekte Abhandlung des Kaufvertrages bei Verkauf "Privat an Privat" wenn der Verkäufer als Freund, Partner, Urinalkollege (Entschuldigung) auftritt. Worauf muss ich als Käufer achten, worauf sollte ich als Käufer achten.
Danke für jeden Input, solange dieser zielführend ist.
Danke
lg
Ares
Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Habe das selbst schon einige Male problemlos durchgeführt und Waffen verkauft und gekauft im Auftrag meiner Lebensgefährtin.Ares hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 18:57 Hallo zusammen
Wie ist bitte die rechtlich korrekte Abhandlung des Kaufvertrages bei Verkauf "Privat an Privat" wenn der Verkäufer als Freund, Partner, Urinalkollege (Entschuldigung) auftritt. Worauf muss ich als Käufer achten, worauf sollte ich als Käufer achten.
Danke für jeden Input, solange dieser zielführend ist.
Danke
lg
Ares
Ich habe die Sachen inseriert und den Verkauf/Einkauf eingefädelt.
Meine bessere Hälfte hat alles unterschrieben, Überlassung/Kaufvertrag, und ich habe bei der Übergabe das Waffendokument dem Käufer/Verkäufer vorgelegt zur Kontrolle der Daten. Es gab nie ein Problem.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
1. Was wird verkauft? Eine Kat A, B oder C Waffe, große Magazine, Schalldämpfer, ....?
2. Du schreibst Du verkaufst für einen Freund und Du bist der Käufer. Also bereitest Du für Ihn (Verkäufer = Freund, Kollege, ...) den Kaufvertrag vor und Du bist der Erwerber?
Fragen über Fragen. Mit mehr Infos wird es auch zielführende Antworten geben.
2. Du schreibst Du verkaufst für einen Freund und Du bist der Käufer. Also bereitest Du für Ihn (Verkäufer = Freund, Kollege, ...) den Kaufvertrag vor und Du bist der Erwerber?
Fragen über Fragen. Mit mehr Infos wird es auch zielführende Antworten geben.
Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Es geht um eine Waffe der Kategorie B- im gegenständlichen Fall. Ich bin der Interessent d.h. der Erwerber.Mr. Danger hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 20:35 1. Was wird verkauft? Eine Kat A, B oder C Waffe, große Magazine, Schalldämpfer, ....?
2. Du schreibst Du verkaufst für einen Freund und Du bist der Käufer. Also bereitest Du für Ihn (Verkäufer = Freund, Kollege, ...) den Kaufvertrag vor und Du bist der Erwerber?
Fragen über Fragen. Mit mehr Infos wird es auch zielführende Antworten geben.
Normalerweise mache ich einen großen Bogen um solche Inserate. Dieses mal aber nicht, da mir der Vermittler seriös erscheint und eventuell selbst nicht weiß, wie so ein Verkauf am besten zu bewerkstelligen sei (gehe von einer finanziellen Vereinbarung zwischen ihm und den Besitzer aus, was mich aber nicht interessiert).
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Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Ich würde einen Standard-Kaufvertrag zB: http://www.waffen-weber.at/wp-content/u ... 17-B-C.pdf
dem Verkäufer / Vermittler zusenden und die Person auffordern zur Sicherheit einen ZWR Auszug für die besagte Waffe zu organisieren (über den Online-Zugang oder bei der BH anfragen lassen).
Dann weiß der Verkäufer / Vermittler was notwendig ist (Felder im Kaufvertrag ausgefüllt) und der Verkäufer / Vermittler ist ebenfalls auf der sicheren Seite.
Vorteil für Dich, die Serien-Nummer und die Angaben zur Waffe sind im ZWR und auf dem Kaufvertrag gleich. Dann wird der Übertrag zu Dir kein Problem darstellen. Ausserdem weißt Du wem die Waffe wirklich gehört (legal, richtiger Eigentümer, ....)
Ich habe einmal eine russische Kat B Waffe erworben, bei der die Seriennummer kyrillisch eingeschlagen ist. Im ZWR wurden einfach "ähnlich aussehende lateinische Buchstaben" verwendet
Hat ein bisschen gedauert, das in Ordnung zu bringen.
Ein B kann auch schnell zu einer 8 werden (nur als Argument, warum Du einen ZWR Auszug möchtest).
Ich denke mit der Vorgehensweise bist Du und der Vermittler auf der sicheren Seite.
dem Verkäufer / Vermittler zusenden und die Person auffordern zur Sicherheit einen ZWR Auszug für die besagte Waffe zu organisieren (über den Online-Zugang oder bei der BH anfragen lassen).
Dann weiß der Verkäufer / Vermittler was notwendig ist (Felder im Kaufvertrag ausgefüllt) und der Verkäufer / Vermittler ist ebenfalls auf der sicheren Seite.
Vorteil für Dich, die Serien-Nummer und die Angaben zur Waffe sind im ZWR und auf dem Kaufvertrag gleich. Dann wird der Übertrag zu Dir kein Problem darstellen. Ausserdem weißt Du wem die Waffe wirklich gehört (legal, richtiger Eigentümer, ....)
Ich habe einmal eine russische Kat B Waffe erworben, bei der die Seriennummer kyrillisch eingeschlagen ist. Im ZWR wurden einfach "ähnlich aussehende lateinische Buchstaben" verwendet

Hat ein bisschen gedauert, das in Ordnung zu bringen.
Ein B kann auch schnell zu einer 8 werden (nur als Argument, warum Du einen ZWR Auszug möchtest).
Ich denke mit der Vorgehensweise bist Du und der Vermittler auf der sicheren Seite.
Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Vielen Dank für deine Hilfestellung.
Gruß vom Ares
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Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Nachdem Mr. Danger alles praktisch Notwendige sehr schön zusammengefasst hat, bleibt nur noch ein letzter und eher "philosophischer" Hinweis:
Jemand zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer ist kein Verkäufer, sondern ein Vermittler, der im gesamten Rechtsgeschäft für die Waffenbehörde gar nicht in Erscheinung tritt. Zivilrechtlich ist das ein wenig anders, da könntest du den Vermittler für unwahre Aussagen (so die nachweisbar (<- sollte nach.weis.bar lauten, das Forum macht etwas Seltsames draus) sind) haftbar machen.
Für die Waffenbehörde muss nur eine glasklare Meldung über die geänderten Eigentumsverhältnisse vorliegen, in der der Überlasser und der Übernehmer als Person neben der überlassenen Sache und dem Datum der physischen Überlassung nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Der Sinn hinter dieser Anforderung liegt in der Gefährlichkeit der Sache begründet -- die Behörde will einfach wissen, wer die Waffe, so sie in einer strafbaren Handlung Spuren hinterlassen hat, in seiner Verfügungsgewalt hatte. Deswegen ist das tatsächliche Datum der physischen Überlassung so wichtig -- knallt der Verkäufer am 20. noch wild in der Gegend herum und hinterlässt dabei Geschosse und Hülsen, aber am Papierl ist der 19. als Datum der Überlassung eingetragen, hat der Käufer zumindest einen Erklärungsnotstand.
Alles andere, Kaufvertrag bis Identität des Vermittlers, sind der Behörde egal. Wobei der von Mr. Danger verlinkte "Kaufvertrag" gar keiner ist, denn in einem Kaufvertrag muss die Gegenleistung (meist der Kaufpreis) stehen.
Der "Verkäufer" einer Sache kann nur sein, wer diese Sache im Eigentum hat.Ares hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 18:57 Wie ist bitte die rechtlich korrekte Abhandlung des Kaufvertrages bei Verkauf "Privat an Privat" wenn der Verkäufer als Freund, Partner, Urinalkollege (Entschuldigung) auftritt.
Jemand zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer ist kein Verkäufer, sondern ein Vermittler, der im gesamten Rechtsgeschäft für die Waffenbehörde gar nicht in Erscheinung tritt. Zivilrechtlich ist das ein wenig anders, da könntest du den Vermittler für unwahre Aussagen (so die nachweisbar (<- sollte nach.weis.bar lauten, das Forum macht etwas Seltsames draus) sind) haftbar machen.
Für die Waffenbehörde muss nur eine glasklare Meldung über die geänderten Eigentumsverhältnisse vorliegen, in der der Überlasser und der Übernehmer als Person neben der überlassenen Sache und dem Datum der physischen Überlassung nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Der Sinn hinter dieser Anforderung liegt in der Gefährlichkeit der Sache begründet -- die Behörde will einfach wissen, wer die Waffe, so sie in einer strafbaren Handlung Spuren hinterlassen hat, in seiner Verfügungsgewalt hatte. Deswegen ist das tatsächliche Datum der physischen Überlassung so wichtig -- knallt der Verkäufer am 20. noch wild in der Gegend herum und hinterlässt dabei Geschosse und Hülsen, aber am Papierl ist der 19. als Datum der Überlassung eingetragen, hat der Käufer zumindest einen Erklärungsnotstand.
Alles andere, Kaufvertrag bis Identität des Vermittlers, sind der Behörde egal. Wobei der von Mr. Danger verlinkte "Kaufvertrag" gar keiner ist, denn in einem Kaufvertrag muss die Gegenleistung (meist der Kaufpreis) stehen.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Re: Ich verkaufe für einen Freund in, Kollegen Kollegin
Danke für die philosophische Betrachtungsweise.RAR hat geschrieben: So 11. Dez 2022, 08:03 Nachdem Mr. Danger alles praktisch Notwendige sehr schön zusammengefasst hat, bleibt nur noch ein letzter und eher "philosophischer" Hinweis:Der "Verkäufer" einer Sache kann nur sein, wer diese Sache im Eigentum hat.Ares hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 18:57 Wie ist bitte die rechtlich korrekte Abhandlung des Kaufvertrages bei Verkauf "Privat an Privat" wenn der Verkäufer als Freund, Partner, Urinalkollege (Entschuldigung) auftritt.
Jemand zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer ist kein Verkäufer, sondern ein Vermittler, der im gesamten Rechtsgeschäft für die Waffenbehörde gar nicht in Erscheinung tritt. Zivilrechtlich ist das ein wenig anders, da könntest du den Vermittler für unwahre Aussagen (so die Verein (<- sollte nach.weis.bar lauten, das Forum macht etwas Seltsames draus) sind) haftbar machen.
Für die Waffenbehörde muss nur eine glasklare Meldung über die geänderten Eigentumsverhältnisse vorliegen, in der der Überlasser und der Übernehmer als Person neben der überlassenen Sache und dem Datum der physischen Überlassung nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Der Sinn hinter dieser Anforderung liegt in der Gefährlichkeit der Sache begründet -- die Behörde will einfach wissen, wer die Waffe, so sie in einer strafbaren Handlung Spuren hinterlassen hat, in seiner Verfügungsgewalt hatte. Deswegen ist das tatsächliche Datum der physischen Überlassung so wichtig -- knallt der Verkäufer am 20. noch wild in der Gegend herum und hinterlässt dabei Geschosse und Hülsen, aber am Papierl ist der 19. als Datum der Überlassung eingetragen, hat der Käufer zumindest einen Erklärungsnotstand.
Alles andere, Kaufvertrag bis Identität des Vermittlers, sind der Behörde egal. Wobei der von Mr. Danger verlinkte "Kaufvertrag" gar keiner ist, denn in einem Kaufvertrag muss die Gegenleistung (meist der Kaufpreis) stehen.

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