Arbeitslosengeld gibts sowieso mal nicht da "vorzeitiger unberechtigter Austritt" und auch später siehts generell eher schlecht aus mit dem Arbeitslosengeld wenn man definitiv gestellt war....gewo hat geschrieben: Fr 10. Feb 2023, 15:02
als beeideter beamte kannst ned einfach "dem dienst fernbleiben" oder kuendigen
es sind damit auch alle pensionsansprueche beim teufel
wird keiner machen denk ich
Beim Heer würde noch was viel tolleres im Raum stehen nämlich Desertion nach dem MilStg Paragraph 9 zb

"https://www.jusline.at/gesetz/milstg/paragraf/9
(1) Wer sich auf die im § 8 angeführte Weise dem Dienst im Bundesheer für immer oder dem Dienst im Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a oder b WG zu entziehen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
Für diejenigen die sich nicht mehr so erinnern können an den GWD
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001612
"Aufgaben des Bundesheeres
§ 2.
(1) Dem Bundesheer obliegen
a)
die militärische Landesverteidigung,
b)
auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,"
Da können riesige Folgen für das zivile Leben entstehen was umso bitterer ist wenn 24 h später das Licht wieder geht und nix passiert ist...

Ganz abgesehen sollte sich jeder gesetzestreue LWB der sich für das fernbleiben vom Dienst öffentlich stark macht bedenken das er indirekt zu einer gerichtlich strafbaren Handlung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe aufruft.