shooter73 hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 16:16
AUG-andy hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 13:22
Exitus hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 11:14
AUG-andy hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 09:26
Dann sind alle Personen die sich rechtzeitig darum gekümmert haben die Gelackmeierten.
Du hast mir noch immer nicht erläutert welchen Nachteil DU davon hast?
Aber ich glaube ich verstehe deinen Ansatz:
Mein Nachbar hat eine Kuh.
Ich habe keine Kuh.
Ich wünsche mir dass seine Kuh stirbt.
Du bist im Irrtum wie immer.
Ich habe eine Kuh ( sprich rechtzeitig für A Plätze gesorgt ).
Wenn er sich keine rechtzeitig gekauft hat vor Ablauf der Frist ist er selbst Schuld.
Nachteil? Keinen, nur erwarte ich mir von einem Gesetz die korrekte Behandlung/Umsetzung für Leute die im Nachhinein versuchen einen Vorteil für sich zu generieren. Du findest also seine Nachlässigkeit/Unwissenheit oder Faulheit sich rechtzeitig darum gekümmert zu haben als Grund von Behördenseite ein Auge zuzudrücken? Komische Logik. Aber in diesem Land wundert mich eigentlich gar nichts mehr, nichtmal deine Einstellung.
wie kommt man eigentlich auf so einen schwachsinn? wo liest du heraus, dass er nachlässig war? er hatte damals noch keinen halbautomaten und will jetzt einen kaufen. vielleicht hatte er damals nicht genug plätze, die gründe spielen hierfür keinerlei rolle.
der unterschied zwischen dir und mir ist nur, dass ich ihm gönnen würde, wenn er einen legalen weg (und nur diesen) findet, der es ihm ermöglicht, seine waffe als a einzutragen, wenn er das will. ich sehe da allerdings nur jenen über den "edelsportschützen" wie weiter oben bereits geschrieben. ansonsten wurde alles weitere bereits gesagt, mags nur am stand anstecken und alles ist gut.
wir sitzen alle im gleichen boot, leider überwiegt bei manchen der neid und die persönliche missgunst.
Hallo nochmal an alle, und DANKE für EURE ,-mehr oder weniger Hilfreichen ANTWORTEN hier.
Hätte nicht gedacht und vorgehabt hier so eine Diskusion breit zutreten
Es ist genau so wie es shooter73 oben schon geschrieben hatte... meine Freien Plätze reichten für einen Halbautomaten damals noch nicht aus. Jetzt ist einiges FREI
Meine ganzen im bisherigen besitz Hi-Cap Magazine wurden damals alle auf der WBK unter Z9 UND Z10 legal eingetragen!
Der Grund der Frage war ja folgendes:
Bei meiner WBK Erweiterung habe ich das Thema: Halbautomaten Kauf--wo meine Eingetragenen Magazine passen würden angesprochen und mein BH Sachbearbeiter dazu meinte dass diese dann KAT A werden und demzufolge leider eine neue Karte mit rund 116 Teuro fällig wird und ich mir das Überlegen soll.
Habe auch mit einem Händler über das Thema gesprochen und dieser meinte dass man sich die Katergorie in der die Waffe dann eingestuft wird aussuchen könnte, war sich aber selbst nicht ganz sicher...
Hätte gedacht dass es im diesem Fall eindeutig Rechtliche Vorgehensweisen gibt an die sich die Behörde als auch ich halten muss?!
Wichtig ist nur nachträglich keine Probleme zu bekommen...auch wenn die BH falsch einträgt...
Der Dumme wenn was nicht passt ist warscheinlich eh immer der WBK Besitzer...
Der einzige Vorteil wenn der Halbautomat KAT A wird ist ja eig. nur dass ich dann unbegrenzt Magazine (eingetragen im ZWR) für diese passende Waffe nachkaufen dürfte oder?
mfg