Ja, ja.Waldkatzi hat geschrieben: Fr 14. Apr 2023, 23:10Nein, nein und nochmals nein, man muß es nicht so sehen. Und es ist mir ziemlich wurscht, was bei dir zieht und was nicht.
Perkussionsrevolver Kat B?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Salem
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Es geht hier eventuell darum, wie man für mehrere platzfreie Perkussionsrevolver je eine/mehrere Trommeln kaufen kann ohne dass diese ihren Status als "platzfrei" verlieren, denn diese Revolver mit den Conversionkits ausgeliefert sind grundsätzlich ja nicht platzfreiSalem hat geschrieben: Fr 14. Apr 2023, 20:26 Zusätzliche Trommeln sind Zubehör, Zubehörplätze gibt es doppelt so viele wie man Plätze auf der WBK hat: Die Antwort ergibt sich von selbst. Was ist daran unklar??
Gleiche Diskussion, wie jemand, der 2 Plätze hat, beide mit zB S&W 357 & 44 Revolvern belegt hat und nun eine 22lr MK IV Pistole in zerlegtem Zustand als Wechselsystem bei einem Händler kauft ... bis jemand das vermutlich bis vor den VwGH ausjudiziert hat, wissen wir es alle nicht (und selbst dann gilt es nur für den Fall und die Person, aber als Richtung könnte es schon helfen). Der Buchstabe des Gesetzes alleine (kein Bezug mehr zu einer konkreten Basiswaffe) ist nicht genug, die Intention des Gesetzgebers ist dabei nicht ausser Acht zu lassen (vergleiche diverse VwGH Entscheide aus dem RIS)
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dvc & AA

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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Zusätzlich gekaufte Trommeln sind Zubehör, für dieses benötigt man keine "Grundwaffe" mehr. Doppelt so viele Zubehöre wie Plätze auf der Karte sind darf man besitzen. Ist der VL-Rollator von Hause aus damit ausgestattet: Platz weg. Warum ist das so schwer zu verstehen? Und solange Griffstücke frei erwerbbar sind ist die rechtliche Situation bei den zerlegten und dann als Zubehör eingetragenen Kanonen auch eindeutig: 100% Legal. Auch wenn mir dieser Zustand nicht geheuer und vom Gesetzgeber so kaum gewollt ist - das WaffG ist hier eindeutig. Ich sag es ja: Betreutes Lesen...
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Wenn du würdest wie viele Leute das so Handhaben.m_a_d hat geschrieben: Sa 15. Apr 2023, 20:23 Gleiche Diskussion, wie jemand, der 2 Plätze hat, beide mit zB S&W 357 & 44 Revolvern belegt hat und nun eine 22lr MK IV Pistole in zerlegtem Zustand als Wechselsystem bei einem Händler kauft ...
Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Salem ist anscheinend der Einzige mit Hausverstand.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Seit wann denn das?!?AUG-andy hat geschrieben: So 16. Apr 2023, 00:38 Salem ist anscheinend der Einzige mit Hausverstand.
Dann soll er uns bitteschön erklären, warum ich irgendein Schießplatzprivileg dafür benötigen sollte, eine Trommel in einen Revolver einzubauen, der dadurch allenfalls von "Kategorie B, zählt aber nicht", zu "Kategorie B und zählt normal" wechselt, wenn ich den normalen B-Platz dafür noch frei hab.Salem hat geschrieben: Fr 14. Apr 2023, 20:26 Auch solche Trommeln sind Zubehör, montieren darfst sie aber nur am behördlich genehmigten Schießstand - logisch eigentlich wenn man sich ans WaffG hält.

Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Weil der freie Platz irrelevant ist.Waldkatzi hat geschrieben: So 16. Apr 2023, 10:03Seit wann denn das?!?AUG-andy hat geschrieben: So 16. Apr 2023, 00:38 Salem ist anscheinend der Einzige mit Hausverstand.
Dann soll er uns bitteschön erklären, warum ich irgendein Schießplatzprivileg dafür benötigen sollte, eine Trommel in einen Revolver einzubauen, der dadurch allenfalls von "Kategorie B, zählt aber nicht", zu "Kategorie B und zählt normal" wechselt, wenn ich den normalen B-Platz dafür noch frei hab.Salem hat geschrieben: Fr 14. Apr 2023, 20:26 Auch solche Trommeln sind Zubehör, montieren darfst sie aber nur am behördlich genehmigten Schießstand - logisch eigentlich wenn man sich ans WaffG hält.![]()
Wurde auch schon x mal besprochen.
MfG
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Und da das Recht nicht nur vom Gesetz definiert wird, sondern de fakto auch von Gerichten und Behörden gestaltet wird und sich deren Usancen jederzeit ändern können, ist es absolut gerechtfertigt, daß ähnliche oder gleiche Fragen periodisch gestellt und in brauchbarer, belastbarer Qualität beantwortet werden. Es ist hingegen absolut nicht zu tolerieren, wenn Leute, die sich über Sachen erkundigen, angepöbelt werden, nur weil es für die Frage schon einen 5 Jahre alten thread gibt. Ich für meinen Teil schließe diese Pöbler als Quelle für ernstzunehmende Informationen aus, weil sie in statistisch auffälliger Weise auch sonst besonders viel Unsinn abzusondern pflegen, weil es denen primär ums Pöbeln und Selbstdarstellung und nicht ums Informieren geht.m_a_d hat geschrieben: Sa 15. Apr 2023, 20:23 Der Buchstabe des Gesetzes alleine (kein Bezug mehr zu einer konkreten Basiswaffe) ist nicht genug, die Intention des Gesetzgebers ist dabei nicht ausser Acht zu lassen (vergleiche diverse VwGH Entscheide aus dem RIS)
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Ja. ja.
Wennst Informationen kriegst die Dir nicht passen schreibst immer geschwollener rum.
Mimimimimi. Inhalt? Wurscht. Trutzig wie ein kleines Kind. Ändert aber nix an den Tatsachen.
Edit sagt: Salem, verschwende keine Lebenszeit an Leute die es nicht wert sind, daher:

Wennst Informationen kriegst die Dir nicht passen schreibst immer geschwollener rum.
Mimimimimi. Inhalt? Wurscht. Trutzig wie ein kleines Kind. Ändert aber nix an den Tatsachen.
Edit sagt: Salem, verschwende keine Lebenszeit an Leute die es nicht wert sind, daher:

Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Diese "wird-schon-nix sein-Mentalität" und "Hausverstand" sind in allen waffenrelevanten Belangen - sei es Recht, Technik oder Sicherheit - ein direkter Weg in Ärger und Schwierigkeiten aller Art und Größe.Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Ein bisserl mehr Denken und Wissen statt Meinen und Glauben würde diesen beiden Spezialisten gut tun. Sonst können es alle andren ausbaden, wenn wieder mal einer in den Dreck greift und aufgeblattelt wird.
Bei dieser schwindligen Wechselsystempraxis ist nicht die Frage ob wir alle Ärger kriegen, sondern nur wann.
Rechtliche Auskünfte holt man nicht in Internetforen ein.
Oatman
Menschen die nicht hier und jetzt ihre demokratische Zukunft gestalten, sondern in den irrelevanten Welten des Sports, des pseudowissenschaftlichen Geschwurbels oder der metaphysischen Phantasie leben, sind leicht zu kontrollieren und zu manipulieren.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Fürchten tun sich nur Unwissende.oatman hat geschrieben: So 16. Apr 2023, 13:19 Bei dieser schwindligen Wechselsystempraxis ist nicht die Frage ob wir alle Ärger kriegen, sondern nur wann.
Rechtliche Auskünfte holt man nicht in Internetforen ein.
Oatman

Und? Was wird dann passieren?
Es sind tausende WS ohne Basiswaffe derzeit im Umlauf.
Ebenso viele Griffstücke.
Sollten sie da was nachbessern und die Griffstücke meldepflichtig machen, werden wir die Teile als Altbestand ordnungsgemäß nachmelden. Und nur gemeinsam am behördlich angenommenen Stand benützen. Aus fertig.
MfG
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