
also ja, geht!
thomers hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 13:29 servus kandman,
ich glaube, ich weiß um welches system es geht.du brauchst da nur den magazinadapter rausschrauben und ein leichteres bufferweight mit der richtigen feder für .223 reinmachen. aber sinnvoll ist das nicht, ich würde 500-600 euro in die hand nehmen und mir einen fertigen .223 lower besorgen und du sparst dir die bastelei.
fun fact: falls du dir ein .223 rifle gleich als wechselsystem kaufst, hast du alles was du brauchst....
lg, thomas.
gehst zum Gewo, kaufst a .223 als Wechselsystem und nimmst den Lower mit als Schirmständer...Kandman hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:10
Wie meinst du ein .223 rifle als Wechselsystem? Ein kompletten .223 HA als Wechselsystem? Das verstehe ich gerade nicht ganz![]()
combatmiles hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:19gehst zum Gewo, kaufst a .223 als Wechselsystem und nimmst den Lower mit als Schirmständer...Kandman hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:10
Wie meinst du ein .223 rifle als Wechselsystem? Ein kompletten .223 HA als Wechselsystem? Das verstehe ich gerade nicht ganz![]()
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combatmiles hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:34 jepp... Lower/Griffstücke sind (noch) frei in AT...![]()
Ich hab dir schon mal ans Herz gelegt das Waffengesetz zu lesen.Kandman hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:42combatmiles hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:34 jepp... Lower/Griffstücke sind (noch) frei in AT...![]()
Dann brauch ich das Wechselsystem im Prinzip nur melden und das wird Behördlich als Zubehör eingetragen? Brauch ich dazu irgend ein Paragrafen eingetragen oder bekommt das jeder WBK Besitzer?
Dann kann ich trotz Glock und PCC eine ‚dritte Waffe‘ trotz nicht vorhandenen Platz haben.![]()
AUG-andy hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:54Ich hab dir schon mal ans Herz gelegt das Waffengesetz zu lesen.Kandman hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:42combatmiles hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 14:34 jepp... Lower/Griffstücke sind (noch) frei in AT...![]()
Dann brauch ich das Wechselsystem im Prinzip nur melden und das wird Behördlich als Zubehör eingetragen? Brauch ich dazu irgend ein Paragrafen eingetragen oder bekommt das jeder WBK Besitzer?
Dann kann ich trotz Glock und PCC eine ‚dritte Waffe‘ trotz nicht vorhandenen Platz haben.![]()
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Dann würden sich viele einfache Fragen erübrigen.
Du darfs für deine zwei vorhandenen Plätze 4x Zubehör melden.
Zwei Stück pro Platz und nicht mehr Waffengebunden.
Zum richtigen Verständnis für dich.
Du besitzt dann nur ein WS und einen separaten Lower und nichts anderes.
Beides zusammen nur am Stand miteinander zu verwenden.
Alles klar?
bei revolver sind alle teile (rahmen, trommel, lauf) gasdruck belastet und damit waffenrelevantbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 16:24 Müssen die Systeme zusammenpassen, oder kann ich rein theoretisch für den Revolver einen AR15 Lower und für die 22lr einen Upper holen, und dann am Stand zufällig zusammenbauen?
Falsch, du kaufst offiziell keine (ganze) Waffe.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 18:49 Konkret hätte ich gerne zu meiner Shadow2 und Buckmark eine Tippmann oder einen PCC.
Habe momentan nur 2 WBK Plätze, ginge das so über den Umweg?
wenn du zwei plaetze hast dann stehen dir vier wechselsystem zubefluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 18:49 Konkret hätte ich gerne zu meiner Shadow2 und Buckmark eine Tippmann oder einen PCC.
Habe momentan nur 2 WBK Plätze, ginge das so über den Umweg?
AR15 Lower am Revolver find ich spannend, wie sieht das dann ausbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 24. Apr 2023, 16:24 Müssen die Systeme zusammenpassen, oder kann ich rein theoretisch für den Revolver einen AR15 Lower und für die 22lr einen Upper holen, und dann am Stand zufällig zusammenbauen?