RKKA hat geschrieben: Sa 22. Apr 2023, 23:16
gewo hat geschrieben: Do 20. Apr 2023, 22:35
Maria hat geschrieben: Do 20. Apr 2023, 22:32
Ganz unabhängig jetzt warum man einen WP braucht wie schwer bekommt man diesen? ich meine gegenüber einer WBK gibt es da wieder Prüfungen oder ähnliches..?
wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas
es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.
ja, da war was
ich habs nie ganz verstanden
auch auf meiner behoerde (!) hams mir - als ich vor jahren mal danach gefragt habe - dazu nix sagen koennen wie das zu interpretieren ist
denn nach der genauen auslegung des gesetzes (... unbeachtet der waffenrechtlichen bestimmungen ...) brauchen forstaufsichts organe auch keine WBK zum erwerb einer FFW
denn das "fuehren" ist das hoeherwertige rechtsgut .. oder wie das heisst .... daher ist der erwerb damit automatisch inbegriffen
was aber unsinn ist da ein waffenrechtliches dokument fuer den erwerb gefordert ist und der ausweis des forstaufsichtsorgangs ist ausdruecklich KEIN solches dokument
ich hatte den fall aber noch nie
daher mir egal
im zweifelsfall wuerde ich den herrn forstaufsicht zu einem marktbegleiter schicken zum waffenkauf
soll der sich doch den aerger eintreten ...