Zwischen privat und gewerblich is a haushoher unterschiedPlinker hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 14:46Da ich noch nie gewerblich Waffen transportiert habe kann ich die Frage nicht beantworten. Da haben hier andere mehr Erfahrung. Bei größeren Mengen wird halt immer wer beim Fahrzeug bleiben müssen.titan hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 14:10 Wo ist das Problem? Der Begriff des Transports im WaffG unterscheidet nicht zwischen gewerblich oder privat. Wie du siehst, gibt es demnach auch keine gewerblichen Sonderrechte.
Waffengewerbe inkl der dort beschäftigten ist von den waffenverwahrungs- und innehabungsbestimmungen zur gaenze ausgenommen.
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
§ 47.Paragraph 47,
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden auf
……..
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.