im gesetz wurden einfuhrgenehmigungen fuer genehmigungspflichtige und meldepflichtige waffen festgelegtPromo hat geschrieben: Mo 6. Nov 2023, 16:44Ich habe dargelegt wieso es aus meiner Sicht keine Importgenehmigung dafür gibt. Bitte benenne mir die Quelle, die etwas Gegenteiliges besagt, da ich diese im WaffG nicht finde. Der § 37 regelt ausschließlich Schusswaffen; ein Magazin fällt nicht unter dem Begriff Schusswaffe iSd § 2 WaffG, daher ist § 37 nicht anwendbar auf Magazine.gewo hat geschrieben: Mo 6. Nov 2023, 10:33 wir reden von einer einfuhr aus dem EU raum
und ja
wie du schreibst
Es verhält sich bei Magazinen analog, es ist gesetzlich EINE EINFUHRGENEHMIGUNG vorgesehen, daher kann der Import NUR MIT EINFUHRGENEHMIGUNG erfolgen.
einfuhrgenehmigungen fuer verbotene waffen wurden nicht im gesetz festgelegt
die einfuhr wurden aber auch nicht freigestellt
aufgrund des groessenschlusses benoetigst du daher eine einfuhrgenehmigung