noe
der stimmt schon so ....
Zu viele Anträge, irgendwo durchgerutscht… alles möglich, Aber Vorsatz wirst ihm schwer nachweisen.gewo hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 01:58Ich weiss es nicht, aber bei dem fall der BH in oberoesterreich vor ein paar monaten wo ein referant auch sachen ewig ned eingetragen hat war davon die rede…
Was wenn nicht vorsatz ist es denn wenn ich als SB was ned eintrag was ich eintragen muss?
ich auchtitan hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 12:01 Amtsmissbrauch ist halt mit mindestens sechs Monaten bestraft, weswegen die fälschliche Bezichtigung selbst mit einer nicht weniger brisanten Verleumdungsklage beantwortet werden kann. Ich wär damit äußerst vorsichtig.
ich glaub wenn er das will muss er einen ANTRAG stellenPromo hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 11:58 Sorry, um auch mal was Produktives beizutragen: an deiner Stelle würde ich der Behörde nochmals schriftlich per Einschreiben die ursprüngliche Eingabe wiederholen und darauf hinweisen...
ich seh das nicht sotitan hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 18:34 Wollen ist gut gesagt. Hat er eine Wahl? Immerhin geht es dann um nicht genehmigten Besitz.
ok, klartitan hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 10:06 Genau lesen!
Gemäß erstem Posting hat er eine Liste der Magazine übergeben, die nun nicht auf der WBK enthalten sind, sondern nur die Waffen. §17 Abs.1 Z9 und Z10 fehlen demnach.
Ich habe genau gelesen. Er hat ausschließlich Magazine für die er auch Waffen hat, und für die hat er Plätze auf der WBK. Er hat nix gemäß Z9 oder Z10.titan hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 10:06 Genau lesen!
Gemäß erstem Posting hat er eine Liste der Magazine übergeben, die nun nicht auf der WBK enthalten sind, sondern nur die Waffen. §17 Abs.1 Z9 und Z10 fehlen demnach.
Ich gehe mal davon aus, dass es mehr als jeweils ein Magazin für die jeweilige Waffe waren -> Also nicht genehmigter Altbestand (welche Type auch immer), selbst wenn er sich Magazine nachkaufen könnte.
...
Das heißt er hat zur Zeit für alles was er hat auch eine Berechtigung laut WBK. Das einzige Problem ist, dass er einen Haufen Magazine hat, für die die Behörde keine Meldung erfasst hat. Dass er keinen Nachweis seiner erbrachten Meldung hat, das ist das eigentliche Problem, und sein Fehler.Streubombe hat geschrieben: So 3. Dez 2023, 13:05 ...
2021 bei der BH eine WBK-Erweiterung von zwei auf fünf Stück gemäß § 23 WaffG Abs. 2 beantragt und im Zuge dessen auch eine FFW und eine LW als Kat-A gemeldet + Liste der zu diesen beiden Waffen passenden Magazine mit > 20 bzw. > 10 Schuss übergeben.
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ehtitan hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 12:00 Ja und was hindert die Behörde jetzt, einen solchen Bescheid mit einem Passfoto zu vervollständigen? Bezahlst ja immerhin dafür.
Der Bescheid (der Rechtsakt) ist das eine, ein Dokument dazu (die Karte) das andere. Die Behörde kann dir die Ausstellung ja nicht verweigern. Soll er jetzt mit einem Aktenordner rumlaufen, oder sich solch ein "WP-Akt" Inhaber ständig festnehmen lassen? Das wäre ja Diskriminierung. Weiters, wie erledigst du nun deine Geschäfte mit einem Akt? Soll er damit einkaufen gehen? Wenn mir einer was abkaufen oder verkaufen wollen würde und mit einem Gerichtsakt kommt, lach ich den aus!