

Was genau meinst du?
Ist das so?Flying Dog hat geschrieben: So 24. Dez 2023, 20:36 Bezieht sich wohl auf den Beitrag auf der vorigen Seite (so wie der meinige danach) und besagt, dass Kaufverbot oder Verwendungsverbot für den Handel keinen Unterschied macht.
Naja, du bekommstkeine Entschädigung, weil ja nicht verboten.
Eine kurzfristige Kompensation wird für die meisten Händler auf lange Sicht ziemlich sicher keinen Unterschied machen, ja. Insbesondere wenn ungewiss ist wie weit sich der Markt ändern will und kann und wieviele da mitziehen wollen und können - vorallem wenn das eigentliche Ziel die Unterbindung von privatem Waffenbesitz ist.gewo hat geschrieben: So 24. Dez 2023, 21:29Ist das so?Flying Dog hat geschrieben: So 24. Dez 2023, 20:36 Bezieht sich wohl auf den Beitrag auf der vorigen Seite (so wie der meinige danach) und besagt, dass Kaufverbot oder Verwendungsverbot für den Handel keinen Unterschied macht.
Diese volkswirtschaftliche Theorie beruht auf der Annahme, dass sich das Ausgabengefüge nicht verschiebt. In der Praxis sieht man aber die notwendigen Ausgaben (Wohnen, Energie, Nahrungsmittel, Gebrauchsartikel) verteuert und die Einkommen steigen nicht im selben Umfang. Unter diesen Umständen ist es wahrscheinlich, dass mehr LWB auf den Verbrauch von Munition verzichten und auf diese Weise das Budget einzuhalten versuchen. Die von SV Schützen wahrgenommenen Bedrohungslagen dürften nicht weniger werden, was gegen den Verkauf "der Waffe im Haushalt" spricht. Die Sammler brauchen keine Munition, denen ist das also eher egal. Somit werden die legalen Waffen tendenziell eher mehr, aber die Fertigkeit mit diesen Waffen dürfte unter den hohen Betriebskosten leiden.titan hat geschrieben: Mo 25. Dez 2023, 11:39 Wenn Schützen xxx Euro pro Jahr fürs Hobby ausgeben, die Munipreise aber steigen, dann wird wsl weniger Muni oder günstigere Kaliber gekauft/geschossen. Der Umsatz wird wsl nicht sinken sondern erstmal sogar steigen. Wenn plötzlich viele Personen ihre Waffen verkaufen, wird der Marktwert sinken, andere werden günstig kaufen..
Viel erfolg dabei.titan hat geschrieben: Mo 25. Dez 2023, 11:45 Und was das Verbot betrifft, es scheint mir verfassungswidrig, auf Behördenkugelfängen von Bundesheeranlagen und anderen militärischen Einrichtungen ohne Kugelfänge Blei zu erlauben und damit die Umwelt zu "vergiften", wie behauptet, während man einen zivilen Kugelfang mit 100% Recyclingrate verbietet. Es genügt ja, in Zeiten wie diesen, die Republik zu klagen ob der Einbringung von Blei in die Umwelt, wenn es angeblich so gefährlich ist.
Na ja -- wenn die "behördliche Waffe" veräußert wird, kommt die S/N ja doch ins ZWR. Dass es im Interesse des Staates liegt, sein Arsenal nicht nachvollziehbar zu machen (über die veröffentlichte S/N könnte man ja aus Beutewaffen z.B. auf interne Strukturen schließen) dürfte wohl als "berechtigtes Interesse" durchgehen.gewo hat geschrieben: Mo 25. Dez 2023, 12:00 Wenn waffen so gefaehrlich sind man sie nummerieren und ihren weg nachvollziehbar machen muss … warum muss man das bei behoerdlichen waffen nicht?
Beides richtig. Dass die Behörde keine Aufzeichnungen führt stimmt halt auch nicht ganz.RAR hat geschrieben: Mo 25. Dez 2023, 12:07Na ja -- wenn die "behördliche Waffe" veräußert wird, kommt die S/N ja doch ins ZWR. Dass es im Interesse des Staates liegt, sein Arsenal nicht nachvollziehbar zu machen (über die veröffentlichte S/N könnte man ja aus Beutewaffen z.B. auf interne Strukturen schließen) dürfte wohl als "berechtigtes Interesse" durchgehen.gewo hat geschrieben: Mo 25. Dez 2023, 12:00 Wenn waffen so gefaehrlich sind man sie nummerieren und ihren weg nachvollziehbar machen muss … warum muss man das bei behoerdlichen waffen nicht?