pointi2009 hat geschrieben:wie schon oft hier gepostet wurde, Anwendungsfall für Schusswaffe zur Notwehr hauptsächlich bei heissen Einbrüchen, da die meisten Besitzer "nur" eine WBK haben. Und hier kann ich mich präventiv schon gut schützen, indem ich den Einbruch soweit als möglich verhindere/verzögere - Sicherheitstüren, Alarmanlagen, Wachhund und ähnliches.
Dass es bei einem heissen Einbruch zur Konfrontation kommt mit dem Strafstäter ist zum Glück sehr selten.
Ja, ich habe eine Sicherheitstür mit zwei nicht zerstörungsfrei zu knackenden Schlössern (EVVA 3KS, gehärtet), das heisst der Einbrecher muss entweder die Türe mitsamt Türrahmen aus der Wand schlagen, durchflexen, oder kommt durch die Mauer. Auf alle Fälle sollte es genug Lärm machen und mich bzw. auch Nachbarn aufwecken, und im Optimum kann ich auch die Polizei alarmieren.
Sollte ich jetzt auch zuhause sein, und mich entsprechend bemerkbar machen, und der Täter macht trotz dieses Wissens weiter, bzw der Einbrecher kommt durch und schaut in eine Mündung, und geht trotzdem auf mich los und haut nicht ab, ist der Schusswaffengebrauch
dann Notwehr?
Immerhin ist es ja erschreckend wie häufig heiße Einbrüche inzwischen werden, anscheinend gehen die Täter desöfteren von einer Konfrontation mit dem Opfer aus, denn es wäre ja bei den meisten Opfern ein leichtes den Arbeitsrythmus abzuwarten.
Und Spuren von Versuchen haben ich schon genug an der Türe (Brecheisen). Wär ich ein Einbrecher würd ich dann wohl auch eine 'leichtere' Türe nehmen.
Taurus PT99AF, Colt Mark IV 70 Series, Brno Super mod. 571