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von Glock1768 » Di 2. Apr 2024, 15:02
Meine RECHTSMEINUNG: aus waffenrechtlicher Sicht sollte es kein Problem sein Teile, die nicht waffenrechtlich relevant sind aus selber herstellen zu können/dürfen.
Ein nicht gasdruckbelastetes Griffstück ist rechtlich aus meiner Sicht ident wie eine Feder, ein Kimme oder andere Bauteile einer Waffe. Warum sollte ich diese nicht selbst herstellen dürfen?
Ob dies aus Patentsicht ebenso unproblematisch ist, dies weiß ich in diesem Fall nicht, bzw wie groß Abweichungen sein müssen, das weiß ich nicht.
Was, wenn man sich ein Modell für die Vitrine bauen möchte, wo man Medaillen, Pokale usw sammelt ... warum sollte dies ein Problem darstellen aus waffenrechtlicher Sicht. Dieses am Original optisch angelehnt, aber trotzdem am ersten Blick als Modell erkennbar?!?!?
Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn