Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Hi,
Theoretische Frage:
Man ist seit Jahren Sportschütze, WBK seit >10 Jahren. Man kramt in einem Schrank rum wo man seit Jahren nicht mehr drinnen war. Da kommt ein AR15 Schubschaft, Railcovers und ein 30er AR15 Magazin zum Vorschein das man längst vergessen hatte - von einer der ersten OA15 die es in Österreich gab. Die ganzen Fristen von der Waffengesetz Novelle hat man verpennt weil man damals schießsportlich komplett inaktiv war - was würde man mit dem Drum jetzt machen?
Könnte man das nachmelden? Zur Polizei bringen? Oder zerlegen und bei jedem Restmüll Termin ein Teil des Magazins entsorgen?
Wie gesagt - Theorie!
Theoretische Frage:
Man ist seit Jahren Sportschütze, WBK seit >10 Jahren. Man kramt in einem Schrank rum wo man seit Jahren nicht mehr drinnen war. Da kommt ein AR15 Schubschaft, Railcovers und ein 30er AR15 Magazin zum Vorschein das man längst vergessen hatte - von einer der ersten OA15 die es in Österreich gab. Die ganzen Fristen von der Waffengesetz Novelle hat man verpennt weil man damals schießsportlich komplett inaktiv war - was würde man mit dem Drum jetzt machen?
Könnte man das nachmelden? Zur Polizei bringen? Oder zerlegen und bei jedem Restmüll Termin ein Teil des Magazins entsorgen?
Wie gesagt - Theorie!
Zuletzt geändert von Sidewinder05 am Mo 8. Jul 2024, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
wenn man es nicht mehr haben will: vernichten und entsorgen.
Ansonsten:
https://www.spartanat.com/2020/12/basic ... sterreich/
Ansonsten:
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Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
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Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Zerlegen und als Ersatzteile lagern oder als Ersatzteile verkaufen.
Alles andere ist mit Aufwand verbunden (Bewerbe machen um 20+ Magazine besitzen zu dürfen,...), Nachmelden geht nicht,...
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- .357 Magnum
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Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
WaffG par 42 (2)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Auf den § 42 Abs 2 wurde bereits richtigerweise verwiesen:Sidewinder05 hat geschrieben: So 7. Jul 2024, 10:39 Man kramt in einem Schrank rum wo man seit Jahren nicht mehr drinnen war. Da kommt ein AR15 Schubschaft, railcovers und ein 30er AR15 Magazin zum Vorschein das man längst vergessen hatte - von einer der ersten OA15 die es in Österreich gab. Die ganzen Fristen von der Waffengesetz Novelle hat man verpennt weil man damals schießsportlich komplett inaktiv war - was würde man mit dem drum jetzt machen?
... und weil jetzt sicher deine Frage kommen wird, was dann damit passiert, auch noch der Abs 3:Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
... ob das Erweiterungsprivileg auch für verbotene Magazine gilt wage ich zu bezweifeln. Immerhin wird das Erbenprivileg ("Erteilung Berechtigung") beispielsweise für Vorderschaftrepetierflinten aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur auch nicht angewendet.Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Einwand/Frage eine Unwissenden:
Kann etwas überhaupt eine "Fundsache" sein wenn es im eigenen Schrank "gefunden" wird???
Grüße
Kann etwas überhaupt eine "Fundsache" sein wenn es im eigenen Schrank "gefunden" wird???
Grüße
Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Naja, Fahrlässigkeit, im Sinne einer nicht sachgemäßen Verwahrung, kann die Behörde in dem Fall eher nicht nachweisen, wenn das Ding früher "frei" war und tatsächlich gefunden wurde. Blöd ist es halt, da es trotzdem, wenn auch unwissend, in deinem Besitz war..
Ob das dann die WBK gefährdet..?
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Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Dann hat man es eben am Gehsteig gefunden...titan hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 12:29 Naja, Fahrlässigkeit, im Sinne einer nicht sachgemäßen Verwahrung, kann die Behörde in dem Fall eher nicht nachweisen, wenn das Ding früher "frei" war und tatsächlich gefunden wurde. Blöd ist es halt, da es trotzdem, wenn auch unwissend, in deinem Besitz war..
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Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Wennst es nicht mehr haben willst, zerlegen und im Müll entsorgen?
evtl. vorher mit dem Hammer drauhauen.
Ich würd da kein großes Tratra darum machen.
Wennst es behalten willst wird man den Weg über die Behörde gehen müssen und die sagen dir dann eh wie es zu handhaben ist.
evtl. vorher mit dem Hammer drauhauen.
Ich würd da kein großes Tratra darum machen.
Wennst es behalten willst wird man den Weg über die Behörde gehen müssen und die sagen dir dann eh wie es zu handhaben ist.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?
Menschen die an Demenz leiden finden ständig Sachen ...tousibaer hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 11:54 Einwand/Frage eine Unwissenden:
Kann etwas überhaupt eine "Fundsache" sein wenn es im eigenen Schrank "gefunden" wird???

Scherz beiseite. Es hängt von den Umständen ab, und auch davon wie streng es die Behörde sieht. Formal gesehen kannst du es natürlich auch am Gehsteig gefunden haben. Wenn das Haus beispielsweise gebraucht gekauft wurde und beim Magazin nicht die Rechnung vom Händler vom Vortrag dabei ist, dann kann ein Dachbodenfund hingegen sehr wohl plausibel sein. Wenn du seit 6 Monaten im Neubau wohnst, dann wird das wohl eher wenig plausibel sein.
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