Welcher ernsthafte Waffenbesitzer ist das nicht ein bißchen?

Welcher ernsthafte Waffenbesitzer ist das nicht ein bißchen?
Ist schon ein bisschen mehr als das, weil es (sofern hier überhaupt Strafecht anwendbar ist, dazu sogleich) nämlich idR fehlenden Vorsatz demonstriert. Aber der Reihe nach.
Im Verwaltungsrecht kommt nur ausnahmsweise Kriminalstrafrecht zur Anwendung (Zur Unterscheidung denke man an Strafmandat vs. Gefängnisstrafe). Wer Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt, verliert vielleicht im Ergebnis seine Zuverlässigkeit und damit seine WBK (schlimm genug) und/oder bekommt eine Geldstrafe, muss aber nicht ins Gefängnis. Es gibt aber auch im WaffG Bestimmungen, bei denen das anderes ist: § 50. Wer …Schlussendlich muss jedem klar sein das am Ende ein Gericht darüber entscheiden kann ob etwas rechtskonform umgestzt wurde oder nicht.
Ein Gericht wird hier nicht viel zu urteilen haben, weil nicht zuständig, bzw. keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt.Ein Gericht könnte dich rein theoretisch trotz dem Schreiben von deiner Behörde verurteilen.
Schon ein bisschen mehr als das. Immerhin ist es die Meinung der zum Vollzug berufenen Behörde. Sie können ihre Meinung auch irgendwann ändern, aber wer in Übereinstimmung mit dieser Ansicht handelt, kann sich zumindest sehr schwer strafbar machen.Master-chief1000 hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 16:09Das Schreiben deiner Behörde und übergeordnet das Schreiben des Innenministeriums ist nur eine Rechtsmeinung.
Ich sehe hier wirklich nicht, wie die Gerichte (von den Verwaltungsgerichten abgesehen) ins Spiel kommen sollen. Der Anlassfall war wirklich eine Ausnahme, und eine Tat, derer sich Otto-Normal-WBK-Inhaber gar nicht schuldig machen kann.Schlussendlich würde das nur geklärt werden falls es ein Urteil von einem Besitzer geben würde und der im besten Fall auch durch alle Instanzen geht.
Aber in >90% der Fälle entscheidet die Behörde.Das Gericht kann die Behördenmeinung einfließen lassen. Muss aber nicht.
Keine Ahnung. Ich schon
Es ist immer möglich Waffenteile (zb ein Wechselsystem und ein Griffstück) zu einer Waffe zusammen zulegen.Lexman1 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 10:17 Um mal auch hier nie neuesten Trash News des Verbands mit 3 Buchstaben (.SB am Ende) zur Diskussion zu bringen.
Irgendwo im Waffengesetz steht eine Bestimmung, dass ein Waffenbesitzer sich auf Rechtsausküfte durch einen Waffenhandelsgewerbeberechtigten verlassen kann. Ich finde die Bestimmung grad nicht aber evt weiss ja wer wo die steht.Lexman1 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 10:17 Waffenbesitzer, welche sich mit dieser Praxis aus einem Wechselsystem eine zusätzliche Waffe beschafft haben, können dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren und ein Waffenverbot erhalten.
Also im "besten" Fall verlieren "nur" ein Großteil der österreichischen Waffenhändler ihr Gewerbe, im schlimmsten Fall ein Haufen gutgläubiger Legalwaffenbesitzer ihre WBK und damit ihre Waffen.twin2000 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 11:26Irgendwo im Waffengesetz steht eine Bestimmung, dass ein Waffenbesitzer sich auf Rechtsausküfte durch einen Waffenhandelsgewerbeberechtigten verlassen kann. Ich finde die Bestimmung grad nicht aber evt weiss ja wer wo die steht.Lexman1 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 10:17 Waffenbesitzer, welche sich mit dieser Praxis aus einem Wechselsystem eine zusätzliche Waffe beschafft haben, können dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren und ein Waffenverbot erhalten.
Von eingen Händler die "offene" Wechselsystemausfolgungen (Wechselsystem und dazugehöriges Griffstück auf der selben Rechnung, Griffstück Seriennummern nicht rausgefräst oder verfälscht usw) gemacht haben, weiss ich, dass sie die bis zum 20.08.2024 gültige Rechtsauskunft des BMI an die Kunden mit ausgefolgt, oder zumindestens den Kunden den Inhalt mitgeteilt haben.
Ich würde das als eine oben beschriebene Rechtsauskunft verstehen die den Kunden ggf. quasi "entlastet".
Ein weiter Grund warum das Thema - zumindestens bis dato - lediglich ein (massives) Problem für den Handel, nicht aber für den Endkunden mit Wechselsystem Altbesitz vor August 2024 darstellt.