WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Warnschuss
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Warnschuss » So 1. Sep 2024, 19:26

bino71 hat geschrieben: Do 29. Aug 2024, 21:18
Warnschuss hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 22:58
SectionThree hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 08:03 Wie schon erwähnt: Aktuell muss die Behörde zwei Plätze genehmigen (nicht mehr, nicht weniger), und muss auf Antrag nach 5 Jahren auf insgesamt 5 erhöhen.
Ein Bekannter aus dem Bezirk Baden hat aufgrund dieser Regelung nur eine Erweiterung von 2 auf 4 Plätze bekommen, obwohl er eine Erweiterung auf 5 Plätze beantragt hat. Ich nehme mal an, dass die Behörde die im Gesetz stehende Formulierung „auf höchstens fünf“ als Ermessensspielraum aufgefasst hat.
Interessant, weil ich habe ohne Probleme bei der gleichen BH 5 bekommen und soweit ich weiß haben sich die Sachbearbeiter nicht geändert.
Ich habe keine Ahnung, warum das so war. Vielleicht warst Du ja dem Sachbearbeiter sympathischer als mein Bekannter. :think:

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Promo
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Promo » So 1. Sep 2024, 20:19

Es gab mal zwischenzeitlich eine Regelung, dass man "bis 5 erweitern, aber immer nur maximal 2 mehr" konnte .. das wurde dann mit der letzten Novelle geändert. Vielleicht war der betreffende Fall 2 -> 4 aus genau dieser Zeit (oder der zuständige Bearbeiter hatte diese Regelung noch im Kopf).
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steiner123
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von steiner123 » Mo 2. Sep 2024, 10:41

Hello, hab den WP beschränkt auf 2 FFW, dann Lust auf mehr bekommen und im Jahr 2020 ein Waffenbesitzkarte für drei Waffen Kat. B beantragt und auch bekommen. Das einzige was die Tante im 22. Bezirk dazu sagte, war " Was ! Drei ?". Rückwirkend betrachtet, hätte ich mehr beantragen sollen, ich Hirsch......die alten klassischen FFW haben es mir angetan.
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