Verstoß gegen ein Waffenverbot
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verstoß gegen ein Waffenverbot
Aus gegebenen Anlass frage ich mich gerade welche Konsequenzen man fürchten muss wenn man gehen ein bestehendes Waffenverbot verstößt.
Mich interessiert jetzt nicht der Strafrahmen sondern die tatsächlich verhängten Strafen.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Mich interessiert jetzt nicht der Strafrahmen sondern die tatsächlich verhängten Strafen.
Kann mir da wer weiterhelfen?
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- .223 Rem
- Beiträge: 179
- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.
- Skill Issue
- .50 BMG
- Beiträge: 688
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Kommt ganz darauf an... sprechen wir bei dem Täter von einem Normalsterblichen oder einem gottgleichen Geschöpf wie z.B. einem Politiker?
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- .50 BMG
- Beiträge: 1938
- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Bei so einem Fall ist die erste Frage einmal, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, oder der Fall gleich eingestellt wird.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
§ 50. (1)Wer, wenn auch nur fahrlässig,
[..]
3. Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 12 verboten ist,
[..]
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen [..] zu bestrafen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- SectionThree
- .357 Magnum
- Beiträge: 91
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Wobei in diesem speziellen Zusammenhang noch wichtig ist, dass es einen gesonderten Besitzwillen nicht braucht, anders als etwa bei Drogen (Wer zB an einem Joint, der die Runde macht, zieht wird nicht zum Besitzer der Drogen: bloßer Konsum ist straflos.) Wer eine Waffe auch bloß innehat, gilt rechtlich als ihr (Kurzzeit-) Besitzer.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Ich schau mal in meine Kristallkugel:
Nicht einmal ein Verfahren da ja nichts beweisbar ist außer Angeberei (HUT) .
Allerdings das Waffenverbot wird bleiben und seine Politkarriere hat einen Knick bekommen.
LG Wolfgang
Nicht einmal ein Verfahren da ja nichts beweisbar ist außer Angeberei (HUT) .
Allerdings das Waffenverbot wird bleiben und seine Politkarriere hat einen Knick bekommen.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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- SectionThree
- .357 Magnum
- Beiträge: 91
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Also, sich mit einem fremden Jagdbruch zu schmücken ist ein großes No-No, und auch nicht wirklich glaubwürdig … Aber, ja, der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wird es so oder so nicht förderlich sein. Und was die Tiroler Genossen mit ihm machen, weiß außer diesen natürlich niemand.
--
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it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Genau solche Urteile würden mich ja als Legalwaffenbesitzer interessieren.titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:48 Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
Der Typ hat einen geladenen Repetierer im Auto liegenlassen und das dann mit offenen Seitenfenster am Flughafen geparkt.
Einen Jagdausflug streitet er ab wird jedoch durch einen Bildbeweis der Lüge überführt. Das mit dem fremden Hut glaubt ihm eh keiner.
Wenn so jemand wieder eine Jagdkarte bekommt kann man schwer ein Messertrageverbot durchsetzen.
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3162
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
als gelernter Österreicher sag ich:
es kommt net amal zur Anklage, die Geschichte dass er nicht geschossen hat wird geglaubt.
politisch bekommt er halt a anderes Amterl oder an Versorgerposten
jagen wird er weiterhin, nur halt keine Fotos mehr machen..
für jeden anderen schauts da net so rosig aus...
es kommt net amal zur Anklage, die Geschichte dass er nicht geschossen hat wird geglaubt.
politisch bekommt er halt a anderes Amterl oder an Versorgerposten
jagen wird er weiterhin, nur halt keine Fotos mehr machen..
für jeden anderen schauts da net so rosig aus...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
als anfangsverdacht würde das foto reichenTrijikon hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:33 Nicht einmal ein Verfahren da ja nichts beweisbar ist außer Angeberei (HUT) .
wenn die STA will
dann gibts zeugen die bekannt sind und die im rahmen der beweisaufnahme unter wahrheitspflicht aussagen muessten
und dann gibts ja das schussbuch im revier in dem eingetragen sein muss wer das stueck erlegt hat
dass zu "optimieren" ist evt dann gleich auch noch mal urkundenfaelschung
also wenn wo ein wille waere ...
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
ein gerichtliches waffenverbot bleibt immer so lange bis der betreffende eine aufhebung beantragttitan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:48 Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
bei minderschweren faellen ab ca ein bis zwei jahren moeglich
ueblicherweise aber erst nach fuenf jahren
in schweren faellen erst nach sieben bis acht jahren oder laenger
aber ohne antrag auf aufhebung ist es auch nach 40 jahren noch aufrecht
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Es ist mir schon klar, dass das Verbot erst nach Antrag aufgehoben wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Trijikon schrieb ja, dass das Verbot bleibt. Deswegen meine Frage..
Und zum Foto.. es ist nicht die Frage was wir glauben sondern ob es beweißbar ist oder nicht. Auf dem Bild sind nichtmal Waffen zu sehen.
Und zum Foto.. es ist nicht die Frage was wir glauben sondern ob es beweißbar ist oder nicht. Auf dem Bild sind nichtmal Waffen zu sehen.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Liegt die Entscheidung ob ein Waffenverbot aufgehoben wird nicht im Ermessen der Behörde?titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 18:47 Es ist mir schon klar, dass das Verbot erst nach Antrag aufgehoben wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Trijikon schrieb ja, dass das Verbot bleibt. Deswegen meine Frage..
Und zum Foto.. es ist nicht die Frage was wir glauben sondern ob es beweißbar ist oder nicht. Auf dem Bild sind nichtmal Waffen zu sehen.
Es liegt doch am Antragsteller die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit zu zerstreuen und nicht an der Behörde weiteres Fehlverhalten nachzuweisen.