Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 16:06 Wie wäre es die Elterntiere zu einer Zeit zu entnehmen wenn nicht zu erwarten ist das sie Nachwuchs bekomen/haben?
Wie wäre es, sollten die Welpen bereits alleine lebensfähig sein, sie lebend zu fangen sterilisieren und wieder auszuwildern? Es geht ja angeblich nur um die Verhinderung einer übermäßigen Population, Problemwölfe werden die kleinen wohl kaum sein.
LG Wolfgang
Es geht aber nicht nur um die Gefahr, dass ein Wolfsrudel einen Schaden an Weidevieh verursacht; was ist wenn Wölfe einmal ein spielendes Kind auf dem Feld anfallen, das sich beim Versteckerl spielen von den anderen Kindern entfernt und sich hinter ein Gebüsch gesetzt hat, da werden sich die Eltern einen Anwalt nehmen und der wird dann wohl zumindest versuchen, den oder die für den Wald Verantwortlichen in eine Haftung zu bringenRickDangerous hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 16:16 Problemwölfe sind normalerweise primär die Großen, aber die halt auch mehr wenn die kleinen dann zum Essen mitkommen... Ich kenn ja die Situation in der Schweiz nicht, aber hier bei uns kann schon ein einzelnes Wolfsrudel erheblichen Schaden am sonstigen Wildbestand anrichten. Ganz zu schweigen von Weidevieh und ähnlichem.
Wenn Du glaubst, dass es so einfach ist sie lebend zu fangen und zu sterilisieren lass Dich nicht aufhalten das großflächig zu tun. Ich glaube nicht dass Dir das gelingen wird, und ich glaube auch nicht dass es im großen Stil ökonomisch vertretbar ist.
Und was die Idee betrifft zu entnehmen wenn kein Nachwuchs da ist... Liebe Biologen im Forum korrigiert mich bitte, aber nach meinem Infostand brauchen Wolfsjunge 6-8 Monate um alleine überlebensfähig zu sein, und nachdem Wölfe 2-3 Mal pro Jahr werfen bleibt dann wohl nie eine Zeit über wo es nicht gerade irgendwelche Jungen gibt.
Wird dann ein spannender Musterprozess werden, ein Präzedenzfall, bei dem sich ein Anwalt Lorbeeren holen kann
Natürlich werden dann alle die Verantwortung auf andere abschieben. Möglicherweise kommt letztendlich heraus, dass der Bundeskanzler schuld ist und strafrechtlich verantwortlich (nach dem Beispiel der USA wo ja sogar auch Trump vors Gericht gezerrt wurde) und dem Kind die Schönheitschirurgen bezahlen muss, weil er verantwortlich dafür war, dass in - seit 1848 - nicht eingezäunten Wäldern von den Waldbesitzern freilaufende Raubtiere geduldet werden mußten.
Materiell gesehen Raubtiergehege ohne Zäune
