Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Und wäre ein Bauer berechtigt, es zu gestatten dass im Rahmen einer Übung auf seinem brachliegenden Feld etwa eine Stellung des tschechischen Militärs für ein Maschinengewehr mit Sandsäcken aufgebaut wird?
Könnte ja eine angenehme Einnahmequelle sein, das zu gestatten
Hat da der Nachbar ein Einspruchsrecht? Auch wenn das MG gar nicht feuert sondern nur zu Übungszwecken in Stellung geht?
Könnte ja eine angenehme Einnahmequelle sein, das zu gestatten
Hat da der Nachbar ein Einspruchsrecht? Auch wenn das MG gar nicht feuert sondern nur zu Übungszwecken in Stellung geht?
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
oder man machts wie China, ohne Krieg, wirtschaftlichMr. Danger hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 15:42
Man sollte keinen Krieg beginnen, wenn man den Feind (und seine Verbündeten) nicht kennt.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Neutralität ist das Zauberwort. Es geht nicht darum was wir militärisch können und was nicht, sondern was wir laut dem Zauberwort, dass uns damals von den Besatzungsmächten befreite, dürfen.Grerdinger hat geschrieben: Do 16. Jan 2025, 12:54Du meinst: Weil wir uns ja im Fall des Falles problemlos alleine verteidigen können, mit unserm bis an die Zähne bewaffneten und extrem gut ausgestatteten und ausgebildetem Bundesheer?Pirker hat geschrieben: Mi 15. Jan 2025, 14:26 Deutsche Soldaten haben nichts in Österreich zu suchen, vor allem nicht in Uniform. Punkt.
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Die Ukraine konnte die Atomwaffen aber nicht nutzen.MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben
Für Neukonstruktion und Wartung war kein Geld vorhanden.
Und der Westen hat mit Isolierung gedroht.
Es war damals also die beste Lösung die Atomwaffen abzugeben.
Und ohne den Euromaidanputsch, wer auch immer dahintersteckt, gäbs auch keinen Krieg.
Jede Münze hat zwei Seiten.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
"Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat die "immerwährende Neutralität" Österreichs als Verfassungsgesetz."
steht auf der Homepage von Parlament Österreich geschrieben
Ein Verfassungsgesetz zu brechen, führt den Politiker oder die Politikerin in den Knast.
Um ein Verfassungsgesetz aufzuheben, bedürfte es einer 2/3 Mehrheit und das schaue ich mir an, wie das möglich sein sollte, wo es schon so große Schwierigkeiten macht, eine Koalition zur einfachen 50% Mehrheit zu basteln
Die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung würde es nicht zulassen, jetzt in dieser angespannten Situation das Neutralitätsgesetz aufzuheben
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Würde schützen.MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt.
Würde schützen.
Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Nur "auf dem Papier" neutral zu sein, ist wertlos. Das ist so, wie wenn ein Mädchen nur auf dem Papier keusch ist, aber bei manchen Gelegenheiten dennoch sich nicht ganz so keusch verhält . . .
Dass Österreich nie wirklich neutral war, stimmt nicht. Bis zu den Waffentransporten auf dem Schienenweg durch Österreich seit kurzer Zeit verhielt sich Österreich immer neutral!
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Donau hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:54Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt.
Würde schützen.
Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Nur "auf dem Papier" neutral zu sein, ist wertlos. Das ist so, wie wenn ein Mädchen nur auf dem Papier keusch ist, aber bei manchen Gelegenheiten dennoch sich nicht ganz so keusch verhält . . .
Dass Österreich nie wirklich neutral war, stimmt nicht. Bis zu den Waffentransporten auf dem Schienenweg durch Österreich seit kurzer Zeit verhielt sich Österreich immer neutral!
Österreich war schon immer mehr der Nato zugewandt, die Bunkerbauten gegen die Nato waren bei weitem nicht so massiv ausgeführt wie jene die gegen Osten ausgerichtet waren.
Auch wurden die Standorte der Bunker im Kaltenkrieg der Nato mitgeteilt, um der Nato ein schnelles vorrücken nach Österreich zu ermöglichen.
Zuletzt geändert von Laubmasta_reloaded am Fr 17. Jan 2025, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Was halt die Sache so verwirrend macht ist der Umstand, dass sich neuerdings große Teile der Friedensbewegung für Panzerlieferungen an einen kriegsführenden Staat einsetzen!
Die sollen sich den Ausspruch der Bertha von Suttner hinter die Ohren schreiben:
„Wir sind im Besitze von so gewaltigen Vernichtungskräften . . . so weiß ich nicht, nach welchen taktischen und strategischen Regeln man mit solchen Mitteln noch ein Völkerduell austragen könnte.“
Die sollen sich den Ausspruch der Bertha von Suttner hinter die Ohren schreiben:
„Wir sind im Besitze von so gewaltigen Vernichtungskräften . . . so weiß ich nicht, nach welchen taktischen und strategischen Regeln man mit solchen Mitteln noch ein Völkerduell austragen könnte.“
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Donau hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 23:03 Was halt die Sache so verwirrend macht ist der Umstand, dass sich neuerdings große Teile der Friedensbewegung für Panzerlieferungen an einen kriegsführenden Staat einsetzen!

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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Die Neutralität Österreichs ist eine militärische, keine politische.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38Würde schützen.MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Aber vll. kannst du ja ein paar Beispiele bringen, wo Österreich militärisch nicht neutral war - mir fehlt da nämlich irgendwie die Erinnerung dazu...
LG,
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Grerdinger hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 13:27Die Neutralität Österreichs ist eine militärische, keine politische.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 22:38Würde schützen.MannOMann hat geschrieben: Fr 17. Jan 2025, 19:59 Meine persönliche Meinung ist dass und "Neutralität " 0 schützt. Die Ukraine hatte Atomwaffen und hat die abgegeben und im Gegenzug dafür von Russland Schutz bekommen. Und was haben sie von dem Vertrag heute?
Nur muss man dann halt auch Neutral sein, Österreich war halt nie wirklich Neutral. Nur auf dem Papier.
Aber vll. kannst du ja ein paar Beispiele bringen, wo Österreich militärisch nicht neutral war - mir fehlt da nämlich irgendwie die Erinnerung dazu...
Es gibt laut Bundesverfassungsgesetz keine Abgrenzung zwischen einer mlitärischen und politischen Neutralität.
Österreich ist seit dem EU Beitritt und der Beteiligung an der gemeinsem Außen und Sicherheitspolitik der EU kein neutraler Staat mehr.
Denn zwischen der EU und der Nato gibt es seit 2003 eine strategische Partnerschaft, das ist auch der Grund warum Österreich regelmäßig an Nato Übungen teilnimmt.
Österreich hat sich also vertraglich verpflichtet NICHT Neutral zu sein, denn die Beistandspflicht umfasst auch eine militärische und nicht nur eine wirtschaftliche Komponente.
Nebenbei werden durch Österreich Waffen für die Ukraine per Bahn verfrachtet, was ja eigentlich auch verboten wäre. Um dir ein aktuelles Beispiel zu nennen.
https://www.nachrichten.at/politik/inne ... 85,3859969

Österreich hat sich per Verträge eben verpflichtet, von Neutralität kann da keine Rede mehr sein.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Ein wahres Wort!Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 20:10 Es gibt laut Bundesverfassungsgesetz keine Abgrenzung zwischen einer mlitärischen und politischen Neutralität.

Jeder Jurist kennt folgenden Satz: "Verträge die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen sind nichtig"Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 20:10 Österreich hat sich per Verträge eben verpflichtet, von Neutralität kann da keine Rede mehr sein.
In dem von Dir zitierten Zeitungsartikel aus den Oberösterreichischen Nachrichten | OÖN vom 11. Juli 2023 steht:
"Ein Zug mit Panzerhaubitzen fuhr Mitte April durch Österreich. Offiziell für Polen, tatsächlich war die Lieferung für die Ukraine bestimmt. Nicht der einzige Waffentransport, wie eine Anfrage an den Innenminister zeigt.
Im April erregte ein Zug mit 20 Panzern die Gemüter: Das Kriegsgerät aus Italien rollte durch Österreich (Kärnten, Steiermark und Niederösterreich), mit dem offiziellen Ziel in Polen. ( ... )
Das Innenministerium hat, laut eigener Angabe, vom Zielort des Waffentransportes in die Ukraine aus den Medien erfahren und eine Prüfung des Vorfalls angeordnet, berichtet Jochen Habich von der Kleinen Zeitung heute. Die FPÖ hat das zum Anlass genommen für eine Anfrage an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Der stellt in seiner Antwort klar, dass die italienischen Behörden für die "Durchfuhr von Kriegsmaterial von Italien in die Ukraine" keine Anträge gestellt haben, so Habich."
Das ist doch eine Schweinerei! Österreich hat nicht die Neutralität gebrochen, Österreich wurde reingelegt!
Wenn man bedenkt, mit welch drakonischen Sanktionen etwa ein harmloser Sonntagsjäger bedroht wird, wenn er heimlich mit der entladenen und auseinandergenommenen Hasenflinte im Koffer ohne Mitnahme von Munition mit dem Auto im Winter von Salzburg über das Deutsche Eck zu einer Jagdeinladung nach Tirol fährt (weil er nicht über die verschneiten Alpenpässe fahren will) dann sollte es gerechterweise schwere Konsequenzen für den Verantwortlichen für den verdeckten Transport von Artillerie quer durch ein neutrales Land in ein Kriegsgebiet geben. Das war kein Kavaliersdelikt.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Lies mal das hier:
tagesschau.de
Anton Hofreiter: Panzer statt Pazifismus
15.09.2022
"Anton Hofreiter verlangt, die Bundesregierung müsse mehr Waffen in die Ukraine liefern. Es müsse deutlich mehr passieren. Deutlich mehr heißt für den Grünen-Politiker: Leopard-Kampfpanzer.
Der Kanzler lehnt das ab"