Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AndyA
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Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von AndyA » Di 20. Feb 2024, 14:57

Ein Freund von mir hat eine Einladung bekommen, an einem Vorderladerschießwettbewerb in Österreich teilzunehmen.

In Ungarn alle Vorderladerwaffen kann frei erworben und besessen werden. Nach dem Funktionsprinzip (es gibt keine vorgefertigte Munition, das Schwarzpulver, der Geschoss und das Zündhütchen sind getrennt zu laden), gehören sie zur Kategorie der sogenannten musealischen Waffen. Als Ausnahme, Vorderladerrevolver in Österreich gelten aber als Kat.B Faustfeuerwaffen.

Wie kann jemand an einem Vorderladerschießwettbewerb in Österreich teilnehmen, wenn in Ungarn die Waffen ohne Genehmigung erwerbbar, aber in Österreich WBK-pflichtig sind?

Wie geschrieben, die Einladung ist vorhanden, aber solche Unterlagen von Polizei, wie z.B. EU-Feuerwaffenpass, sind nicht möglich, als das in Ungarn nicht registrierte Waffen sind.

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Promo
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von Promo » Do 22. Feb 2024, 11:45

EU-FWP ist Eintragung auch von freien Waffen möglich. Zumindest in DE und AT.
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von gewo » Do 22. Feb 2024, 15:05

Promo hat geschrieben: Do 22. Feb 2024, 11:45 EU-FWP ist Eintragung auch von freien Waffen möglich. Zumindest in DE und AT.
Ja
Aber nur wenn sie in HG auch per Definition „Waffen“ sind.

Selbes Thema wie bei uns mit den signalpistolen fuer die schifferlfahrer …
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Tacticoll
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von Tacticoll » Do 22. Feb 2024, 16:05

Als Workaround könnte er dir die Waffe ja vielleicht überlassen/"borgen" und du nimmst sie für ihn zum Wettbewerb mit. Wie praktikabel das in dem Fall ist kann ich freilich nicht sagen.

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titan
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von titan » Do 22. Feb 2024, 18:21

Nein, du bekommst die Waffe durch den FWP nicht nach AT ohne Eintrag.

Der FWP erleichtert lediglich die Einreise für bestimmte Zwecke (Jagd, Sport) für die eingetragenen Waffen. Wenn ein Land diese nicht einträgt, dann hilft dir der FWP nichts.

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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von gewo » Do 22. Feb 2024, 22:36

Die schifferlfahrer lassen sich abgeblich ihre kal 4 signalpistolen durch deutsche behoerden in den/einen EFWP eintragen.

Hab ich noch nie schwarz und weiss gesehen aber scheint moeglich zu sein.

Keine ahnung ob eine AT behoerde einem HG buerger einen AT EFWP fuer eine waffe ausstellen wuerde die in AT eine waffe ist in HG aber nicht
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Mr. Danger
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von Mr. Danger » Fr 23. Feb 2024, 00:16

Mir hat meine BH auch meine Leuchtpistole in den AT-EFWP eingetragen.
Würde Deinem ungarischem Freund ebenfalls dazu raten, es mit einer Eintragung in einen HU-EFWP zu versuchen. Damit kann er dann legal mit seinen Vorderladern in AT einreisen.

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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von gewo » Fr 23. Feb 2024, 01:13

Mr. Danger hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 00:16 Mir hat meine BH auch meine Leuchtpistole in den AT-EFWP eingetragen.
Per gesetz eigentlich nicht moeglich in AT.

Waere auch interessant wie das technisch gegangen ist. Es koennen nur eintragungen in den AT EFWP erfolgen fuer die es ZWR eintraege gibt.
Da muesstest du die signalpistole als kat C (?) ins ZWR gemeldet haben, oder?
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von loksi67 » Fr 23. Feb 2024, 07:17

manche sachen gehen, auch wenn es vielleicht nicht explizite im gesetz steht. hatte anno mit Bu....tski folgenden niederschrift aufgesetzt für meine luftdruckgewehre:

"ich benötige eine eintragung einer luftdruckwaffe welche über 7,5j geschossenergie aufweist für den schießsport da ich turniere in deutschland und ungarn bestreite und in diesen ländern luftdruckwaffen mit dieser charakteristik urkundenpflichtig sind ersuche ich um eintragung einer solchen schusswaffe in meinen ö-eu-fwp"

meine vermutung nach (obiges beispiel beweist es) können mit einer vernünftigen begründung auch waffen ins eufwp kommen die im heimatland nicht im zwr sind, aber in anderen ländern an eine genehmigung gebunden sind
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https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von titan » Fr 23. Feb 2024, 08:09

Das Thema Leuchtpistole ist tatsächlich in manchen Ländern ein Problem. Eine Eintragung ist zumindest möglich, wenn die LP im eintragenden Land als Waffe gilt und legal besessen wird. Zur Verwendung der LP bei der Schifffahrt berechtigt der EUFWP allerdings nicht. Ebenso darf die LP nicht mitgebracht werden, wenn der Zweck nicht Jagd oder Schießsportveranstaltung lautet.

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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von Mr. Danger » Fr 23. Feb 2024, 08:53

Mein ZWR Eintrag:
Art Hersteller/Marke Modell Kaliber Kategorie
Par 45 HECKLER & KOCH - H & K P 2 A1 keine Schusswaffe S

Die Aussage von Titan ist etwas zu kurz gegriffen.
Die Bestimmung, das Waffen nur zum Zweck der Jagd und Schießsportveranstaltungen mitgebracht werden gilt so NUR IN ÖSTERREICH FÜR EU-AUSLÄNDER. Andere Länder, andere Bestimmungen!
Wenn ein Tscheche (Leuchtpistole ist in CZ eine Waffe) mit seiner LP nach / durch Österreich fährt passiert was? In Österreich ist es keine Waffe und somit in Österreich nicht vom Waffengesetz erfasst.
Ich brauche den EFWP Eintrag für meine LP um legal nach CZ einreisen zu können. Dort gilt zB reenactment auch als Grund, Waffen mitzubringen.

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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen

Beitrag von gewo » Sa 15. Mär 2025, 16:25

:violin:
Mr. Danger hat geschrieben: Fr 23. Feb 2024, 08:53 Mein ZWR Eintrag:
Art Hersteller/Marke Modell Kaliber Kategorie
Par 45 HECKLER & KOCH - H & K P 2 A1 keine Schusswaffe S
Entspricht halt nicht den Vorgaben.

Aus dem ZWR Handbuch für Behörden und Waffenfachhändler:

…..
1. Waffenhändler dürfen Registrierungen von Schusswaffen gemäß § 45 WaffG nicht vornehmen.

2. Seenotsignalgeräte Kaliber 4 („Signalpistole“) sind keine Waffen und auch keine Schusswaffen. Diese Gegenstände dürfen nicht im ZWR registriert werden und werden nicht in den Europ. Feuerwaffenpass aufgenommen.

3. Bürger, die Schusswaffen gemäß § 45 WaffG in ihren Europ. Feuerwaffenpass eingetragen haben wollen, sollen sich an ihre Waffenbehörde wenden.
…..“

Die Behörden lösen die Problematik nach meinen Informationen so, dass sie die Schusswaffen registrieren, dann in den Europ. Feuerwaffenpasss eintragen und ausdrucken und anschließend die Registrierung der Waffen stornieren
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