Ein Autohändler braucht auch keine Kopie meines Führerscheins.Poirot hat geschrieben: Sa 19. Apr 2025, 18:05"Noch" nicht vorgeschrieben aber wer schreibt der bleibt. Deshalb gehen die Händler villeicht auf Nummer sicher um nicht ins Fadenkreuz des Regimes zu geraten.Crity hat geschrieben: Sa 19. Apr 2025, 16:06 Also sind Aufforderungen von Händler einen Scan der WBK/WP zu senden, da die Griffstücke Waffenrelevante Teile sind und erst ab 18 Jahren frei sind nicht gesetztlich vorgeschrieben.
Vorauseilender Gehorsam führt unweigerlich zum Blockwart-Syndrom!
