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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 23:19
von Noldi
Ich hab mal eine Frage dazu. Bedeutet doch eigentlich dass es eh egal ist noch eine Kat. D Waffe vor dem Okt. zu kaufen, oder? Denn wenn sie wissen wollen wer was gekauft hat, brauchen die doch nur die Waffenbücher einzusammeln. Oder stelle ich mir das jetzt zu laienhaft und einfach vor?
Wozu dann das nachmelden der Kat. C Waffen bis 2014? Ginge doch auch einfacher an die Daten ranzukommen mit den Waffenbüchern. Oder ist der Privatverkauf so stark dass die Nachvollziehbarkeit wer was hat, sowieso bei Kat. C und D nicht gegeben ist?!?
Ist das vielleicht auch der Grund wieso Kanada dieses Registrierungssystem nach Milliardenkosten wieder abgeblasen hat, weils nach deren Erfahrung anscheinend nicht mal im Ansatz funktioniert?
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 09:16
von Bud Spencer
Noldi hat geschrieben:Ich hab mal eine Frage dazu. Bedeutet doch eigentlich dass es eh egal ist noch eine Kat. D Waffe vor dem Okt. zu kaufen, oder? Denn wenn sie wissen wollen wer was gekauft hat, brauchen die doch nur die Waffenbücher einzusammeln. Oder stelle ich mir das jetzt zu laienhaft und einfach vor?
Wozu dann das nachmelden der Kat. C Waffen bis 2014? Ginge doch auch einfacher an die Daten ranzukommen mit den Waffenbüchern. Oder ist der Privatverkauf so stark dass die Nachvollziehbarkeit wer was hat, sowieso bei Kat. C und D nicht gegeben ist?!?
Ist das vielleicht auch der Grund wieso Kanada dieses Registrierungssystem nach Milliardenkosten wieder abgeblasen hat, weils nach deren Erfahrung anscheinend nicht mal im Ansatz funktioniert?
Naja das mit den Waffenbüchern einsammeln ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn was passiert, wissen die Behörden ja nicht wo du die Waffe gekauft hast und wann. So in Österreich ein ca. hundert Büchser abklammern nach einer alten Meldung die wahrscheinlich eh schon in den Papierkorb oder in die versenkung gegangen ist.

Ausserdem sind die Meldungen beim Büxer nicht relevant. Weiterverkauf deinerseits wird ja nicht berücksichtigt. - also oft nicht Zeitgemäß.
Ob du dir jetzt vor Okt noch eine Flinte kaufen willst, ist deine Sache. Ist eher eine "Bürgerrechtssache" - Sprich ich muss nicht nachregistrieren - also tue ich es nicht.
Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 09:27
von mapu
Bud Spencer hat geschrieben:...
Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
+1
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 09:42
von pointi2009
Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
warum auch, ist ja auch nicht vorgesehen. Altbestand an D werden auch nicht nachregistriert, erst Neukauf.

Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 09:44
von Bud Spencer
pointi2009 hat geschrieben:Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
warum auch, ist ja auch nicht vorgesehen. Altbestand an D werden auch nicht nachregistriert, erst Neukauf.

Naja überfleissige, die zB Waffen und Muni auch getrennt aufbewahren

- Könnten ja auf die Idee kommen ...
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 10:06
von M16_
Ich dachte nach 7 Jahren kann der Händler alte Meldungen entsorgen? Oder gilt das nur für die Kat. C Registrierungen und nicht für die Waffenbücher?
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 16:47
von therion
Die Sache ist die: Heute meldet jeder von Euch den Kat. C Bestand (mich eingeschlossen) und ihr kauft alle Kat. D, weil man die nicht registrieren müsst aus Gründen die wir alle kennen. Doch wenn ihr jetzt die C meldet, dann werdet ihr beim entsprechendem Gesetz auch die D melden.
Wie gesagt, ich melde auch, aber der Sinn hinter den Hortungskäufen ist mir nicht ganz klar...
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 17:57
von Varminter
therion hat geschrieben:Die Sache ist die: Heute meldet jeder von Euch den Kat. C Bestand (mich eingeschlossen) und ihr kauft alle Kat. D, weil man die nicht registrieren müsst aus Gründen die wir alle kennen. Doch wenn ihr jetzt die C meldet, dann werdet ihr beim entsprechendem Gesetz auch die D melden.
Wie gesagt, ich melde auch, aber der Sinn hinter den Hortungskäufen ist mir nicht ganz klar...
Das ist der Irrglaube, D würde:
a) frei bleiben und nie meldepflichtig oder genehmigungspflichtig werden.
b) für alle Zeiten ein Besitzrecht bestehen, wenn sie das Graffelzeug einmal gekauft haben.

Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 18:01
von therion
eben. Was heute sakrosankt ist, muss es morgen nicht mehr sein.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 19:33
von gewo
M16_ hat geschrieben:Ich dachte nach 7 Jahren kann der Händler alte Meldungen entsorgen? Oder gilt das nur für die Kat. C Registrierungen und nicht für die Waffenbücher?
so ist es
waffenbuecher muessen abgeliefert werden
guckst du waffenbuecherverordnung
bin grad im stress sonst haette ich es verlinkt
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 20:55
von diver99
Hi!
Ich hab mir auch eine Baikal bestellt. Ich bin halt der Meinung, dass Enteignen schwerer ist, als den Neukauf zu verbieten. Möglich ist natürlich alles.
LG
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 11:51
von neuwertig
gewo hat geschrieben:...
abgesehen davon dass fuer mich ned nachvollziehbar ist warum es ein problem ist dass daten existieren darueber wer eine kat C oder Kat D waffe hat
...
aus meiner sicht gibt es keinen grund sich um irgendwelche "umweggeschafte" zu bemuehen um da ned drinnen zu stehen
@gewo:
Während meines Grundwehrdienst hat ein Wappler sein STG77 für 2000 ATS verkauft - Waffe und Käufer wurden so weit ich weiß nicht mehr gefunden. Das nur als Beispiel - kurz: ich glaube es ist ziemlich einfach illegal an eine Waffe zu kommen.
Mir persönlich ist eine Registrierung an sich auch vollkommen egal - warum denn auch nicht, zumindest theoretisch.
Aber wie immer stellt sich die Frage nach dem "Warum". Sicherer wird damit garantiert nichts, das ist hinlänglich bekannt und bewiesen. Also warum macht man es dann? Das konnte ja nicht mal die Frau Minister erklären udn auch sonst noch niemand. Also warum? Weil man später damit dann doch etwas anderes plant? Steuer, Entwaffnung etc. ist ja alles bekannt.
Für mich ist Fakt: Die Registrierung bringt nichts und kann für den ohnehin ordentlichen Bürger nur Nachteile bedeuten.
Spätestens das wird dann auch dir Nachteile bringen.
@diver99: Ich sehe das wie du, Enteignung ist sicher schwieriger (wenn gleich auch genauso möglich) umzusetzen wie ein "Neukauf-Verbot".
lg,
neuwertig
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 12:35
von Maggo
gewo hat geschrieben:M16_ hat geschrieben:Ich dachte nach 7 Jahren kann der Händler alte Meldungen entsorgen? Oder gilt das nur für die Kat. C Registrierungen und nicht für die Waffenbücher?
so ist es
waffenbuecher muessen abgeliefert werden
Auch wenn die Bücher abgeliefert werden müssen sind sie im Prinzip für die Behörde Wertlos.
Sie kann sagen das ich mal eine Waffe gekauft- oder Gemeldet habe,ob ich sie noch besitze wird sie durch die Waffenbücher im Leben nie rausfinden.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 12:57
von wanda72
das die Waffenbücher abgegeben werden ist eine Sache, aber was wird damit geschen?
- irgendwer setzt sich hin und tippt mühsam in Handarbeit die ganzen Daten ein?
oder
- sie wandern in einen Aktenschrank, wo sie nach gesetzlicher Frist vernichtet werden...
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 14:37
von gewo
Maggo hat geschrieben:Auch wenn die Bücher abgeliefert werden müssen sind sie im Prinzip für die Behörde Wertlos.
Sie kann sagen das ich mal eine Waffe gekauft- oder Gemeldet habe,ob ich sie noch besitze wird sie durch die Waffenbücher im Leben nie rausfinden.
genau