Waffenrechtliche Anfrage
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenrechtliche Anfrage
Hallo liebes Forum-Team!
Ich wollte mir heute eine Coach Gun, genau die A-Tec Defence als HD für mein Wochenendhaus, nachdem hier schon zweimal eingebrochen wurde, kaufen.
Nachdem ich bei einem Waffenhändler in der Nähe angefragt habe und dieser mein Wunschmodell auch auf Lager hatte, fordert nun der freundliche Herr für eine sogenannt Waffenrechtliche Abfrage folgende persönliche Daten vor mir:
Vor- und Nachname
Adresse
Geburtsort und Geburtsdatum
.. ein wenig erstaunt bin ich nun schon da ich noch in der Annahme war/bin das der Besitz von Kategorie C Waffen bis zur Novelle dieses Jahr keine Registrierung voraussetzen. (= Anonym, Namentlich nirgends festgehalten)
Bedeute das nun dass ich solch eine Waffe sowieso nicht "anonym" erwerben kann, da ich mir sicher bin dass:
a) Das zuständige Amt bei dieser Abfrage meine Daten speichert
b) Der Händler ein Waffenbuch führt, in dem ich ebenfalls eingetragen bin
.. komisch ist auch, wenn ich solch eine Waffe von Privat zu Privat kaufe dieses Prozedere nicht notwendig ist.
Danke für eure Antworten!
Schöne Grüße,
gasparo
Ich wollte mir heute eine Coach Gun, genau die A-Tec Defence als HD für mein Wochenendhaus, nachdem hier schon zweimal eingebrochen wurde, kaufen.
Nachdem ich bei einem Waffenhändler in der Nähe angefragt habe und dieser mein Wunschmodell auch auf Lager hatte, fordert nun der freundliche Herr für eine sogenannt Waffenrechtliche Abfrage folgende persönliche Daten vor mir:
Vor- und Nachname
Adresse
Geburtsort und Geburtsdatum
.. ein wenig erstaunt bin ich nun schon da ich noch in der Annahme war/bin das der Besitz von Kategorie C Waffen bis zur Novelle dieses Jahr keine Registrierung voraussetzen. (= Anonym, Namentlich nirgends festgehalten)
Bedeute das nun dass ich solch eine Waffe sowieso nicht "anonym" erwerben kann, da ich mir sicher bin dass:
a) Das zuständige Amt bei dieser Abfrage meine Daten speichert
b) Der Händler ein Waffenbuch führt, in dem ich ebenfalls eingetragen bin
.. komisch ist auch, wenn ich solch eine Waffe von Privat zu Privat kaufe dieses Prozedere nicht notwendig ist.
Danke für eure Antworten!
Schöne Grüße,
gasparo
- josephiner
- .50 BMG
- Beiträge: 1269
- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Ganz normal! Wenn du keine WBK, WP, Jagdschein besitzt muss der Händler nachprüfen ob ein Waffenverbot gegen dich vorliegt!
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Hallo Gasparo,
zum einen ist die genannte Flinte eine Kat. D und somit nicht meldepflichtig.
Wenn du bei einem Händler kaufst, ist dieser allerdings verpflichtet bei der Behörde nachzufragen ob gegen dich ein Waffenverbot vorliegt +3 Tage Abkühlungsphase.
Ob du dann wirklich kaufst oder nicht sieht die Behörde nicht (derzeit)
lg
zum einen ist die genannte Flinte eine Kat. D und somit nicht meldepflichtig.
Wenn du bei einem Händler kaufst, ist dieser allerdings verpflichtet bei der Behörde nachzufragen ob gegen dich ein Waffenverbot vorliegt +3 Tage Abkühlungsphase.
Ob du dann wirklich kaufst oder nicht sieht die Behörde nicht (derzeit)
lg
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
quildor82 hat geschrieben:Ob du dann wirklich kaufst oder nicht sieht die Behörde nicht (derzeit)
hi
stimmt so eigentlich nicht
die waffenrechtliche anfrage darf an sich erst NACH dem abschluss des rechtsgeschaeftes erfolgen
das rechtsgeschaeft koennte natuerlich theoretisch (evt vorab) auch muendlich abgeschlossen werden
aber im prinzip
-> zuerst der kauf
-> dann die anfrage
-> dann die ausfolgung
wenn der haendler ohne vorheriges rechtsgeschaeft anfragt ist das ein verstoss gegen die datenschutzbestimmungen
das kann recht ueble folgen haben ...
von daher kann die behoerde schon aus der anfrage schliessen dass da eine waffe gekauft wurde
und im waffenbuch steht der kaeufer sowieso ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Aber die Behörde hat momentan durch die Anfrage keine Ahnung welche Waffe gekauft wurde, oder? Sie weiss vermutlich nichtmal ob Kat. D oder C?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrechtliche Anfrage
BigBen hat geschrieben:Aber die Behörde hat momentan durch die Anfrage keine Ahnung welche Waffe gekauft wurde, oder? Sie weiss vermutlich nichtmal ob Kat. D oder C?
richtig
sie weiss es erst wenn die waffenbuecher abgeliefert werden ...
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Wenn ich mit einem waffenrechtlichen Dokument so eine Waffe "kaufe", aus dem Geschäft gehe, und die Waffe einen Kumpel "weiterverkaufe", der kein waffenrechtliches Dokument vorweisen kann, ist das eigentlich nicht illegal, oder?

Re: Waffenrechtliche Anfrage
KGR84 hat geschrieben:Wenn ich mit einem waffenrechtlichen Dokument so eine Waffe "kaufe", aus dem Geschäft gehe, und die Waffe einen Kumpel "weiterverkaufe", der kein waffenrechtliches Dokument vorweisen kann, ist das eigentlich nicht illegal, oder?
nein
ist so ok
kaeufer muss aber 18 jahre alt sein
und du solltest keinen offensichtlichen grund fuer einen zweifel daran haben das es sich um eine person mit wohnsitz in AT handelt
ueberprufen musst du es ansonsten aber nicht
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
KGR84 hat geschrieben:@ gasparo
Kennst wen mit WBK oder WP?
hallo
wozu?
abgesehen davon dass fuer mich ned nachvollziehbar ist warum es ein problem ist dass daten existieren darueber wer eine kat C oder Kat D waffe hat (ok, evt wegen angst dass die daten missbraucht werden und man opfer eines einbruchs ect wird deshalb ..)
der eintrag im waffenbuch hat doch null relevanz
waffenbuecher in buchform sind erst abzuliefern wenn sie geschlossen werden
also dann wenn alle waffen die eingetragen wurden auch wieder ausgetragen sind
oder wenn der laden fuer immer dichtmacht
wenn da zb ein billiger platzhalter drinnensteht der quasi unverkaeuflich ist bleibt das waffenbuch ewig beim haendler
oder wenn eine vorfuehrwaffe eingetragen ist die nicht abgegeben werden soll
wie es bei den elektronischen waffenbuechern ist die einige haendler fuehren duerfen weiss ich nicht
evt gibt es da eine schnittstelle
keine ahnung ...
aus meiner sicht gibt es keinen grund sich um irgendwelche "umweggeschafte" zu bemuehen um da ned drinnen zu stehen
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
gewo, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage bringst Du Deine Waffenbücher nachdem sie geschlossen wurden zur Behörde?
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Aufgrund der Waffenbücherverordnung 
=> http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10007993

=> http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10007993
(5) Die Waffenbücher sind bei Endigung der Gewerbeberechtigung (§ 85 GewO 1994) zu schließen. Geschlossene Waffenbücher sind unverzüglich der Behörde abzuliefern. Teile der Waffenbücher können nach Ablauf von zehn Jahren nach der letzten Eintragung an die Behörde übergeben werden.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenrechtliche Anfrage
vielen Dank!
Re: Waffenrechtliche Anfrage
c
Zuletzt geändert von jpdavid am Do 23. Aug 2012, 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
jpdavid hat geschrieben:§ 85 GewO 1994
Er hat einen eigenen Paragraphen![]()
lg
JPD
LOL

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