Knallpatronen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Knallpatronen

Beitrag von pointi2009 » Di 10. Jun 2014, 11:53

daraus lese ich aber - dass zB eine scharfe .50BMG (wenn nicht Forum, Brand, Explosions... blabla Muntion) einer mit WB/WBK/Jagdkarte analog zur .308 oder .223 FMJ besitzen darf.
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Re: Knallpatronen

Beitrag von BigBen » Di 10. Jun 2014, 11:58

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Knallpatronen

Beitrag von pointi2009 » Di 10. Jun 2014, 12:05

jo des hab ich gelesen - Büchse, Lauf + Verschluss = KM. Aber Munition :think:

aber was übel ist: .50BMG V0 zw. 850-950m/s :think: :whistle: :lol: so schnell hätt ich gern die .308 :D mit an 175gr Geschoss
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Re: Knallpatronen

Beitrag von Incite » Di 10. Jun 2014, 12:17

doch doch das steht alles unter dem von mir zitierten.

In lit b und d findest du die Panzerbüchse und das diese Mun ebenfalls KM ist.

lg
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Re: Knallpatronen

Beitrag von pointi2009 » Di 10. Jun 2014, 12:32

ok überlesen, habs gefunden. Danke!
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Re: Knallpatronen

Beitrag von pointi2009 » Di 10. Jun 2014, 12:48

nö habs auch überlesen, hier gehts um den passus aus der KM VO:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b)
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.

c)
Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

Munition für Kriegsmaterial - also für Maschinenkanone, "PANZERBÜCHSEN", usw sind KM, da hilft auch der Passus mit WBK/WP und Jagdkarte nichts. Es geht um die Panzerbüchse.
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Re: Knallpatronen

Beitrag von gewo » Di 10. Jun 2014, 13:12

woolf hat geschrieben:Das BMLVS würde es sicher so versuchen - obs durchgehen würde? k.A...


hi

die meinung des bundessachverstandigen hat sich zu dem thema seit 1977 nicht geaendert und spiegelt sich auch in den OGH urteilen wieder: waffen die in der lage dazu sind patronen mit 10.000 joule oder mehr abzufeuern gelten als panzerbuechsen ...
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Re: Knallpatronen

Beitrag von Stickhead » Di 10. Jun 2014, 13:26

Kriterien

- Aufgelegte schultergestützte oder laffetierte Waffe
- Potential zur Bekämpfung gepanzerter Ziele
- Geschossenergie größer als 10000 Joule
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Knallpatronen

Beitrag von Hellboy » Di 10. Jun 2014, 15:42

KGR84 hat geschrieben:Sind eigentlich die K-Patronen vom Bundesheer (nicht 12,7mm sondern die 223 und 308er) nach irgendwelchen Gesetzen verboten?

Angenommen jemand hat sowas ausversehentlich in der Ausrüstung vergessen und nach Hause genommen, wäre das in Anbetracht des Waffengesetzes ein Problem?

Wenn erlaubt, wie sieht es mit Verwahrung aus? Sind die wie WBK-Pflichtige Munition zu behandeln, oder könnens so rumkugeln?


wenn du schreibst, "in der ausrüstung vergessen", dann bist wohl soldat, zumindest miliz, zum zeitpunkt des "versehens" sonst fasst du das zeug wohl kaum aus.
und wenns richtig blöd hergeht, und die patrone einen entsprechenden bodenstempel hat, dann gehts wohl auch um §31 MilStG; militärischer Diebstahl

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2014)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht
1.
unter Ausnützung einer durch den Einsatz geschaffenen außerordentlichen Lage,
2.
unter wenn auch nur fahrlässiger Herbeiführung einer Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen oder einer Gefahr eines erheblichen Nachteils (§ 2 Z 4) oder
3.
an einer Sache, deren Bewachung ihm obliegt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist zu bestrafen, wer einen anderen Soldaten bestiehlt.



also, lassts (falls vorhanden), das zeug ned rumliegen ;)

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Re: Knallpatronen

Beitrag von BigBen » Di 10. Jun 2014, 15:54

Er hat ja geschrieben "versehentlich in der Ausrüstung vergessen"...bei einem Diebstahl gilt immer noch ein Vorsatz und mit militärischen Diebstahl hat das ganze schon garnichts zu tun ;-)
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Re: Knallpatronen

Beitrag von Hellboy » Di 10. Jun 2014, 16:05

Mit militärischem nur wenn heeresangehöriger, eh klar, sonsd gilt auch kein MilStG

Aber wir gehen ja sowieso davon aus, dass solche fundgegenstände nur sicher verwahrt werden, um sie bei nächster gelegenheit an der dienststelle abzugeben :-)

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Re: Knallpatronen

Beitrag von BigBen » Di 10. Jun 2014, 16:20

Richtig...aber auch von den dir aus den MilStG aufezählten Voraussetzungen trifft meiner Meinung nach keine einzige zu...aber genug offtopic ;-)
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