Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 19:28
Hatte ich gerade erst vor kurzem in einem anderen Forum ausführlich erklärt, daher erlaube ich mir das mal einfach hier auch reinzukopieren. Dies bezog sich auf einen deutschen Kollegen der ohne Wohnsitz eine Kat.D Waffe erwerben wollte, ich hoffe mal dass das hier nicht der Fall ist und der "Ausländer" in dem Falle auch einen Wohnsitz in Österreich hat.
Wenn er eine Kat.C oder D Waffe erwirbt, so muss der Büchsenmacher eine Anfrage bei der jeweils für ihn zuständigen Behörde machen, ob gegen diese Person ein Waffenverbot vorliegt. Wenn diese Person in Österreich keinen ordentlichen Wohnsitz besitzt, so kann davon ausgegangen werden dass diese Frage an das jeweilige Amt/Konsulat weitergeleitet wird - und das ist unabhängig davon ob diese Person eine Erklärung dass die Waffe in Österreich belassen wird oder nicht.
Abgesehen davon erfolgt beim Kauf von Kat.C und Kat.D Waffen ein Eintrag in das Waffenbuch des Händlers. Dies ist unabhängig davon ob es eine meldepflichtige oder sonstige Schusswaffe ist. Somit ist der Kauf schriftlich festgehalten, mitsamt der Ausweis- und Wohndaten des Erwerbers.
Nach Inkrafttreten der neuen Gesetzesnovelle in Österreich wird der Verkauf von Kat.C und Kat.D Waffen auch behördlich registriert. Wie das dann bei ausländischen Käufern ohne Wohnsitz in Österreich aussieht (welcher Wohnort wird vermerkt?), kann ich leider nicht beantworten. Jedenfalls kann man sich sicher sein dass soetwas auffällt.
Wenn er eine Kat.C oder D Waffe erwirbt, so muss der Büchsenmacher eine Anfrage bei der jeweils für ihn zuständigen Behörde machen, ob gegen diese Person ein Waffenverbot vorliegt. Wenn diese Person in Österreich keinen ordentlichen Wohnsitz besitzt, so kann davon ausgegangen werden dass diese Frage an das jeweilige Amt/Konsulat weitergeleitet wird - und das ist unabhängig davon ob diese Person eine Erklärung dass die Waffe in Österreich belassen wird oder nicht.
Abgesehen davon erfolgt beim Kauf von Kat.C und Kat.D Waffen ein Eintrag in das Waffenbuch des Händlers. Dies ist unabhängig davon ob es eine meldepflichtige oder sonstige Schusswaffe ist. Somit ist der Kauf schriftlich festgehalten, mitsamt der Ausweis- und Wohndaten des Erwerbers.
Nach Inkrafttreten der neuen Gesetzesnovelle in Österreich wird der Verkauf von Kat.C und Kat.D Waffen auch behördlich registriert. Wie das dann bei ausländischen Käufern ohne Wohnsitz in Österreich aussieht (welcher Wohnort wird vermerkt?), kann ich leider nicht beantworten. Jedenfalls kann man sich sicher sein dass soetwas auffällt.