Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
johnboone
Beiträge: 1
Registriert: Mo 27. Jun 2011, 02:11

Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von johnboone » Mi 19. Sep 2012, 22:59

Hallo,

Ich wollte mal das gesammelte Wissen hier anzapfen.

Kat. C und Kat. D Waffen darf einen Drittstaatsangehörige (z.B. US-Ami) in Österreich besitzen, oder?

Vielen Dank im Voraus.

headhoncho
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 376
Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von headhoncho » Mi 19. Sep 2012, 23:05

Er fällt, wenn er hier wohnt, unter das gleiche Waffengesetz.

Noldi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 705
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 16:08

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Noldi » Mi 19. Sep 2012, 23:49

ris.bka.gv.at -> Bundesgesetz -> konsolidierte Fassung -> Titel "waffg"

Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von gewo » Do 20. Sep 2012, 01:01

Noldi hat geschrieben:ris.bka.gv.at -> Bundesgesetz -> konsolidierte Fassung -> Titel "waffg"

Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich


Hi

Auch nicht oesterreicher koennen c und d erwerben
es sind aber meldungen bzw erklaerungen zu machen...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Pelzgoschn
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 93
Registriert: Sa 25. Feb 2012, 09:30
Wohnort: Im O..... daham

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Pelzgoschn » Do 20. Sep 2012, 10:42

wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !

wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?

einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren :whistle:
"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist " :-)

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Expat » Do 20. Sep 2012, 11:07

(edited)
Bevor man solche Löcher flickt, wird lieber den "normalen" LWB das Leben schwer gemacht.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von gewo » Do 20. Sep 2012, 12:27

Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !


hi

den fall hatte ich noch ned
wenn er auftritt hab ich a paar telefonnummern an die ich mich halten kann

und ich habe das WaffG 1996
da steht es eh schwarz auf weiss drinnen

und ich seh da keine luecke ehrlich gesagt

es wird halt zwischen oesterreichern und nicht-oesterreichern unterschieden

ich kenn das jagdrecht jetzt ned auswaendig,
aber ich glaube es kann auch jeder auslaender (auch ohne jagdschein) in oesterreich als jagdgast an jagden teilnehmen
ein oesterreicher ohne jagdschein kann das nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von sandman » Do 20. Sep 2012, 12:43

Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !

wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?

einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren :whistle:


Dann braucht er (so wie auch die Österreicher) eine Ausnahmegenehmigung, da VSRF in Ö Kat A sind.

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von gewo » Do 20. Sep 2012, 12:52

sandman hat geschrieben:
Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren :whistle:


Dann braucht er (so wie auch die Österreicher) eine Ausnahmegenehmigung, da VSRF in Ö Kat A sind.

Grüße
Sandman


hi

wieso issn jetzt nur eine VSRF ein "schrotpumperer ?
alles was pumpert wenn man abdrueckt ist ein pumperer wuerde ich sagen

apropos, @pelzgoschn:
wieso meldezettel?
mit meldezettln hat der waffenverkauf nix zu tun
die sind ned erforderlich beim kauf
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Stickhead » Do 20. Sep 2012, 12:55

Er meint Pumperer im Sinne von "schewan" und nicht im Sinne von "pumpm" (-> Pump-Gun) ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Expat » Do 20. Sep 2012, 13:01

"schewan" im Sinne von "scheppern"? ;)
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Stickhead » Do 20. Sep 2012, 13:08

exakt :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von sandman » Do 20. Sep 2012, 14:30

Dann bitte doch Untertitel in Deutsch einfügen......

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
Hailwood
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 17:18

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Hailwood » Fr 21. Sep 2012, 19:10

Pumperer für Pistole, kommt das nicht aus dem österreichischen bzw. wiener Polizeijargon?

Bud Spencer

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige

Beitrag von Bud Spencer » Fr 21. Sep 2012, 19:15

Pumperer assozier i a mit Pump-action
Owa bei eich im wüden osten :roll:

Sogts hoit Puffn, Krochen, Schiaßprügl etc... :lol:

ich kenn das jagdrecht jetzt ned auswaendig,
aber ich glaube es kann auch jeder auslaender (auch ohne jagdschein) in oesterreich als jagdgast an jagden teilnehmen
ein oesterreicher ohne jagdschein kann das nicht


Stimmt so gewo! Jagdgastkarte vorausgesetzt

Antworten