Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Hallo,
Ich wollte mal das gesammelte Wissen hier anzapfen.
Kat. C und Kat. D Waffen darf einen Drittstaatsangehörige (z.B. US-Ami) in Österreich besitzen, oder?
Vielen Dank im Voraus.
Ich wollte mal das gesammelte Wissen hier anzapfen.
Kat. C und Kat. D Waffen darf einen Drittstaatsangehörige (z.B. US-Ami) in Österreich besitzen, oder?
Vielen Dank im Voraus.
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- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Er fällt, wenn er hier wohnt, unter das gleiche Waffengesetz.
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
ris.bka.gv.at -> Bundesgesetz -> konsolidierte Fassung -> Titel "waffg"
Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich
Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Noldi hat geschrieben:ris.bka.gv.at -> Bundesgesetz -> konsolidierte Fassung -> Titel "waffg"
Kat C und D -> Voraussetzung ist Wohnsitz in Öst
Kat B (WP und WPK) -> EWR Bürger sind so zu behandeln wie Öst. Beim Rest -> im Ermessen der Behörde -> mit ausreichender Begründung ist also selbst ein WP für einen Ami möglich
Hi
Auch nicht oesterreicher koennen c und d erwerben
es sind aber meldungen bzw erklaerungen zu machen...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- Pelzgoschn
- .357 Magnum
- Beiträge: 93
- Registriert: Sa 25. Feb 2012, 09:30
- Wohnort: Im O..... daham
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren

"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "

Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
(edited)
Bevor man solche Löcher flickt, wird lieber den "normalen" LWB das Leben schwer gemacht.
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When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
hi
den fall hatte ich noch ned
wenn er auftritt hab ich a paar telefonnummern an die ich mich halten kann
und ich habe das WaffG 1996
da steht es eh schwarz auf weiss drinnen
und ich seh da keine luecke ehrlich gesagt
es wird halt zwischen oesterreichern und nicht-oesterreichern unterschieden
ich kenn das jagdrecht jetzt ned auswaendig,
aber ich glaube es kann auch jeder auslaender (auch ohne jagdschein) in oesterreich als jagdgast an jagden teilnehmen
ein oesterreicher ohne jagdschein kann das nicht
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Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
wird das einfach nur ins Waffenbuch eingetragen, Ausweis und AbkühlPhase eh klaro inklusive !
wenn der Typ in seiner Heimat ein Waffenverbot hat oder sowieso vielleicht ein Häfenbruder ist ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren
Dann braucht er (so wie auch die Österreicher) eine Ausnahmegenehmigung, da VSRF in Ö Kat A sind.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
sandman hat geschrieben:Pelzgoschn hat geschrieben:wenn jetzt z.B.: ein Ungar,Tschech,Bulgare usw in dein Geschäft kommt und z.B.: einen Schrotpumperer kaufen will ?
einen Meldezettel kann ja fast jeder selber produzieren
Dann braucht er (so wie auch die Österreicher) eine Ausnahmegenehmigung, da VSRF in Ö Kat A sind.
Grüße
Sandman
hi
wieso issn jetzt nur eine VSRF ein "schrotpumperer ?
alles was pumpert wenn man abdrueckt ist ein pumperer wuerde ich sagen
apropos, @pelzgoschn:
wieso meldezettel?
mit meldezettln hat der waffenverkauf nix zu tun
die sind ned erforderlich beim kauf
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Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Er meint Pumperer im Sinne von "schewan" und nicht im Sinne von "pumpm" (-> Pump-Gun) 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
"schewan" im Sinne von "scheppern"? 

When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
exakt 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Dann bitte doch Untertitel in Deutsch einfügen......
Grüße
Sandman
Grüße
Sandman
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Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Pumperer für Pistole, kommt das nicht aus dem österreichischen bzw. wiener Polizeijargon?
Re: Waffenbesitz Drittstaatsangehörige
Pumperer assozier i a mit Pump-action
Owa bei eich im wüden osten
Sogts hoit Puffn, Krochen, Schiaßprügl etc...
Stimmt so gewo! Jagdgastkarte vorausgesetzt
Owa bei eich im wüden osten

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ich kenn das jagdrecht jetzt ned auswaendig,
aber ich glaube es kann auch jeder auslaender (auch ohne jagdschein) in oesterreich als jagdgast an jagden teilnehmen
ein oesterreicher ohne jagdschein kann das nicht
Stimmt so gewo! Jagdgastkarte vorausgesetzt