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von Mandella » Di 26. Feb 2013, 08:14
Sehr ungute Situation.
Leider ein sehr gutes Beispiel dafür, daß man als Mann, bei häuslicher Gewalt, grundsätzlich mal als Täter angesehen wird.
Und das obwohl es bewiesen ist, daß über 25% der gröberen Fälle auf das Konto von Frauen geht.
In der Altersklasse von 20 bis 25 Jahren haben sogar die Frauen, in Punkto Gewaltbereitschaft, die Nase vorne (5,2% zu 6,8%).
Das klassische armes-Heimchen-am-Herd-Klischee gibt es schon lange nicht mehr, was aber grundsätzlich mal negiert wird.
Egal ob es um Scheidung, häusliche Gewalt, ec. geht, als Mann ist man mal grundsätzlich der Dumme.
Darum ist es wirklich am klügsten, sobald die Freund(in)/Partner(in) erst einmal mit Gewalt/Prügeln angefangen hat, seine Waffen sofort und unverzüglich, nachweislich, beim nächsten Büxner seines Vertrauens einzulagern.
Damit fallen etliche Anschuldigungsmöglichkeiten erst einmal komplett weg. Denn es ist logisch, daß der/die Gewalttäter(in) sich, mit konstruierten Gegenanschuldigungen, in ein gutes Licht rücken möchte. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Und da ist man als Mann immer Zweiter.
Danach sollte man sofort den gewalttätigen/prügelnden Part für immer aus seinem Leben entfernen. Sprich wegweisen lassen und ein permanentes Betretungsverbot erwirken.
Wenn Blässuren oder Verletzungen verhanden sind, sollte man die sofort in einem Krankenhaus vorzeigen und wahrheits- und detailgetreu Anzeige erstatten.
Denn es stimmt schon. Wer einmal prügelt, der prügelt immer wieder. Da spielt das Geschlecht keine Rolle.
Und mit jedem Mal, wo keine Gegenwehr oder Konsequenzen erfolgen, sinkt die Hemmschwelle.
Vielen Männern ist es peinlich, wenn sie von ihren Freundinnen/Partnerinnen verdroschen werden. Aber gerade als Waffenbesitzer sollte man die Scham überwinden, und gewissenhaft die richtigen Schritte machen. Denn wenn so etwas passiert, ist die Beziehung, wenn man sich ehrlich ist, sowieso schon erledigt.
In deinem Fall, mariu, ist "das Kind schon in den Brunnen gefallen". Also heißt es Schadensbegrenzung zu betreiben.
Auf jeden Fall ist es sehr gut, daß sie nicht mehr in deiner Wohnung ist. Am Besten sofort Schlösser austauschen. Sicher ist sicher.
Hoffentlich ist sie bei dir noch nicht hauptgemeldet. Denn das würde das Ganze ziemlich verkomplizieren.
Auch war es richtig, daß du die Beamten auf die unverschlossene Waffe, auf die deine Ex-Freundin ev. Zugriff haben hätte können, hingewiesen hast, um die Beamten nicht unvorbereitet in eine gefähliche Situation tappen zu lassen. Damit kann ein guter Anwalt sicher schon einiges an Milderungsgrund konstruieren.
Sowie schon gesagt, kannst du versuchen, das Ganze über den Verwahrungsparagraphen zu spielen, und es als einen Verwahrungsmangel darzustellen (was es ja auch war).
Auf jeden Fall liegt es im Ermessen der Behörde, was weiter geschieht.
Aber wenn es stimmt was du schreibst, und sie vielleicht noch Amtsbekannt ist, hast du gar keine so schlechten Karten, daß sich alles, für dich, zum Guten wendet.
Nur für die Zukunft, schaff dir einen Waffenschrank an, halte ihn stets versperrt und trage den Schlüssel dazu immer bei dir.
Ist um Längen cleverer, als ein Gewehr einfach so in den Kleiderschrank zu stellen. Denn den vergißt man sehr leicht abzuschließen, oder kommt, wie in deinem Fall, nicht mehr dazu.
Wenn der Waffenschrank aber als "Normalzustand" verschlossen ist, nur du den Schlüssel hast, und der Schrank gut verdübelt ist, erspart das einiges an Ärger.
Auf jeden Fall Kopf hoch!
Und laß es uns bitte wissen, wie es weiter gegangen ist.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)