Anwaltsempfehlung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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anton
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von anton » Mo 25. Feb 2013, 16:55

mariu hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.


Wurde nicht die Freundin weggewiesen?

Eine Klarstellung des SV würde helfen.
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Fangschuss
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Fangschuss » Mo 25. Feb 2013, 16:58

anton hat geschrieben:
mariu hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.


Wurde nicht die Freundin weggewiesen?

Eine Klarstellung des SV würde helfen.


Wieso musste er die Wohnung verlassen? Das ist nicht ganz stimmig...

Thule
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Thule » Mo 25. Feb 2013, 17:00

Fangschuss hat geschrieben:Nur im Fall der Verurteilung bleibt das Waffenverbot aufrecht.

Das Verwaltungs(straf)verfahren ist unabhängig von einem möglicherweise gleichzeitig laufenden Strafrechtsverfahren.
Fangschus hat geschrieben:Würde die Freundin dazu bewegen, dass sie die Anzeige zurücknimmt

Anzeigen zurücknehmen gibts nur im Fernsehen.
Das vorübergehende Waffenverbot wird einige Zeit danach aufgehoben.

Das vorläufige Waffenverbot (§ 13 WaffG) wird von der Polizei ausgesprochen und gilt 4 Wochen, es sei denn die Behörde erkennt sofort, dass keine Gründe (Ausnahme) für die Einleitung eines Verfahrens zur Erlassung eines Waffenverbotes vorliegen. Ansonsten (Regelfall) hat die Behörde dann zu prüfen ob ein Waffenverbot(§ 12 WaffG) auszusprechen ist. Da wird nichts nach einiger Zeit einfach wieder aufgehoben.
Fangschuss hat geschrieben:Wenn man sich denn einmal gern gehabt hat, dann sollte ein Zurücknehmen einer Anzeige wohl möglich sein.

Kommen sogar sehr oft nach einem 38a dahergekrochen und wollen "die Anzeige zurückziehen" aber das geht eben nicht.


Ganz unabhängig von dem vom threadstarter geschilderten Sachverhalt. Da blick ich auch nicht ganz durch so wie das da steht.

Bud Spencer

Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Bud Spencer » Mo 25. Feb 2013, 17:14

Ich möchte nur sagen:
Wir waren nicht dabei und wissen nicht was geschehen ist. Solch indirekten Anschuldigungen sind meiner Meinung nach fehl am Platz. Jeder ist unschuldig bis seine schuld eindeutig erwiesen ist. Die meisten von uns können ihm bei seiner Angelegenheit sowieso nicht helfen, also muss sich ein Anwalt der Sache annehmen.

Ich finde wir sollten hier zu machen bevor noch die wildesten Theorien und Beschuldigungen auftauchen. Die Antwort wurde ja schon gegeben.

M16_
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von M16_ » Mo 25. Feb 2013, 18:06

Vor dem zumachen noch einen Tipp den ich irgendwo anders gelesen habe:
Bei Beziehungsstreitigkeiten am besten die Waffen zum Büchsenmacher seines Vertrauens zur Aufbewahrung geben. Falls bei Streitigkeiten aus der Luft gegriffene Anschuldigungen wie "der hat mich mit der Waffe bedroht" kommen, dann hat man erstens mit dem Aufbewahrungsschein den Beweis das es nicht so war und kann zweitens dies im Gegenzug als falsche Beschuldigung verwenden.

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von M16_ » Mo 25. Feb 2013, 18:08

Thule hat geschrieben:Kommen sogar sehr oft nach einem 38a dahergekrochen und wollen "die Anzeige zurückziehen" aber das geht eben nicht.

Was ist ein 38a?

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Thule » Mo 25. Feb 2013, 18:16

§ 38a SPG
Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen.

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Fangschuss » Mo 25. Feb 2013, 20:10

Bud Spencer hat geschrieben:Ich möchte nur sagen:
Wir waren nicht dabei und wissen nicht was geschehen ist. Solch indirekten Anschuldigungen sind meiner Meinung nach fehl am Platz. Jeder ist unschuldig bis seine schuld eindeutig erwiesen ist. Die meisten von uns können ihm bei seiner Angelegenheit sowieso nicht helfen, also muss sich ein Anwalt der Sache annehmen.

Ich finde wir sollten hier zu machen bevor noch die wildesten Theorien und Beschuldigungen auftauchen. Die Antwort wurde ja schon gegeben.



Ich will den Threadstarter natürlich nicht beschuldigen. Ich hab mir nur überlegt, wie sowas laufen könnte. Ich habe Bekannte, da ist es so gewesen, wie ich beschrieben habe. Damals war es möglich, die Anzeige zurück zu nehmen, ein paar Tage später war das noch möglich.... Die Lage hat sich inzwischen wohl geändert und die Wegweisung + Konsequenzen sind strenger geworden.

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Fangschuss » Mo 25. Feb 2013, 20:13

M16_ hat geschrieben:Vor dem zumachen noch einen Tipp den ich irgendwo anders gelesen habe:
Bei Beziehungsstreitigkeiten am besten die Waffen zum Büchsenmacher seines Vertrauens zur Aufbewahrung geben. Falls bei Streitigkeiten aus der Luft gegriffene Anschuldigungen wie "der hat mich mit der Waffe bedroht" kommen, dann hat man erstens mit dem Aufbewahrungsschein den Beweis das es nicht so war und kann zweitens dies im Gegenzug als falsche Beschuldigung verwenden.


+1

mariu
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von mariu » Di 26. Feb 2013, 02:27

Leider war ich heute den ganzen Tag unterwegs und konnte euch nicht Antworten.
Danke schonmal für eure Antworten.

Vorweg meine Freundin ist jetzt wieder in ihrer Wohnung, die sie zum Glück noch nicht gekündigt hatte.
Ich wurde nicht weggewiesen sondern sie, auch bin ich auf die Wache und habe sie angezeigt, weiteres unten.

Die häusliche Gewalt ging nur von ihr aus. Wenn ihr bei Diskussionen die Argumente ausgingen fing sie irgendwann an handgreiflich
zu werden bzw. schlug zu. Am Anfang hielt ich es noch für Ausrutscher, doch im weiteren Verlauf der Beziehung häuften sich
ihre Handgreiflichkeiten bzw. die Abstände wurden kürzer. Teilweise hat schon ein falsche Wort gereicht bist sie zugeschlug.

Mir war das lange peinlich bzw. wusste nicht wie ich damit umgehen sollte dh. ich habe mich mehr oder weniger von ihr verprügeln und beißen lassen..
Ich lehne körperliche Gewalt strickt ab und schlage vorallem keine Frauen!
Ich bin Student, meine Eltern sind Akademiker und mir war Gewalt in dieser Form völlig Fremd.

Sie stammt aus zerrüteten Verhältnissen, hatte eine schwere Kindheit, das habe ich leider zu lange als Entschuldigung für ihr
Verhalten akzeptiert. Ich habe versucht ihr zu helfen bzw. eine Basis für eine normale Beziehung zu finden.

Bei dem Vorfall hat sie mich förmlich aus der Wohnung geprügelt, sodass ich keine Zeit mehr hatte den Kleiderkasten zu verperren,
den ich normalerweise abschließe bevor ich die Wohnung verlasse. Ich habe fluchtartig die Wohnung verlassen müssen um einer weiteren Eskalation zu entgehen und bin sofort auf die Polizeiwache, da ich mir nicht mehr anders zu helfen wusste.

Nach der Vernehmung habe ich die Polizistin darauf hingewiesen, dass ich Waffenbesitzer bin und der Kasten nicht versperrt ist, meine Freundin sich in der Wohnung befindet, aber keine Ahnung von Waffen hat und auch nicht an das Gewehr geht.
Das Gewehr war weder Gegenstand der Auseinandersetzung noch wurde irgendjemand damit Bedroht, einzig der Kasten war nicht
versperrt. Da ich angab, dass meine Freundin meiner Meinung nach psychische Probleme hat, sah sich die zuständige Polizistin
wohl zum handeln veranlasst.. Es gibt weder ein Gutachten, dass sie psychische Probleme hat, noch besteht ein Waffenverbot
oder Sonstiges gegen sie. Der Fakt, dass sie zur Gewalt neigte und meine Schilderungen waren wohl ausreichend für "Überlassung an Unbefugte".

Ich wollte dem Fall vorbeugen, dass mir meine Freundin in der Richtung schadet. Wenn ich den Mund gehalten hätte,
wäre nichts passiert. Ich finde es schade, dass mir aus meiner Ehrlichkeit ein Strick gedreht wird.

Nachdem sie aus der Wohnung geholt wurde, hat sie mich auf der Wach natürlich auch angezeigt und behauptet ich hätte sie
geschlagen, weshalb ein gegenseitiges Betretungsverbot ausgesprochen wurde.

Wahrscheinlich wäre es auch ohne Polizei zu regeln gewesen, aber in dem Moment wusste ich mir nicht anders zu helfen.
Bitte verzeiht eventuelle Fehler ich bin noch etwas durch den Wind..

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Teal'c
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Teal'c » Di 26. Feb 2013, 07:14

ui, das ist natürlich mies. Blöd dass es soweit kommen musste...

Drück dir jedenfalls die Daumen dass sich das noch regeln lässt, und das Waffenverbot wieder aufgehoben wird!
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Mandella » Di 26. Feb 2013, 08:14

Sehr ungute Situation.
Leider ein sehr gutes Beispiel dafür, daß man als Mann, bei häuslicher Gewalt, grundsätzlich mal als Täter angesehen wird.
Und das obwohl es bewiesen ist, daß über 25% der gröberen Fälle auf das Konto von Frauen geht.
In der Altersklasse von 20 bis 25 Jahren haben sogar die Frauen, in Punkto Gewaltbereitschaft, die Nase vorne (5,2% zu 6,8%).
Das klassische armes-Heimchen-am-Herd-Klischee gibt es schon lange nicht mehr, was aber grundsätzlich mal negiert wird.
Egal ob es um Scheidung, häusliche Gewalt, ec. geht, als Mann ist man mal grundsätzlich der Dumme.

Darum ist es wirklich am klügsten, sobald die Freund(in)/Partner(in) erst einmal mit Gewalt/Prügeln angefangen hat, seine Waffen sofort und unverzüglich, nachweislich, beim nächsten Büxner seines Vertrauens einzulagern.
Damit fallen etliche Anschuldigungsmöglichkeiten erst einmal komplett weg. Denn es ist logisch, daß der/die Gewalttäter(in) sich, mit konstruierten Gegenanschuldigungen, in ein gutes Licht rücken möchte. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Und da ist man als Mann immer Zweiter.
Danach sollte man sofort den gewalttätigen/prügelnden Part für immer aus seinem Leben entfernen. Sprich wegweisen lassen und ein permanentes Betretungsverbot erwirken.
Wenn Blässuren oder Verletzungen verhanden sind, sollte man die sofort in einem Krankenhaus vorzeigen und wahrheits- und detailgetreu Anzeige erstatten.
Denn es stimmt schon. Wer einmal prügelt, der prügelt immer wieder. Da spielt das Geschlecht keine Rolle.
Und mit jedem Mal, wo keine Gegenwehr oder Konsequenzen erfolgen, sinkt die Hemmschwelle.

Vielen Männern ist es peinlich, wenn sie von ihren Freundinnen/Partnerinnen verdroschen werden. Aber gerade als Waffenbesitzer sollte man die Scham überwinden, und gewissenhaft die richtigen Schritte machen. Denn wenn so etwas passiert, ist die Beziehung, wenn man sich ehrlich ist, sowieso schon erledigt.

In deinem Fall, mariu, ist "das Kind schon in den Brunnen gefallen". Also heißt es Schadensbegrenzung zu betreiben.
Auf jeden Fall ist es sehr gut, daß sie nicht mehr in deiner Wohnung ist. Am Besten sofort Schlösser austauschen. Sicher ist sicher.
Hoffentlich ist sie bei dir noch nicht hauptgemeldet. Denn das würde das Ganze ziemlich verkomplizieren.

Auch war es richtig, daß du die Beamten auf die unverschlossene Waffe, auf die deine Ex-Freundin ev. Zugriff haben hätte können, hingewiesen hast, um die Beamten nicht unvorbereitet in eine gefähliche Situation tappen zu lassen. Damit kann ein guter Anwalt sicher schon einiges an Milderungsgrund konstruieren.
Sowie schon gesagt, kannst du versuchen, das Ganze über den Verwahrungsparagraphen zu spielen, und es als einen Verwahrungsmangel darzustellen (was es ja auch war).
Auf jeden Fall liegt es im Ermessen der Behörde, was weiter geschieht.
Aber wenn es stimmt was du schreibst, und sie vielleicht noch Amtsbekannt ist, hast du gar keine so schlechten Karten, daß sich alles, für dich, zum Guten wendet.

Nur für die Zukunft, schaff dir einen Waffenschrank an, halte ihn stets versperrt und trage den Schlüssel dazu immer bei dir.
Ist um Längen cleverer, als ein Gewehr einfach so in den Kleiderschrank zu stellen. Denn den vergißt man sehr leicht abzuschließen, oder kommt, wie in deinem Fall, nicht mehr dazu.
Wenn der Waffenschrank aber als "Normalzustand" verschlossen ist, nur du den Schlüssel hast, und der Schrank gut verdübelt ist, erspart das einiges an Ärger.

Auf jeden Fall Kopf hoch!
Und laß es uns bitte wissen, wie es weiter gegangen ist.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Stickhead » Di 26. Feb 2013, 08:50

Anmerken muss man auch, dass (vorausgesetzt beide haben kein Waffenverbot und sind mindestens 18 Jahre alt) beide Personen in der Wohnung dazu berechtigt sind, auf diese Waffe zuzugreifen. Das heisst, während einer der beiden in der Wohnung ist, musst die Waffe eigentlich garnicht versperrt sein. Du hättest ihr die Waffe ja auch jederzeit überlassen können.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Fangschuss » Di 26. Feb 2013, 09:13

mariu hat geschrieben:Leider war ich heute den ganzen Tag unterwegs und konnte euch nicht Antworten.
Danke schonmal für eure Antworten.

Vorweg meine Freundin ist jetzt wieder in ihrer Wohnung, die sie zum Glück noch nicht gekündigt hatte.
Ich wurde nicht weggewiesen sondern sie, auch bin ich auf die Wache und habe sie angezeigt, weiteres unten.

Die häusliche Gewalt ging nur von ihr aus. Wenn ihr bei Diskussionen die Argumente ausgingen fing sie irgendwann an handgreiflich
zu werden bzw. schlug zu. Am Anfang hielt ich es noch für Ausrutscher, doch im weiteren Verlauf der Beziehung häuften sich
ihre Handgreiflichkeiten bzw. die Abstände wurden kürzer. Teilweise hat schon ein falsche Wort gereicht bist sie zugeschlug.

Mir war das lange peinlich bzw. wusste nicht wie ich damit umgehen sollte dh. ich habe mich mehr oder weniger von ihr verprügeln und beißen lassen..
Ich lehne körperliche Gewalt strickt ab und schlage vorallem keine Frauen!
Ich bin Student, meine Eltern sind Akademiker und mir war Gewalt in dieser Form völlig Fremd.

Sie stammt aus zerrüteten Verhältnissen, hatte eine schwere Kindheit, das habe ich leider zu lange als Entschuldigung für ihr
Verhalten akzeptiert. Ich habe versucht ihr zu helfen bzw. eine Basis für eine normale Beziehung zu finden.

Bei dem Vorfall hat sie mich förmlich aus der Wohnung geprügelt, sodass ich keine Zeit mehr hatte den Kleiderkasten zu verperren,
den ich normalerweise abschließe bevor ich die Wohnung verlasse. Ich habe fluchtartig die Wohnung verlassen müssen um einer weiteren Eskalation zu entgehen und bin sofort auf die Polizeiwache, da ich mir nicht mehr anders zu helfen wusste.

Nach der Vernehmung habe ich die Polizistin darauf hingewiesen, dass ich Waffenbesitzer bin und der Kasten nicht versperrt ist, meine Freundin sich in der Wohnung befindet, aber keine Ahnung von Waffen hat und auch nicht an das Gewehr geht.
Das Gewehr war weder Gegenstand der Auseinandersetzung noch wurde irgendjemand damit Bedroht, einzig der Kasten war nicht
versperrt. Da ich angab, dass meine Freundin meiner Meinung nach psychische Probleme hat, sah sich die zuständige Polizistin
wohl zum handeln veranlasst.. Es gibt weder ein Gutachten, dass sie psychische Probleme hat, noch besteht ein Waffenverbot
oder Sonstiges gegen sie. Der Fakt, dass sie zur Gewalt neigte und meine Schilderungen waren wohl ausreichend für "Überlassung an Unbefugte".

Ich wollte dem Fall vorbeugen, dass mir meine Freundin in der Richtung schadet. Wenn ich den Mund gehalten hätte,
wäre nichts passiert. Ich finde es schade, dass mir aus meiner Ehrlichkeit ein Strick gedreht wird.

Nachdem sie aus der Wohnung geholt wurde, hat sie mich auf der Wach natürlich auch angezeigt und behauptet ich hätte sie
geschlagen, weshalb ein gegenseitiges Betretungsverbot ausgesprochen wurde.

Wahrscheinlich wäre es auch ohne Polizei zu regeln gewesen, aber in dem Moment wusste ich mir nicht anders zu helfen.
Bitte verzeiht eventuelle Fehler ich bin noch etwas durch den Wind..


Viel Glück auch von meiner Seite! Dass sich nun die privaten Probleme Deiner Exfreundin und der offene Schrank wie verflixt ergänzen, das ist wirklich ein Unglück. Aber es wird schon alles gut werden. Ich würde auf Einigung setzen, soweit das möglich ist...

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von anton » Di 26. Feb 2013, 09:18

Hallo,

es kommt drauf an, was die Ex bei der Polizei angegeben hat.
Z.B. bei einer Körperverletzung mit einem Waffenzusammenhang (Messer, etc) kann ein Waffenverbot verhängt werden.

Alles Gute!

Grüße a.
Glock 23 Gen4
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