Anwaltsempfehlung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Anwaltsempfehlung
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.
Da ich Fluchtartig die Wohnung verlassen habe, hatte ich nicht mehr die Möglichkeit meinen Kleiderkasten(wo ich das Gewehr verwahre) mit dem Vorhängeschloss zu versperren.
Jetzt habe ich von der Polizei ein vorläufiges Waffenverbot bekommen und meine Wbk(besitze noch keine Kat. B Waffe, daher auch keinen Safe) wurde auch eingezogen, mit der Begründung Überlassung unbefugter. Waffe war nicht Gegenstand des Streites.
Sie ist volljährig, kein Waffenverbot daher sehe ich das als überzogen an.
Könnt ihr mir einen guten Anwalt empfehlen?
Da ich mir von meiner Ex-Freundin mein Hobby nicht kaputt machen lassen möchte.
Danke im Voraus!
ich habe folgendes Problem:
Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.
Da ich Fluchtartig die Wohnung verlassen habe, hatte ich nicht mehr die Möglichkeit meinen Kleiderkasten(wo ich das Gewehr verwahre) mit dem Vorhängeschloss zu versperren.
Jetzt habe ich von der Polizei ein vorläufiges Waffenverbot bekommen und meine Wbk(besitze noch keine Kat. B Waffe, daher auch keinen Safe) wurde auch eingezogen, mit der Begründung Überlassung unbefugter. Waffe war nicht Gegenstand des Streites.
Sie ist volljährig, kein Waffenverbot daher sehe ich das als überzogen an.
Könnt ihr mir einen guten Anwalt empfehlen?
Da ich mir von meiner Ex-Freundin mein Hobby nicht kaputt machen lassen möchte.
Danke im Voraus!
Re: Anwaltsempfehlung
Bsit nicht zufällig beim Verband?
Wenn ned frag mal bei denen nach, die können dir sichr nen guten Anwalt empfehlen.
Wenn ned frag mal bei denen nach, die können dir sichr nen guten Anwalt empfehlen.

Re: Anwaltsempfehlung
die Verband hat eine Anwaltsliste auf deren HP
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: AW: Anwaltsempfehlung
Beim Verband bin ich leider nicht.
Werd mich auf der HP umsehen.
Danke.
Gesendet mit Desire S
Werd mich auf der HP umsehen.
Danke.
Gesendet mit Desire S
Re: Anwaltsempfehlung
hm, könnte interessant werden die sache.
ansich ist ja der punkt bei sicherer verwahrung dass es immer versperrt ist und nicht nur "im bedarfsfall" bevor was ist.
andererseits kat C... im kleiderschrank grundsätzlich gegen zufallsfunde rechtmässig anwesender dritter hinreichend geschützt, auch wenn kein vorhängschloss drauf ist...
wie auch immer die sache weiter- & ausgeht - bitte halt uns auf dem laufenden! fragen zur sicheren verwahrung und wie das im zweifelsfall gresehen wird sind hier ja immer heiss diskutiert! ich halt dir die daumen!
ansich ist ja der punkt bei sicherer verwahrung dass es immer versperrt ist und nicht nur "im bedarfsfall" bevor was ist.
andererseits kat C... im kleiderschrank grundsätzlich gegen zufallsfunde rechtmässig anwesender dritter hinreichend geschützt, auch wenn kein vorhängschloss drauf ist...
wie auch immer die sache weiter- & ausgeht - bitte halt uns auf dem laufenden! fragen zur sicheren verwahrung und wie das im zweifelsfall gresehen wird sind hier ja immer heiss diskutiert! ich halt dir die daumen!
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
- Austriangun
- .223 Rem
- Beiträge: 238
- Registriert: Mo 1. Nov 2010, 19:11
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Re: Anwaltsempfehlung
mariu hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich besitze ein Kat. C Gewehr und habe nach einem Streit, meine Freundin, die zeitweise bei mir gewohnt hat, angezeigt und von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.
Da ich Fluchtartig die Wohnung verlassen habe, hatte ich nicht mehr die Möglichkeit meinen Kleiderkasten(wo ich das Gewehr verwahre) mit dem Vorhängeschloss zu versperren.
Jetzt habe ich von der Polizei ein vorläufiges Waffenverbot bekommen und meine Wbk(besitze noch keine Kat. B Waffe, daher auch keinen Safe) wurde auch eingezogen, mit der Begründung Überlassung unbefugter. Waffe war nicht Gegenstand des Streites.
Sie ist volljährig, kein Waffenverbot daher sehe ich das als überzogen an.
Könnt ihr mir einen guten Anwalt empfehlen?
Da ich mir von meiner Ex-Freundin mein Hobby nicht kaputt machen lassen möchte.
Danke im Voraus!
In Wien Dr. Roland Friis...googlest du
Re: Anwaltsempfehlung
mgritsch hat geschrieben:h...
andererseits kat C... im kleiderschrank grundsätzlich gegen zufallsfunde rechtmässig anwesender dritter hinreichend geschützt, auch wenn kein vorhängschloss drauf ist...
..
hi
von "zufallsfunden" ist leider in den bestimmungen nicht die rede sondern von "massnahmen gegen den zugriff durch"
bloede sache das ganze
ich wuerde versuchen ueber die neue bestimmung seit 1.10. aus der situation rauszukommen von wegen "geringfuegiger verwahrungsmangel" und so..
tipp fuer einen anwalt habe ich leider auch keinen
viel erfolg
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Anwaltsempfehlung
Ein Waffenverbot wegen alleiniger mangelhafter Verwahrung ist nicht im Sinne des WaffG!
92 => http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh ... 28X10.html
Hauer/Keplinger
Waffengesetz Kommentar, 2. Auflage:
Nach der Rechtssprechung lagen bei folgenden Konstellationen - ungeachtet der Verlässlichkeitsfrage - die Voraussetzungen für die Verhängung eines Waffenverbotes nicht vor:
bloße nicht ordnungsgemäße Verwahrung (92)
92 => http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh ... 28X10.html

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Anwaltsempfehlung
mutmaßlich wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Ich nehme an im Zuge des Starfverfahrens wegen zB Körperverletzung oder gefährlicher Drohung wurde ein vorläufiges Waffenverbot von der Behörde ausgesprochen gegen das du im Rahmen der Mittel bei deiner Behörde Einspruch einlegen kannst.
MFG
PS: Bitte auf dem laufenden halten.
Ich nehme an im Zuge des Starfverfahrens wegen zB Körperverletzung oder gefährlicher Drohung wurde ein vorläufiges Waffenverbot von der Behörde ausgesprochen gegen das du im Rahmen der Mittel bei deiner Behörde Einspruch einlegen kannst.
MFG
PS: Bitte auf dem laufenden halten.
Re: Anwaltsempfehlung
Ich verstehs ja grundsätzlich nicht. Kein Waffenverbot, volljährig. Darf doch zugreifen?
Re: Anwaltsempfehlung
ich versteh hier so einiges nicht. Gewehr in einem unversperrten Kleiderschrank verstaut?
Najo...
und was macht die Polizei überhaupt in deinem Kleiderschrank?


und was macht die Polizei überhaupt in deinem Kleiderschrank?
Magnum mag man eben! 

Re: Anwaltsempfehlung
Die boshafte Ex wird halt die Polizei gerufen haben um ihm eins reinzuwürgen...
Re: Anwaltsempfehlung
Teal'c hat geschrieben:ich versteh hier so einiges nicht. Gewehr in einem unversperrten Kleiderschrank verstaut?und was macht die Polizei überhaupt in deinem Kleiderschrank?
Das frage ich mich auch. Wird die Ex vermutlich die Ursache des Hinweises sein. Wenn du Waffenverbot hast, wo ist die Waffe jetzt?
- Fangschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1508
- Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
- Wohnort: Steiermark
Re: Anwaltsempfehlung
Ich denke doch eher, er wurde weggewiesen. Die Freundin hat im Streit die Polizei gerufen und sie haben ihn wegewiesen (...musste die Wohnung fluchtartig verlassen...). Eine geringe Handgreiflichkeit und das Wissen der Freundin um die Waffe... Das ist doch eher der typische Fall, der vorkommt
es handelt sich um ein vorläufiges Waffenverbot. Kommt es zum Strafverfahren, dann wird er verurteilt oder auch nicht. Nur im Fall der Verurteilung bleibt das Waffenverbot aufrecht.
In der Regel kommt bei so einer Geschichte nichts raus. Würde die Freundin dazu bewegen, dass sie die Anzeige zurücknimmt (sofern ich das jetzt richtig interpretiert habe). Dann ist die Sache gegessen. Das vorübergehende Waffenverbot wird einige Zeit danach aufgehoben.
Wenn man sich denn einmal gern gehabt hat, dann sollte ein Zurücknehmen einer Anzeige wohl möglich sein.
Wieviele Frauen sind schon mit blauen Augen vor dem Richter gesessen und haben den prügelnden Ehemann am Ende mitverteidigt....

es handelt sich um ein vorläufiges Waffenverbot. Kommt es zum Strafverfahren, dann wird er verurteilt oder auch nicht. Nur im Fall der Verurteilung bleibt das Waffenverbot aufrecht.
In der Regel kommt bei so einer Geschichte nichts raus. Würde die Freundin dazu bewegen, dass sie die Anzeige zurücknimmt (sofern ich das jetzt richtig interpretiert habe). Dann ist die Sache gegessen. Das vorübergehende Waffenverbot wird einige Zeit danach aufgehoben.
Wenn man sich denn einmal gern gehabt hat, dann sollte ein Zurücknehmen einer Anzeige wohl möglich sein.
Wieviele Frauen sind schon mit blauen Augen vor dem Richter gesessen und haben den prügelnden Ehemann am Ende mitverteidigt....
