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Re: WBK Frage
Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 12:57
von tainnok
... japp, so würde ich das verstehen ....
Vom tätsächlichen Antritt des Zivildienstes wird nirgends gesprochen, immer "nur" vom Feststellungsbescheid.
Re: WBK Frage
Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 13:05
von Kehnra
Hab jetzt auch nochmal nachgelesen, das scheint tatsächlich so zu sein. Danke Tainnok!
Re: WBK Frage
Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 13:11
von Clint_Dempsey1
So einen Feststellungsbescheid habe ich bekommen gg musste ich auch bei meiner Zivildienststelle vorweisen^^. Hatte auch noch nicht vor während des Zivildienstes eine wbk zu beantragen sondern erst danach

Re: WBK Frage
Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 13:14
von 85chris
rupi hat geschrieben:also angenommen man wird erst 5 Jahre später zum Zivildienst eingezogen, gilt dann das Waffenverbot schon 5 Jahre lang ?
und läuft schon 10 Jahre nach tatsächlichem Beginn vom Zivi ab ?
Ja so war es bei mir, musste erst 5 Jahre später zum Zivildienst "einrücken" ...
Trotzdem ists es jetzt schon zeit für ne WBK

aber danke für die Info, wusste ich auch nicht. Dachte immer die Frist beginnt mit dem Datum wann man "einrücken" muss

Re: WBK Frage
Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 13:25
von tainnok
man kann fast generell sagen das bei den meisten diese Frist mit so ca. 33 Jahren endet,
da soweit mir bewusst die meisten wohl so ca. mit 18 zur Musterung kommen und im zuge dessen den Zivildienstantrag ausfüllen (so wars zumindest zu meiner Zeit *g*).
nochwas was immer wieder verwechselt wird, ist wahrscheinlich eh bekannt und wird oft nur 'schlampig'/'schnell' vom "Waffenverbot" geschrieben, aber falls neulinge hier mitlesen:
rupi hat geschrieben:... das Waffenverbot ...
Als Zivi hat man
kein generelles Waffenverbot.
Als Zivi ist der Erwerb und Besitz von Kat. A und Kat. B Waffen untersagt,
weiters generell das Führen von Schusswaffen (egal welche Kat.).
Nicht mehr, aber auch nicht weniger!D.h. praktisch: kein WBK (zum Erwerb und Besitz von Kat. B Waffen),
und kein Jäger (zum Führen von Kat. C und Kat. D Waffen).
Sonst steht einem alles offen
D.h. du darfst als Zivi ohne Probleme und ohne irgendwas unternehmen zu müssen:Kat. C und Kat. D Waffen Erwerben und Besitzen und damit Schiessen (egal ob privater oder behördlich genehmigter Schiessplatz).
Kat. B Waffen auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz ausleihen (vom Schiessplatzbetreiber oder von privaten) und damit Schiessen.
Re: WBK Frage
Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 13:38
von Clint_Dempsey1
Danke das mit Kat C und Kat D Waffen wusste ich bereits

allerdings wollte ich mir (sollte ich dann die WBK haben) auch Eine Kat B Waffe zulegen

WBK Frage - Verlässlichkeit/Unbescholtenheit
Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 14:40
von cgas
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