Seite 2 von 2

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 12:29
von cosmoch
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Was ich gemeint habe, ist das die kantonale Waffenbehörde in der Schweiz einen Nachweis braucht, das keine Hinderungsgrund für die Erteilung des Waffenerwerbscheins(WES) vorliegt.

Bei uns gehts du mit dem Strafregisterauszug und dem Antrag auf einen WES zu der Geimdeindeverwaltung. Die Gemeinde füllt noch ihren Anteil aus und schickt ihn dann an das kantonale Büro für Waffen.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 13:36
von crypto
Ah, verstehe!

Meint ihr, es reicht (zusätzlich zum Strafregisterauszug) eine Bestätigung, dass kein Waffenverbot gegen mich vorliegt?
Denn ein richtiger offizieller Antrag für eine WBK (den ich ohne Ö-Wohnsitz sowieso nicht stellen kann) wäre weitaus komplizierter und braucht ziemlich viel Papierkram, Zeit, Mühe und Geld.

Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 13:58
von cosmoch
Ich denke ein Versuch wäre es sicherlich wert.

Schreib doch eine Email (oder telefon) and das kantonale Waffenbüro und frag bei denen nach, ob das reicht. Sie werden dir schon sagen was genau sie haben wollen.