Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Verfasst: Do 26. Mär 2015, 12:29
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Was ich gemeint habe, ist das die kantonale Waffenbehörde in der Schweiz einen Nachweis braucht, das keine Hinderungsgrund für die Erteilung des Waffenerwerbscheins(WES) vorliegt.
Bei uns gehts du mit dem Strafregisterauszug und dem Antrag auf einen WES zu der Geimdeindeverwaltung. Die Gemeinde füllt noch ihren Anteil aus und schickt ihn dann an das kantonale Büro für Waffen.
Was ich gemeint habe, ist das die kantonale Waffenbehörde in der Schweiz einen Nachweis braucht, das keine Hinderungsgrund für die Erteilung des Waffenerwerbscheins(WES) vorliegt.
Bei uns gehts du mit dem Strafregisterauszug und dem Antrag auf einen WES zu der Geimdeindeverwaltung. Die Gemeinde füllt noch ihren Anteil aus und schickt ihn dann an das kantonale Büro für Waffen.