Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in Ö?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in Ö?
Wegen Antrag für eine WBK: Wenn derzeit kein Wohnsitz in Österreich mehr besteht (als Ö-Staatsbürger) und man daher keine WBK beantragen kann, aber die Behörde vom Wohnstaat (CH) einen Nachweis verlangt, dass man im Heimatland berechtigt ist, eine Waffe zu besitzen, was dann tun?
Gibt es jemanden von euch, der mal ein solches Problem hatte?
Habe bisher noch keine WBK gehabt.
Gibt es jemanden von euch, der mal ein solches Problem hatte?
Habe bisher noch keine WBK gehabt.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in

"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
crypto hat geschrieben:aber die Behörde vom Wohnstaat (CH) einen Nachweis verlangt
einfach eine Kat C Waffe bei uns kaufen und beim Händler/Freund/Familie verwahren reicht nicht ?
member the old PD design ? oh I member
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Es geht um Kat. B.
Bin Österreicher und wohne seit wenigen Jahren in der Schweiz.
Bin Österreicher und wohne seit wenigen Jahren in der Schweiz.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Ich denke es geht um den im anderen Thread angesprochenen schweizer WES für Leute mit Aufenthaltsgenehmigung B und "WBK" im Vaterland.
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Von und mit dem Handy geschrieben. Also keine Garantie für die Rechtschreiung.
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Von und mit dem Handy geschrieben. Also keine Garantie für die Rechtschreiung.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Fast, also bislang habe ich noch keine WBK, das ist denke ich auch das grösste bürokratische Problem, da ich ohne aktuellen Wohnsitz in Ö auch keine beantragen kann.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Nebenwohnsitz in at melden. Und ganz normal WBK beantragen. Damit dann bei den CH Behörden vorsprechen
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Vielen Dank für die Infos!
@cosmoch: Weisst du zufällig, ob mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine solche im steuerlichen Sinn gemeint ist? Oder etwa anderer Art? Für Österreich habe ich nur ersteres sowie irgendetwas fremdenpolizeiliches gefunden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das damit gemeint ist?
@cosmoch: Weisst du zufällig, ob mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine solche im steuerlichen Sinn gemeint ist? Oder etwa anderer Art? Für Österreich habe ich nur ersteres sowie irgendetwas fremdenpolizeiliches gefunden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das damit gemeint ist?
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
@crypto
ich glaube es geht eher darum, dass du dem schweizer Staat beweisen kannst, dass du nie straffällig geworden bist. Bei uns heisst es Strafregisterausweis.
ich glaube es geht eher darum, dass du dem schweizer Staat beweisen kannst, dass du nie straffällig geworden bist. Bei uns heisst es Strafregisterausweis.
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
Es würde mich sehr wundern so du für einen Schweizer WES eine österreichische WBK benötigen würdest. Ich würde mal behaupten, dass dies nur bei Exportabsichten relevant ist.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
also die aussage, dass eine unbedenklichkeitsbescheinigung (ein steuerliches dokument) statt ner wbk ausreicht, habe ich bisher nur auf einer einzigen privaten website (dem link von cosmo) gesehen, offiziell kann ich nix finden.
dann muss ich wohl mal bei den lokalen behörden vorbeischauen, aber kann mir schlecht vorstellen, dass sowas ausreicht?
die auskunft, dass ich keine wbk ohne wohnsitz in ö beantragen kann, hat mir eine dame vom lpd wien gegeben. allerdings wirkte sie mit meiner anfrage auch etwas überfordert.
dann muss ich wohl mal bei den lokalen behörden vorbeischauen, aber kann mir schlecht vorstellen, dass sowas ausreicht?
die auskunft, dass ich keine wbk ohne wohnsitz in ö beantragen kann, hat mir eine dame vom lpd wien gegeben. allerdings wirkte sie mit meiner anfrage auch etwas überfordert.
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
crypto hat geschrieben:also die aussage, dass eine unbedenklichkeitsbescheinigung (ein steuerliches dokument) statt ner wbk ausreicht, habe ich bisher nur auf einer einzigen privaten website (dem link von cosmo) gesehen, offiziell kann ich nix finden.
dann muss ich wohl mal bei den lokalen behörden vorbeischauen, aber kann mir schlecht vorstellen, dass sowas ausreicht?
die auskunft, dass ich keine wbk ohne wohnsitz in ö beantragen kann, hat mir eine dame vom lpd wien gegeben. allerdings wirkte sie mit meiner anfrage auch etwas überfordert.
Ist es für dich denn ein Problem einen Zweitwohnsitz in Art zu melden bei Eltern, Bruder, tante, oder Schulfreund?
Re: Nachweis WB-Berechtigung in der Schweiz ohne Wohnsitz in
einen zweitwohnsitz zu beantragen würde vlt schon irgendwie gehen, aber gibt es denn keinen anderen weg? in ö scheint das verfahren ungleich langwieriger zu sein, und was vlt noch wichtiger ist, in ö ist es üblich, dass nach erhalt einer wbk die polizeibeamten regelmässig unangekündigt an der angegeben adresse vorbeikommen, um die verwahrung der waffe zu kontrollieren.
eine unbedenklichkeitsbescheinigung klingt ja sehr einfach, aber ob ein steuerliches dokument der behörde wirklich statt einem erwerbsberechtigungsnachweis ausreicht?
eine unbedenklichkeitsbescheinigung klingt ja sehr einfach, aber ob ein steuerliches dokument der behörde wirklich statt einem erwerbsberechtigungsnachweis ausreicht?