Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
as1978 hat geschrieben:Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.
§ 25. (1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
member the old PD design ? oh I member
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
as1978 hat geschrieben:Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.
Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Behörde darauf hinzuweisen. Dafür sind sie ja schließlich da...