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Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 19:36
von tousibaer
MikeD hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 09:13
Für neue WBK´s könnte bei Angabe der Rechtfertigung "Schießsport" (§22(1) 3.) die Behörde allerdings gemäß §11b eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein verlangen.
Das halt ich für einen Schmarrn. Niemand kann gezwungen werden zur Ausübung einer Sportart einem Verein bei zu treten.
Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG):
§ 1. (1) Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein
freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
Grüße, Alex
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 20:04
von Kapselpracker
tousibaer hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 19:36
...
Das halt ich für einen Schmarrn. Niemand kann gezwungen werden zur Ausübung einer Sportart einem Verein bei zu treten.
…..
Das ist schon richtig aber 90% der Schießstätten betreiben Vereine.
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 20:48
von Alaskan454
tousibaer hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 19:36
Das halt ich für einen Schmarrn. Niemand kann gezwungen werden zur Ausübung einer Sportart einem Verein bei zu treten.
Grüße, Alex
viewtopic.php?f=7&t=46776#p734938
Ja beim User Sandmann scheint es fast so gewesen zu sein.Der musste offenbar einiges bringen um überhaupt eine WBK zu bekommen.
Ich habe auch mit Sportschiessen beantragt aber ohne den ganzen Zirkus vor der Ausstellung.
Mfg Markus
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 21:33
von cas81
Der Sandmann war aber Zivi und das darauffolgende 15- jährige Waffenverbot war noch aufrecht. Komplett andere Baustelle.
Und die Gründung eines Vereins ist etwas anderes als der Beitritt. Zudem ist der oft genannte "Vereinszwang" etwas anderes, als im vorliegenden Fall.
Alles halb so wild.
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 10:50
von Joewood
MikeD hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 14:38
§23(2) Fett markierter Text: Erweiterung für Sportschützen wie bisher (Ermessen der Behörde), allerdings gemäß §11b jetzt nur mehr für Vereinsmitglieder (nicht mehr nur mit Ergebnislisten)
Und das kann ich nicht so ganz glauben... nach der Logik hätte ich meine Vorzeitige Erweiterung von 2 auf 5 nicht bekommen dürfen, da ich zwar Listen nachweisen kann aber keine Mitgliedschaft...
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 11:03
von FFWGK
Wie lang hast deine WBK?
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 14:27
von Joewood
4 Jahre
Es müssen mindestens 10 Zeichen verwendet werden.
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 15:13
von FFWGK
Dann hat dir dein SB den Sportschützenstatus ohne Vereinsmitgliedschaft zugestanden. Eher ungewöhnlich.
Könnte mir vorstellen, dass es auf der BH dazu eine „Nachbesprechung“ gab, da per Gesetz ein Sportschütze nur jener ist der u a ordentliches Mitglied in einem Verein ist.
Glück gehabt...
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 15:54
von Joewood
FFWGK hat geschrieben: Mo 2. Sep 2019, 15:13
Dann hat dir dein SB den Sportschützenstatus ohne Vereinsmitgliedschaft zugestanden. Eher ungewöhnlich.
Könnte mir vorstellen, dass es auf der BH dazu eine „Nachbesprechung“ gab, da per Gesetz ein Sportschütze nur jener ist der u a ordentliches Mitglied in einem Verein ist.
Glück gehabt...
Keine Ahnung, wie sehr die SB recherchieren bei der Zu- oder Absage zu einem Antrag (die Story ist übrigens hier
viewtopic.php?f=20&t=31946&start=390 dokumentiert...)
Ich sehe mehrere Möglichkeiten
1) das ganze war so chaotisch, dass sich mich nicht länger leiden lassen wollten
2) Es war eh nur noch ein Jahr bis zum "Pflichtupgrade", so dass sie sich gedacht haben werden "eh wurscht"
3) bei einem Minimum an Recherche (1x google aufrufen) zu meinem vollständigen Namen tauchen Staats- und Landesmeistertitel sowie meherere EM- und WM Teilnahmen auf (nicht Schießsport). Vielleicht sind sie davon ausgegangen, dass ich als Sportler anders "funktioniere" als viele andere und es deswegen durchgehen haben lassen
4) einfach übersehen, dass das nicht dabei war...

Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 17:08
von FFWGK
1-3 sind absurd.
Wie auch immer...
Du hast was bekommen das dir so nicht zusteht. Schweigen und freuen

Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Do 12. Aug 2021, 05:27
von Darengus
Hallo Leute,
also verstehe ich das jetzt richtig? In meinem Fall WBK dieses Jahr bekommen. Angegebener Grund: Sportschießen.
Bei der 5 Jährigen Überprüfung reicht dann nur die auffrischung des Waffenführerscheins, oder muss man jetzt tatsächlich Ergebnislisten herzeigen? Sollte doch bei 0-2 Plätzen nicht der Fall sein?! Gehe auch eher unregelmäßig auf den schießenstand alle 1-2 Monate. Auch habe ich keine Vereinsmitgliedschaft oder habe vor einem Verein beizutreten. Vielleicht mal in naher Zukunft, aber vorerst noch nicht.
Möchte auch in Zukunft die Waffenplätze nicht erweitern - 2 reichen mir vollkommen aus.
Vielen Dank schonmal für die Antworten

Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Do 12. Aug 2021, 06:37
von Nostromo
Darengus hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 05:27
Hallo Leute,
also verstehe ich das jetzt richtig? In meinem Fall WBK dieses Jahr bekommen. Angegebener Grund: Sportschießen.
Bei der 5 Jährigen Überprüfung reicht dann nur die auffrischung des Waffenführerscheins, oder muss man jetzt tatsächlich Ergebnislisten herzeigen? Sollte doch bei 0-2 Plätzen nicht der Fall sein?! Gehe auch eher unregelmäßig auf den schießenstand alle 1-2 Monate. Auch habe ich keine Vereinsmitgliedschaft oder habe vor einem Verein beizutreten. Vielleicht mal in naher Zukunft, aber vorerst noch nicht.
Möchte auch in Zukunft die Waffenplätze nicht erweitern - 2 reichen mir vollkommen aus.
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Hallo, für die Routine Überprüfung nach 5 Jahren besteht kein Bedarf an Ergebnislisten. Bei der Überprüfung geht es ja mehr um deine Zuverlässigkeit... Die Listen sind (wenn überhaupt) nur für eine Erweiterung relevant. OK, manchmal sollen die auch den Waffenführerschein ersetzen können, aber nix ist fix....
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Do 12. Aug 2021, 06:39
von Kapselpracker
Darengus hat geschrieben: Do 12. Aug 2021, 05:27
...
Bei der 5 Jährigen Überprüfung reicht dann nur die auffrischung des Waffenführerscheins, oder muss man jetzt tatsächlich Ergebnislisten herzeigen? ...
Es ist völlig egal, du benötigst "nur" einen Nachweis(eine Bestätigung) das du mit Schusswaffen sachgemäßen umgehst. In welcher Form, ob das jetzt eine Ergebnisliste ist oder ein Stempel im "Waffenführerschein" ist dabei egal. Der Nachweis darf zu Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als ein halbes Jahr alt sein.
Re: der Sportschütze vor dem Gesetz
Verfasst: Do 12. Aug 2021, 06:47
von Darengus
Perfekt! Danke euch zwei für die Antworten!
