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Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 16:43
von Jiggler
Ein Taurus Judge im Kaliber .410 ist ja bei uns als Kat B erlaubt. Könnte man daraus nicht herleiten, dass andere Kurzwaffen welche Schrot verschießen auch erlaubt sein könnten?

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 16:45
von gewo
Jiggler hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 16:43 Ein Taurus Judge im Kaliber .410 ist ja bei uns als Kat B erlaubt. Könnte man daraus nicht herleiten, dass andere Kurzwaffen welche Schrot verschießen auch erlaubt sein könnten?
der judge ist in kaliber 454cas beschossen
dass da auch die .410 Schrot reinpasst ist "Zufall"

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 18:30
von Promo
gewo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 16:22 eine förmliche einstufung wuerde sich ja nach dieser Stellungnahme des ASV richten
ist ja sinnlos

a negative einstufung laesst du nur machen wenn du vor hast dagegen eine Rechtsmittel zu ergreifen
was die wenigsten tun
Wenn du förmlichen Antrag stellst und nicht nur eine Mail sendest wo du ein Mail zurück bekommst, dann musst du auch einen Bescheid bekommen. Und wenn sich der Bescheid auf ein ASV Gutachten stützt, dann wird er das zitieren. Am Ende vom Bescheid stehen immer Berufungsfristen. Also kann man immer dagegen berufen und es ist nicht ewig einbetoniert, wie ich gesagt habe.

Bitte auch immer beachten, wie die jeweilige gegenständliche Waffe beworben wird. Wird sie als SBR (Short Barreled Rifle) angeboten, oder als Pistole. Hat einen großen Einfluss auf die Einstufung, schließlich war das auch die Intention des Herstellers.

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 18:51
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 18:30
gewo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 16:22 eine förmliche einstufung wuerde sich ja nach dieser Stellungnahme des ASV richten
ist ja sinnlos

a negative einstufung laesst du nur machen wenn du vor hast dagegen eine Rechtsmittel zu ergreifen
was die wenigsten tun
Wenn du förmlichen Antrag stellst und nicht nur eine Mail sendest wo du ein Mail zurück bekommst, dann musst du auch einen Bescheid bekommen. ...
na schoen
ist wohl eine regionale sache und eine der handelnden personen

meine behoerde ruft mich bei einer negativen einstufung an, informiert mich telefonisch ueber das Ergebnis der Beweisaufnahme (oder wie das heisst) und teilt mir mit wie sie mangels weiterer Ergänzungseingaben durch mich jetzt entscheiden wuerde.

also im wesentlichen ob ich das "nein" jetzt auch noch schriftlich haben will oder ob es telefonisch reicht

mag jetzt zum teil rein informell sein aber ich komm mit den Leuten normal einigermaßen gut aus und was spricht dagegen denen arbeit zu sparen. die haben genug zu tun, warum sollte ich jetzt noch auf eine schriftliche bescheidausfertigung bestehen wenn ich eh ned vorhabe dagegen vorzugehen ... bringt ja nix ausser an haufen Arbeit fuer den beamten

und so lange keiner einen bescheid ausstellt liegt es auch nirgends zentral auf
ob eine behoerde die rechdtansicht des ASV findet oder nicht kommt auf a menge dinge an die nicht in unseren Bereich liegen
kann sein dass diese auffindbar ist
kann sein dass auch nicht
kann sein dass bei einem vom naechsten vorgelegten schlüssigen gutachten eines ger. beeideten SV von Amts wegen gar nimmer nach einer Stellungnahme das ASV gesucht wird.
dh wenn wer anderer in ein paar Monaten oder jahren auf einer anderen BH sein glueck versuchen will dann hat er bessere karten

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 20:51
von eriochromcyanin
gewo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 18:51 ...
meine behoerde ruft mich bei einer negativen einstufung an, informiert mich telefonisch ueber das Ergebnis der Beweisaufnahme (oder wie das heisst) und teilt mir mit wie sie mangels weiterer Ergänzungseingaben durch mich jetzt entscheiden wuerde.

also im wesentlichen ob ich das "nein" jetzt auch noch schriftlich haben will oder ob es telefonisch reicht

mag jetzt zum teil rein informell sein aber ich komm mit den Leuten normal einigermaßen gut aus und was spricht dagegen denen arbeit zu sparen. die haben genug zu tun, warum sollte ich jetzt noch auf eine schriftliche bescheidausfertigung bestehen wenn ich eh ned vorhabe dagegen vorzugehen ... bringt ja nix ausser an haufen Arbeit fuer den beamten
...
Ist dein Recht als Partie und nennt sich Stellungnahme nach Ende der Beweisaufnahme (§ 45 Abs. 3 AVG)
Promo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 18:30 Bitte auch immer beachten, wie die jeweilige gegenständliche Waffe beworben wird. Wird sie als SBR (Short Barreled Rifle) angeboten, oder als Pistole. Hat einen großen Einfluss auf die Einstufung, schließlich war das auch die Intention des Herstellers.
Ein SBR ist es nur, wenn es einen shoulder-stock aufweist. Ist hier nicht der Fall. Allerdings wird es vom BATFE leider nicht als Pistole eingestuft, sondern als "Any Other Weapon". Positiv ist allerdings, dass es keine shotgun oder rifle ist.

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 21:46
von titan
Es wurde vor einigen Jahren der Versuch gestartet, die VSRF mit gezogenem lauf als VSRB einstufen zu lassen (siehe Verband Forum). Ist letztlich daran gescheitert, dass 1. sämtliche Bauteile ident mit der VSRF sind, was auch bei dieser ''Pistole'' der Fall ist (durch Austausch ist jederzeit eine Flinte mit langem Lauf und Schaft herstellbar) und 2. , dass die Büchse für Slugs grundsätzlich Schrotpatronen verschießt (in diesem Fall eine Sonderform der Flintenmunition). Das ist auch bei dieser Waffe nicht viel anders.

Flinten mit Lauflänge unter 45cm und Gesamtlänge unter 90cm sind Kat. A. Wenn es tatsächlich Schrotpistolen für Flintenpatronen (Flinte = Gewehr) rechtlich geben sollte, dann frage ich mich, warum in Österreich keine Luparas (gekürzte Schrotflinten mit Pistolengriff) verkauft werden?

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 22:38
von rhodium
Wie sieht's mit der Howdah Pistole aus? .45 Colt/.410 bzw. Perkussion oder Steinschloss

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 21:23
von hasgunz
rhodium hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 22:38 Wie sieht's mit der Howdah Pistole aus? .45 Colt/.410 bzw. Perkussion oder Steinschloss
Hierbei sollte es keine rechtlichen Probleme geben. Wer sich aber trotzdem nicht "drüber traut" kann sich die Version mit 2x .50 Kal Läufen bestellen. Die Steinschloss Variante wäre meines Wissens nach sogar frei ab 18 Jahren. Ich finde das Teil unglaublich sexy, aber zu teuer für ein "Spaßgerät".

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eriochromcyanin hat geschrieben: Sa 9. Mai 2020, 22:37 Ich bin beim Studium meiner Waffenrechtsunterlagen auf folgende Thematik gestoßen:
Schrotpistolen, die als solche hergestellt wurden, sind als Kategorie B einzustufen, da diese unter den § 3 WaffG (Faustfeuerwaffen) fallen. Die § 17 Abs. 1 Z 3 und Z 4 WaffG kommen insofern nicht zur Anwendung, weil Flinten als "Schrotgewehre" näher spezifiziert werden. Gewehre sind ursprünglich mit einer Länge > 60 cm hergestellte Schusswaffen. Das ist bei echten Schrotpistolen nicht der Fall (nur bei gekürzten Schrotgewehren = pfui).

Konkret möchte ich das am Beispiel einer Mossberg 500 Compact Cruiser bzw. Mossberg 590 Compact Cruiser betrachten. Diese sollte nach dieser Betrachtung eine Faustfeuerwaffe der Kategorie B sein.
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Es gab zu diesem Thema einen ähnlichen Thread:
viewtopic.php?f=20&t=16960

wobei die dort angeführte Judikatur ausschließlich auf den Fall einer Leuchtpistole mit einem Schrot-Einstecklauf eingeht. Diese wurden jeweils erstinstanzlich als verbotene Waffen klassifiziert, ohne genauer eine Ziffer des § 17 Abs. 1 WaffG zu nennen. Das wurde in Anbetracht der drückenden Beweislast nicht weiter beeinsprucht. Denkbar ist jedenfalls eine Einstufung in § 17 Abs. 1 Z 1 WaffG, als Waffe, die einen anderen Gegenstand vortäuscht (eine Leuchtpistole). Es gibt keinen Hinweis, dass diese Leuchtpistole mit Einstecklauf als Schrotpistole verboten war. Eventuell wurde es auch von einem gekürzten Lauf eines Schrotgewehrs abgeleitet.

Weiters stehen dem die wörtliche Interpretation des "Schrotgewehrs" aus § 17 Abs. 1 Z 3 und Z 4 WaffG entgegen.
Dazu gab es eine Springer-Auktion, wo eine Schrotpistole als Kat. B beurteilt wurde:
https://auctions.springer-vienna.com/de ... entpos=158

Sollte demnach eigentlich kein Problem sein, auch andere Schrotpistolen (wie die Mossberg 500 Compact Cruiser) als Kategorie B zu erwerben?
Das lustige ist, du bist nicht der einzige der das gefragt hat.
Ich selbst bin darauf schon vor ein paar Jahren gestoßen, als ich in den Besitz einer Seren Schrotpistole gekommen bin.

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Leider hat bei diesem Teil der Schlagbolzen gefehlt, darum hab ich sie zum Händler zurückgeworfen.

Grundsätzlich ist deine Annahme richtig. Eine Pistole mit glattem Lauf ist eine Schusswaffe der Kat. B.
Es gibt ein paar türkische Hersteller, welche ihre Flinten auch als Pistole vom Werk aus verkaufen, zum Bespiel:

Tomahawk 2002
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Diese würden wsl ohne Probleme als Pistolen legal importiert werden können.

Weiters würde es noch Pump-Action und Semi-Auto "Flinten" geben, die alle Ähnlich wie diese Mossberg 9200 aussehen würden.
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Das Problem bei "Halbautoflinten" die so kompakt sind ist, dass sie oft Störungen haben.
Hier würde mir sofort die Remington Tac 13 einfallen.
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Darum sind die "Pumpen" wesentlich beliebter.

Ich selbst habe sowohl eine Tomahawk TM11, als auch eine gekürzte Remington 870 Express ausprobiert.
Wobei ich sagen muss, dass die Remington um Galaxien besser verarbeitet war.
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Als "Alternative" zum Vorderschaftrepetierer würde es noch konventionellen Mittelschaftrepetierer (aka Mossberg 185) und Unterhebelrepetierer geben. Wobei die Mossberg 185 und Konsorten mWn nie als "Pistole" gefertigt wurden.
Die Unterhebelrepetierer wird aber als (fast) Pistole gefertigt, namentlich die "Terminator" Serie an 1887 Kopien.
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Diese wäre auch in D erhältlich, hat aber ganz knapp über 60cm Gesamtlänge (damit sie in D legal ist), wäre aber vielleicht ein Ansatz bein Hersteller eine "Austria" Schwarzenegger Edition zu fertigen?

Ein TL;DR:
Kurzwaffe (60cm Gesamtlänge) mit Glattem Lauf:
  • als Einzallader = vermutlich legal
  • als Halbautomat = vermutlich legal
  • als Repetierer (Vorderschaft) = vermutlich nicht legal
  • als Repetierer = vermutlich legal
LG

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 21:52
von rhodium
Früher waren die Schweizer Waffenmagazine alle voll von gekürzten VSRF ... ich hab mich immer gefragt was man damit machen soll.

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 00:57
von Emil
hasgunz hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 21:23
Ein TL;DR:
Kurzwaffe (60cm Gesamtlänge) mit Glattem Lauf:
  • als Einzallader = vermutlich legal
  • als Halbautomat = vermutlich legal
  • als Repetierer (Vorderschaft) = vermutlich nicht legal
  • als Repetierer = vermutlich legal
LG
Das verstehe ich nicht und zwar aus folgendem Grund:

Das WaffG definiert im § 17:
(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
[...]
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
[..]

entweder sind die diversen oben genannten Pistolen/Kurzwaffen als "Faustfeuerwaffen" i.S.d. § 3 WaffG zu verstehen (dann sind sie aber keine Flinten (Schrotgewehre)) und fallen weder unter § 17 Abs. 1 Z. 3 noch unter Z. 4 oder sie sind es nicht.

Mit welcher Begründung / Überlegung könnte eine als als Pistole/Kurzwaffe konzipierte "Fastfeuerwaffe" gleichzeitig zwar nicht unter Z. 3 aber dennoch unter Z. 4 einzuordnen sein...?

Das reine "Vorderschaftrepetiersystem" macht aus einer Waffe noch keine Flinte (Schrotgewehr) wie man an der Vielzahl an Vorderschaftrepetiergewehren sieht, welche allgemein bekannt Kat C sind. Warum sollte es dann aus einer Schrotpistole ein Schrotgewehr machen..?

:?:

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 07:55
von fast12
Emil hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 00:57
Das reine "Vorderschaftrepetiersystem" macht aus einer Waffe noch keine Flinte (Schrotgewehr) wie man an der Vielzahl an Vorderschaftrepetiergewehren sieht, welche allgemein bekannt Kat C sind. Warum sollte es dann aus einer Schrotpistole ein Schrotgewehr machen..?

:?:
Ich nehme mal an mit der "Vielzahl" an Vorderschaftrepetiergewehren die Kat C sind, meinst du Vorderschaftrepetierbüchsen.

Die entscheidende Frage ist, ob die Schrotwaffe eine Kurz- oder Langwaffe ist. Man könnte der Ansicht sein, das jede Waffe mit Vorderschaftrepetiersystem vom Wesen her eine Langwaffe ist und daher Kategorie A.

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 12:54
von hasgunz
fast12 hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 07:55
Emil hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 00:57 Das reine "Vorderschaftrepetiersystem" macht aus einer Waffe noch keine Flinte (Schrotgewehr) wie man an der Vielzahl an Vorderschaftrepetiergewehren sieht, welche allgemein bekannt Kat C sind. Warum sollte es dann aus einer Schrotpistole ein Schrotgewehr machen..?

:?:
Ich nehme mal an mit der "Vielzahl" an Vorderschaftrepetiergewehren die Kat C sind, meinst du Vorderschaftrepetierbüchsen.

Die entscheidende Frage ist, ob die Schrotwaffe eine Kurz- oder Langwaffe ist. Man könnte der Ansicht sein, das jede Waffe mit Vorderschaftrepetiersystem vom Wesen her eine Langwaffe ist und daher Kategorie A.
Genau, dadurch das die klassischen "Pumpguns" vom Wesen her verbotenes Material sind, hätte ich eben gesagt, dass es schwierig wird die BH zu überzeugen. Ob ich hier Goldplating betreibe kann ich nicht sagen.
Natürlich kann man beinhart hergehen und sich eine "Repetierpistole mit glatten Lauf in Kaliber 12" als B importieren lassen, da es im Gesetz eben als "Schrotgewehr" angeführt wird.

Weiters die Fragen:
  • Wo bekommt man so eine Schrotpistole her?
  • Über wen lässt man importieren?
EDIT
Mein Hirn hat nochmal kurz nen Geistesblitz gehabt.
Es gibt nämlich von Izhmash eine Saiga 12 in Pistolen Form zu kaufen. Gesamtlänge sind knappe 55cm.

Bild

LG

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 13:07
von gewo
hasgunz hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 12:54 [*]Über wen lässt man importieren?[/list]
das problem hat der Importeur
denn er muss angeben in welche Kategorie die waffe faellt

eins sag ich dir gleich
ueber mein importservice mach ich das nicht ausser du zeigst mir an Einstufungsbescheid
;-)

Re: Vorderschaft-Repetier-Schrotpistole - Kat. B?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 15:27
von hasgunz
gewo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 13:07
hasgunz hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 12:54 [*]Über wen lässt man importieren?[/list]
das problem hat der Importeur
denn er muss angeben in welche Kategorie die waffe faellt

eins sag ich dir gleich
ueber mein importservice mach ich das nicht ausser du zeigst mir an Einstufungsbescheid
;-)
Reicht es, wenn ich einen Kaaszettel mit "Einstufungsbescheid" dazulege? ;)
Spaß beiseite, das meine ich mit "über wen lässt man importieren" :mrgreen:

LG