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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 09:54
von titan
Leute, mein dringender Apell an alle die sich ängstlich äußern über was man darf/nicht darf und was man soll/nicht soll. Lernt das Waffengesetz!
In Paragraf 7 steht eindeutig verständlich:
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Das bedeutet:
Jeder der die Waffe zu Reinigungszwecken Inspektionszwecken Demonstrationszwecken Übungszwecken Tuning Holstern etc, ja auch zum Schießen am eingefriedetet Grundstück/Keller/Dachboden aus dem Tresor entnimmt, führt nicht.

Jeder der die Waffe ìn seinen Betriebsräumlichkeiten (auch mit Kundenzutritt) geladen bei sich hat, führt ebenfalls nicht. Für die Wohnung gilt sinngemäß das gleiche.

Solange die geladene Waffe im Holster bleibt, ist das definitiv kein Problem.

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:26
von gewo
titan hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 09:54 Leute, mein dringender Apell an alle die sich ängstlich äußern über was man darf/nicht darf und was man soll/nicht soll. Lernt das Waffengesetz!
In Paragraf 7 steht eindeutig verständlich:
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Das bedeutet:
Jeder der die Waffe zu Reinigungszwecken Inspektionszwecken Demonstrationszwecken Übungszwecken Tuning Holstern etc, ja auch zum Schießen am eingefriedetet Grundstück/Keller/Dachboden aus dem Tresor entnimmt, führt nicht.

Jeder der die Waffe ìn seinen Betriebsräumlichkeiten (auch mit Kundenzutritt) geladen bei sich hat, führt ebenfalls nicht. Für die Wohnung gilt sinngemäß das gleiche.

Solange die geladene Waffe im Holster bleibt, ist das definitiv kein Problem.
Du darfst nicht das gesetz alleine betrachten
Es gilt nicht in dieser form

In oesterreich ist es unüblich zu hause aufgeholstert rumzulaufen

Ob innerhalb des eigenen wohnbereichs ein tatbestand betreffend „ Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ruhe“ überhaupt erfuellbar ist wissen vermutlich selbst strafjuristen ned aus dem stehgreif.
Aber Das mindeste was passieren wird ist dass er von seinem SB zum amtsarzt geschickt wird.

„Grund zur Annahme, unvorsichtig mit Waffen umzugehen“

So ein verhalten waere auch ein grund fuer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:28
von Da_Mani
Ich versteh die ganze Diskussion nicht so ganz, ein bissl Hausverstand sollte das ganz doch klären oder??
Zuhause mit der Krachn spielen geht, der Nachbarin das lange Rohr zeigen geht nicht....ganz einfach

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:35
von Steppenwolf
Da_Mani hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 10:28 ein bissl Hausverstand sollte das ganz doch klären oder??
Da war es wieder, das einfache Wort das so gut wie ausgestorben ist dank der Gebots- und Verbotsregeln. Aber ich kann mich noch erinnern als der Hausverstand Voraussetzung war :D

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:38
von Da_Mani
Man darf noch hoffen

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:51
von oJo
Sagt mal gibts bei euch keine Kirminalpolizei? Hier wird getan, als würde jeder Österreicher beim Anblick einer geholsterten Waffe an jemand anderem als uniformierten Polizisten sofort die 133 wählen und "Amok!" schreiend weglaufen?!
Zumindest in meiner Gegend ist es durchaus üblich, dass "zivil" gekleidete Polizisten die nicht im Streifendienst sind genauso eine Dienstwaffe offen am Gürtel tragen, wir sind hier nicht in amerikanischen Filmen und dementsprechend haben die keine Kette mit Abzeichen um den Hals hängen und klauen Autos für Verfolgungsjagden. Sondern die spazieren ganz normal durch die Gegend und leisten Ermittlungsarbeit. Habe noch nie erlebt, dass da jemand Angst bekommen hätte.
gewo hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 10:26
titan hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 09:54 Leute, mein dringender Apell an alle die sich ängstlich äußern über was man darf/nicht darf und was man soll/nicht soll. Lernt das Waffengesetz!
In Paragraf 7 steht eindeutig verständlich:
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Das bedeutet:
Jeder der die Waffe zu Reinigungszwecken Inspektionszwecken Demonstrationszwecken Übungszwecken Tuning Holstern etc, ja auch zum Schießen am eingefriedetet Grundstück/Keller/Dachboden aus dem Tresor entnimmt, führt nicht.

Jeder der die Waffe ìn seinen Betriebsräumlichkeiten (auch mit Kundenzutritt) geladen bei sich hat, führt ebenfalls nicht. Für die Wohnung gilt sinngemäß das gleiche.

Solange die geladene Waffe im Holster bleibt, ist das definitiv kein Problem.
Du darfst nicht das gesetz alleine betrachten
Es gilt nicht in dieser form

In oesterreich ist es unüblich zu hause aufgeholstert rumzulaufen

Das mindeste was passieren wird ist dass er von seinem SB zum amtsarzt geschickt wird.

„Grund zur Annahme, unvorsichtig mit Waffen umzugehen“

So ein verhalten waere auch ein grund fuer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit
Eigentlich wollte ich zuerst "Bei euch in Wien vielleicht" schreiben, weil da sind ja die Behörden irgendwie komisch. Aber gerade bei euch in Wien gibts doch so ne bekannte Trafikantin die mit der Puffen am Becken ihren Laden betreibt?

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 11:05
von gewo
oJo hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 10:51 Sagt mal gibts bei euch keine Kirminalpolizei? Hier wird getan, als würde jeder Österreicher beim Anblick einer geholsterten Waffe an jemand anderem als uniformierten Polizisten sofort die 133 wählen und "Amok!" schreiend weglaufen?!
Zumindest in meiner Gegend ist es durchaus üblich, dass "zivil" gekleidete Polizisten die nicht im Streifendienst sind genauso eine Dienstwaffe offen am Gürtel tragen, wir sind hier nicht in amerikanischen Filmen und dementsprechend haben die keine Kette mit Abzeichen um den Hals hängen und klauen Autos für Verfolgungsjagden. Sondern die spazieren ganz normal durch die Gegend und leisten Ermittlungsarbeit. Habe noch nie erlebt, dass da jemand Angst bekommen hätte.
gewo hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 10:26
titan hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 09:54 Leute, mein dringender Apell an alle die sich ängstlich äußern über was man darf/nicht darf und was man soll/nicht soll. Lernt das Waffengesetz!
In Paragraf 7 steht eindeutig verständlich:
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Das bedeutet:
Jeder der die Waffe zu Reinigungszwecken Inspektionszwecken Demonstrationszwecken Übungszwecken Tuning Holstern etc, ja auch zum Schießen am eingefriedetet Grundstück/Keller/Dachboden aus dem Tresor entnimmt, führt nicht.

Jeder der die Waffe ìn seinen Betriebsräumlichkeiten (auch mit Kundenzutritt) geladen bei sich hat, führt ebenfalls nicht. Für die Wohnung gilt sinngemäß das gleiche.

Solange die geladene Waffe im Holster bleibt, ist das definitiv kein Problem.
Du darfst nicht das gesetz alleine betrachten
Es gilt nicht in dieser form

In oesterreich ist es unüblich zu hause aufgeholstert rumzulaufen

Das mindeste was passieren wird ist dass er von seinem SB zum amtsarzt geschickt wird.

„Grund zur Annahme, unvorsichtig mit Waffen umzugehen“

So ein verhalten waere auch ein grund fuer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit
Eigentlich wollte ich zuerst "Bei euch in Wien vielleicht" schreiben, weil da sind ja die Behörden irgendwie komisch. Aber gerade bei euch in Wien gibts doch so ne bekannte Trafikantin die mit der Puffen am Becken ihren Laden betreibt?
Nachdem ihr bei dreharbeiten bei laufender kamera ein schuss aus der im eck stehenden flinte losgegangen ist vermutlich eher nimmer, oder?

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 11:35
von Steppenwolf
meinst du das elitäre Video zu der Trafikantin? ;)

https://youtu.be/PKZYwQ-aVbM

Denke nicht, dass sie damals großartige Probleme bekommen hat wenn sie nur eine Kat. D Waffe hatte. Anders sehe es aus wenn sie eine WBK hatte mMn.

Vielleicht hat man ihr die Waffe abgenommen aber ein dauerhaftes Waffenverbot?! hm...

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 11:44
von Le_shooter
gewo hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 10:26 Du darfst nicht das gesetz alleine betrachten
Es gilt nicht in dieser form

In oesterreich ist es unüblich zu hause aufgeholstert rumzulaufen

Ob innerhalb des eigenen wohnbereichs ein tatbestand betreffend „ Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ruhe“ überhaupt erfuellbar ist wissen vermutlich selbst strafjuristen ned aus dem stehgreif.
Aber Das mindeste was passieren wird ist dass er von seinem SB zum amtsarzt geschickt wird.

„Grund zur Annahme, unvorsichtig mit Waffen umzugehen“

So ein verhalten waere auch ein grund fuer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit
Würde ich voll und ganz unterschreiben.
Als Antwort an den TE: Im Prinzip ja, aber nur einmal :lol:

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 11:50
von combatmiles
Sie hat die Waffe immer noch... das weiß ich aus sicherer Quelle...

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 12:25
von The_Governor
Was war da geladen, dass es so leise war und auch wenig Rückstoß zu sehen war? :think:

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 12:31
von Steppenwolf
The_Governor hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 12:25 Was war da geladen, dass es so leise war und auch wenig Rückstoß zu sehen war? :think:
Kann durch das Mikrofon bzw. Kamera täuschen. Die Mitarbeiterin hats ordentlich geschreckt daher glaub ich war der Schuss wesentlich lauter zu hören.
Was man bei ihr sehr gut sieht, „Finger lang“ kennt sie nicht :D

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 12:38
von MrRiesa
Ageh leck.. Sucht sich Atv da echt die dümmsten waffen Besitzer Österreichs raus oder was.. Kein Wunder das man als LWb so einen schlechten Ruf hat, wenn nur solche gezeigt werden...

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 13:07
von Teal'c
titan hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 09:54 Leute, mein dringender Apell an alle die sich ängstlich äußern über was man darf/nicht darf und was man soll/nicht soll. Lernt das Waffengesetz!
In Paragraf 7 steht eindeutig verständlich:
das hat rein gar nix mit ängstlich zu tun, sondern mit dem oft erwähnten Hausverstand!

Machst du der Nachbarin, die irgendwas braucht, oder dem Postler der dir ein Paket bringt, mit Waffe im Holster die Tür auf?

Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 13:30
von Da_Mani
Steppenwolf hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 11:35 meinst du das elitäre Video zu der Trafikantin? ;)

https://youtu.be/PKZYwQ-aVbM

Denke nicht, dass sie damals großartige Probleme bekommen hat wenn sie nur eine Kat. D Waffe hatte. Anders sehe es aus wenn sie eine WBK hatte mMn.

Vielleicht hat man ihr die Waffe abgenommen aber ein dauerhaftes Waffenverbot?! hm...
Traumhaft :lol: Was glaubst was bei den 2 in der Mittagspause los ist :lol: :lol: