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Re: Waffen erben...
Verfasst: Mi 17. Jul 2024, 10:11
von Flying Dog
Es gibt ein Testament, aber bislang war kein Kind im Spiel.
In welcher Weise sich das nun am besten lösen lässt, versuche ich eben herauszufinden - u.a. da Waffenrecht jetzt nicht die Primärkompetenz meines Anwalts/Notars ist.
Insbesondere da es keine gesetzliche Regelung gibt, gehen reale Beispiele WEIT über Theorie und Paragrafenaufzählungen. Insofern bietet Pulverdampf hier womöglich einen sehr nützlichen Wissensfundus, auch wenn das Forum nicht meine erste Anlaufstelle ist.
Re: Waffen erben...
Verfasst: Mi 17. Jul 2024, 10:24
von Promo
Dann ein "Tipp aus der Praxis": wenn ein Waffeninhaber in seinem persönlichen Umfeld der möglicherweise erbberechtigten Personen einen Interessenten für seine Waffen hat, dann soll er bitte testamentarisch diese Person mit seinen zum Todeszeitpunkt besessenen Schusswaffen bedenken.
Wenn es keine Person mit einem Interesse daran gibt, dann ist eine testamentarische Regelung insoweit irrelevant, weil die Waffen in 99% der Fälle dann ohnedies von den Erben nicht übernommen sondern direkt veräußert werden (idR gewähren beispielsweise Waffenbehörden dann 6 Monate Zeit ab rechtskräftiger Einantwortungsurkunde) - und du musst dafür auch keine Regelung finden.
Kompliziert wird es nur, wenn dein Sohn 16 Jahre ist, gerne schießt und du ihm die Waffen vermachen möchtest - dann musst du für die Zeit vor seinem 21. Lebensjahr eine Regelung finden. Und vielleicht hat er es sich (was in diesem Alter nicht so unüblich wäre) nach deinem Tod auch anders überlegt, und will sie ohnedies verkaufen. Das ist aber wie erwähnt ein sehr spezieller Zeitrahmen, in dem es in Sonderfällen eines Regelungsbedarfes benötigt.
Re: Waffen erben...
Verfasst: Mi 17. Jul 2024, 10:35
von combatmiles
Danke!
....
Re: Waffen erben...
Verfasst: Mi 17. Jul 2024, 10:43
von Flying Dog
Danke ebenfalls!
Re: Waffen erben...
Verfasst: Do 18. Jul 2024, 10:49
von Grerdinger
Blöde Frage: Warum vor dem 21. Lebensjahr?
Sollte nicht ab 18 reichen?
Re: Waffen erben...
Verfasst: Do 18. Jul 2024, 10:56
von titan
Weil Waffenpässe und Waffenbesitzkarten dem Gesetz nach erst ab vollendetem 21. Lebensjahr ausgestellt werden. Siehe WaffG.
Eine Kat. C Büchse ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhältlich. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten wäre es auch mit vollendetem 16. Lebensjahr möglich.
Re: Waffen erben...
Verfasst: Do 18. Jul 2024, 18:42
von Promo
titan hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:56
Weil Waffenpässe und Waffenbesitzkarten dem Gesetz nach erst ab vollendetem 21. Lebensjahr ausgestellt werden. Siehe WaffG.
Streng genommen könnte WBK auch mit 18 ausgestellt werden. Wie gesagt, könnte...
Grundsätzlich aber richtig, WBK und WP gibt es, sofern keine außerordentlichen Umstände zutreffen, erst ab 21.
Re: Waffen erben...
Verfasst: Sa 20. Jul 2024, 09:46
von Grerdinger
Ich persönlich würde eine anstehende Erbschaft ja unter "außergewöhnliche Umstände" einstufen, speziell wenn es dezidiert der Wille des Erblassers ist.
Aber ja: BH/Magistrat haben da das letzte Wort...