Waffen erben...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffen erben...
Hallo, wir hatten letztens ein "Grundsatzdiskussion" in der Runde...
Angenommen man findet bei einem Verstorben (zB Großvater) bei ausräumen eine Pistole aus dem 2. Weltkrieg.
Wie findet man heraus ob diese registriert ist, bzw wie kommt man dazu das diese registriert wird, wenn das überhaupt geht...?!
Bzw. was wäre wenn diese Pistole registriert ist, aber zB dem verstorben Onkel gehörte?
Danke für euren Input...
Angenommen man findet bei einem Verstorben (zB Großvater) bei ausräumen eine Pistole aus dem 2. Weltkrieg.
Wie findet man heraus ob diese registriert ist, bzw wie kommt man dazu das diese registriert wird, wenn das überhaupt geht...?!
Bzw. was wäre wenn diese Pistole registriert ist, aber zB dem verstorben Onkel gehörte?
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Re: Waffen erben...
das ist der relevante Paragraph in dem das wichtigste zum Thema "Waffenfund" steht https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/42
wichtig: den Fund binnen 48 Stunden der Behörde melden und Anspruch erheben
wichtig: den Fund binnen 48 Stunden der Behörde melden und Anspruch erheben
Zuletzt geändert von m_a_d am Mi 10. Jul 2024, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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- combatmiles
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Re: Waffen erben...
Häng mich da mal an: Vererben an Minderjährige möglich?
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Re: Waffen erben...
Siehe § 11 WaffG:combatmiles hat geschrieben: Häng mich da mal an: Vererben an Minderjährige möglich?
(gibt aber ein paar Ausnahmen...)(1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.
CZ Shadow 2 9mm
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- combatmiles
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Re: Waffen erben...
Ja und die Ausnahmen?
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Re: Waffen erben...
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Re: Waffen erben...
Wenn du im Zuge einer Verlassenschaft oder auch einfach so Waffen findest, dann musst du das melden. Wenn es mutmaßlich Verlassenschaft ist, dann prüft die Behörde, ob gemeldet oder nicht. Für dich als Finder aber ohnehin unerheblich (außer es hat ein Dritter seine Pistole in der U-Bahn verloren und du sie gefunden - dann bekommt sie der "Verlierer" zwar auch nicht zurück, aber es ist der Eigentümer bekannt, und wird vermutlich behördlich eingezogen), da eine Waffe, wenn kein Besitzer ermittelt werden kann (oder dieser verstorben ist und du der Erbe bist), dann dir ausgefolgt wird. Und du hast hier auch einen Rechtsanspruch auf Erweiterung (bei Kat.B), egal ob die Waffe legal oder illegal besessen wurde.MarcXX hat geschrieben: Di 9. Jul 2024, 21:30 Hallo, wir hatten letztens ein "Grundsatzdiskussion" in der Runde...
Angenommen man findet bei einem Verstorben (zB Großvater) bei ausräumen eine Pistole aus dem 2. Weltkrieg.
Wie findet man heraus ob diese registriert ist, bzw wie kommt man dazu das diese registriert wird, wenn das überhaupt geht...?!
Bzw. was wäre wenn diese Pistole registriert ist, aber zB dem verstorben Onkel gehörte?
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A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffen erben...
Grundsätzlich nein (du kannst z.B. auch einem 11 jährigen deine Firmenanteile nicht (direkt) vererben) - falls das relevant mit Notar sprechen und Sonderlösungen (Treuhandlösungen mit Waffenhändler, oÄ) ausarbeiten. Wobei das Erbenprivileg dann jedenfalls nicht mehr anwendbar sein wird.combatmiles hat geschrieben: Mi 10. Jul 2024, 13:18 Häng mich da mal an: Vererben an Minderjährige möglich?
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Re: Waffen erben...
Der letzte Satz ist mal richtig interessant!Promo hat geschrieben: Fr 12. Jul 2024, 12:44Wenn du im Zuge einer Verlassenschaft oder auch einfach so Waffen findest, dann musst du das melden. Wenn es mutmaßlich Verlassenschaft ist, dann prüft die Behörde, ob gemeldet oder nicht. Für dich als Finder aber ohnehin unerheblich (außer es hat ein Dritter seine Pistole in der U-Bahn verloren und du sie gefunden - dann bekommt sie der "Verlierer" zwar auch nicht zurück, aber es ist der Eigentümer bekannt, und wird vermutlich behördlich eingezogen), da eine Waffe, wenn kein Besitzer ermittelt werden kann (oder dieser verstorben ist und du der Erbe bist), dann dir ausgefolgt wird. Und du hast hier auch einen Rechtsanspruch auf Erweiterung (bei Kat.B), egal ob die Waffe legal oder illegal besessen wurde.MarcXX hat geschrieben: Di 9. Jul 2024, 21:30 Hallo, wir hatten letztens ein "Grundsatzdiskussion" in der Runde...
Angenommen man findet bei einem Verstorben (zB Großvater) bei ausräumen eine Pistole aus dem 2. Weltkrieg.
Wie findet man heraus ob diese registriert ist, bzw wie kommt man dazu das diese registriert wird, wenn das überhaupt geht...?!
Bzw. was wäre wenn diese Pistole registriert ist, aber zB dem verstorben Onkel gehörte?
Danke für euren Input...
Dh als Extrembeispiel,du hast nen Bekannten der ist der klassische "Waffennarr" mit dem Keller voller illegaler bessener Waffen,und dir kann er sie dann vollkommen legal weitervererben??
Gibts hier eigtl auch eine Obergrenze?
Oder werden hier wirklich stumpf soviele Plätze wie Waffen vererbt werden eingetragen?
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Waffen erben...
@Ebner Kannst du den Satz mit dem Bekannten bitte auf "horten oder sammeln" ändern? In den Medien wird schon genug Mist geschrieben und jeder Huster negativ ausgelegt. Da muss man, wenn auch ungewollt, keine Vorlage liefern. Danke 

Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
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- combatmiles
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Re: Waffen erben...
DankePromo hat geschrieben: Fr 12. Jul 2024, 12:46Grundsätzlich nein (du kannst z.B. auch einem 11 jährigen deine Firmenanteile nicht (direkt) vererben) - falls das relevant mit Notar sprechen und Sonderlösungen (Treuhandlösungen mit Waffenhändler, oÄ) ausarbeiten. Wobei das Erbenprivileg dann jedenfalls nicht mehr anwendbar sein wird.combatmiles hat geschrieben: Mi 10. Jul 2024, 13:18 Häng mich da mal an: Vererben an Minderjährige möglich?
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Re: Waffen erben...
Das WaffG kennt in dieser Hinsicht keine Obergrenze. Beachte aber, dass dies für Kat.B gilt (Kat.C gibt es sowieso keine Beschränkung; für Kriegsmaterial und verbotene Waffen hingegen besteht dieser Anspruch nicht).ebner33 hat geschrieben: Fr 12. Jul 2024, 15:27 Dh als Extrembeispiel,du hast nen Bekannten der ist der klassische "Waffennarr" mit dem Keller voller illegaler bessener Waffen,und dir kann er sie dann vollkommen legal weitervererben??
Gibts hier eigtl auch eine Obergrenze?
Oder werden hier wirklich stumpf soviele Plätze wie Waffen vererbt werden eingetragen?
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- Flying Dog
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Re: Waffen erben...
Da es bereits angesprochen wurde, würden mich Beispiele aus dem echten Leben interessieren...
Für den Fall, dass beide Elternteile versterben (zb. Unfall, etc.): Wie haben diejenigen hier, die noch minderjährige Kinder haben, die Erbfolge geregelt? Tatsächlich mit Treuhänder? Nur die Kat. B, oder auch die Kat. C?
Oder gehen die Waffen an Personen im Bekanntenkreis/Familie? Oder "nach mir die Sintflut"?
Es handelt sich dabei ja mitunter um einen beträchtlichen finanziellen Wert, den man schlimmstenfalls dem Staat für lau hinten reinschiebt...
Für den Fall, dass beide Elternteile versterben (zb. Unfall, etc.): Wie haben diejenigen hier, die noch minderjährige Kinder haben, die Erbfolge geregelt? Tatsächlich mit Treuhänder? Nur die Kat. B, oder auch die Kat. C?
Oder gehen die Waffen an Personen im Bekanntenkreis/Familie? Oder "nach mir die Sintflut"?
Es handelt sich dabei ja mitunter um einen beträchtlichen finanziellen Wert, den man schlimmstenfalls dem Staat für lau hinten reinschiebt...
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
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Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
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- combatmiles
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Re: Waffen erben...
auf das ziehlt meine Frage auch ab...
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Re: Waffen erben...
Nochmal und ganz ausdrücklich: es gibt keine gesetzliche Regelung für nicht volljährige Personen, wonach diese ein Erbenprivileg haben würden, da diese aufgrund ihres Alters keine Waffen besitzen dürfen. Das wird sich auch definitiv nicht ändern.Flying Dog hat geschrieben: Mi 17. Jul 2024, 08:27 Da es bereits angesprochen wurde, würden mich Beispiele aus dem echten Leben interessieren...
Für den Fall, dass beide Elternteile versterben (zb. Unfall, etc.): Wie haben diejenigen hier, die noch minderjährige Kinder haben, die Erbfolge geregelt? Tatsächlich mit Treuhänder? Nur die Kat. B, oder auch die Kat. C?
Oder gehen die Waffen an Personen im Bekanntenkreis/Familie? Oder "nach mir die Sintflut"?
Es handelt sich dabei ja mitunter um einen beträchtlichen finanziellen Wert, den man schlimmstenfalls dem Staat für lau hinten reinschiebt...
Bei Kat.C ist es insoweit unerheblich, da diese (keine Gesetzesänderung dahingehend vorausgesetzt) die Waffen dann spätestens ab dem 18. Lebensjahr übernehmen dürfen und bis dahin einfach von einer anderen volljährigen Person besessen werden dürfen.
Bei Kat.B könnte beispielsweise ein Notar in der Einantwortungsurkunde festhalten, dass eine andere zu deren Besitz berechtigte Person (etwa Geschwister des Verstorbenen mit WBK) die Waffen erben, im Innenverhältnis mit den nicht zum Besitz berechtigten Personen aber eine Vereinbarung treffen, dass diese ab Vorliegen einer Waffenbesitzkarte diese unentgeltlich erwerben dürfen. Sollte es sich dabei aber um mehr als 2 Waffen der Kat.B handeln, so liegt es im Ermessen der Waffenbehörde entsprechende Plätze zu geben.
Es ist eine individuelle Regelung. Wenn dir persönlich das sehr am Herzen liegt, dann würde ich dir empfehlen in Rücksprache mit dem Notar zu treten, da dieser ohnedies ein Testament für dich aufsetzen sollte, da ansonsten die Diskussion darüber sowieso sinnlos ist. Du müsstest darin dann ohnedies festlegen, wer in deinem Todesfall die Waffen erhält. Du kannst dem Notar hierbei entsprechende Wünsche mitgeben, die dieser dann in einen Textentwurf dir zukommen lassen wird.
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