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Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 9. Sep 2024, 18:59
von v0s
Bei Bewerben im Ausland kommt's wohl eher auf die lokalen Gesetze an als auf die LPD Wien. Ich würd am ehesten bei offiziellen Stellen im entsprechenden Land nachfragen wie's ausschaut zwecks Womo.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 9. Sep 2024, 19:17
von gewo
v0s hat geschrieben: Mo 9. Sep 2024, 18:59 Bei Bewerben im Ausland kommt's wohl eher auf die lokalen Gesetze an als auf die LPD Wien. Ich würd am ehesten bei offiziellen Stellen im entsprechenden Land nachfragen wie's ausschaut zwecks Womo.
Hab ich zuerst instinktiv auch schreiben wollen als ich gelesen habe „EU-Raum“.

Aber auf den zweiten Blick …. Bist sicher?

Du meldest dann in AT den Verlust der Schusswaffen mit der polizeilichen Verlustbestätigung der ausländischen Behörde, da steht drin „aus dem geparkten Fahrzeug entwendet“….

Ich glaub ich möcht nicht in die situation geraten

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 9. Sep 2024, 19:52
von Evilcannibal79
Eben.
Wenn ich sowas mache dann reise ich an, bin im oder am WoMo. Beim Bewerb selber hab ich die Waffe immer dabei.
Nach dem Bewerb wird die Waffe im WoMo verstaut.
Andere schützen verstauen die dann halt im Auto.
Die Matches die wir schießen finden am arsch der Welt statt, sind ausnahmslos auf geschlossenem Privat-Gelände. Da kann das Equipment schon mal eine Stunde im Wagen bleiben.
Und dann transportiere ich die Waffe wieder nach Hause, im WoMo.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mo 9. Sep 2024, 20:03
von v0s
Mal abgesehen davon dass i generell keinen Verlust einer Waffe melden müssen will, kann einem das irgendwie angelastet werden wenn man sich im Ausland den hiesigen Gesetzen entsprechend verhalten hat, auch wenn diese ned unseren entsprechen? Dann müsste ja theoretisch jeder Deutsche der auf einen Bewerb zu uns kommt ein Quartier suchen wo's einen Tresor nach deutscher Vorgabe gibt.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Di 10. Sep 2024, 16:11
von Promo
Die Zuständigkeit des österreichischen WaffG endet an der Landesgrenze.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Di 10. Sep 2024, 20:11
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 10. Sep 2024, 16:11 Die Zuständigkeit des österreichischen WaffG endet an der Landesgrenze.
unbestritten

aber was ist das delikt welches zum entzug des waffendokuments fuehrt wenn die behoerde mitbekommt das du eine kat B im auto zurueckgelassen hast?

es heisst "unzuverlaessigkeit" (denn es gibt keinen konkreten straftatbestand, es das ja weder im gesetz noch in den verordnungen verboten ist).

wer "unzuverlaessig" ist, das entscheidet die behoerde.
"warum" jemand unzuverlaessig ist auch.
und hier ist die behoerde nicht an fixe regeln gebunden.

ich kann mir gut vorstellen dass auch ein zuruecklassen einer kat B waffe im ausland (wo das nicht verboten ist) - mit daraus resultierendem verlust - von der waffenbehoerde in AT als "unzuverlaessigkeit" gewertet werden koennte.
schlussendlich war dieses verhalten ausschlaggebend dafuer das die kanone weg ist

und wenn das ganze dann vor gericht endet ... da gilt sowieso die freie beweiswuerdigung
da bist eh in gottes hand

ich bin mir echt ned sicher was der VfGh da so entscheiden taete ...

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Di 10. Sep 2024, 20:39
von titan
Naja, das ist jetzt schon ein bisschen schräg. Wenn es in anderen Ländern denn erlaubt ist, dann ist das nichts anderes, als wär bei uns ins Haus eingebrochen worden.

Man wird ja auch nicht bestraft werden können, wenn man bspw einen Schalldämpfer montiert, sofern der dort frei ist und man aber keine AT Jagdkarte hat.. wäre ja gelacht!

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mi 11. Sep 2024, 09:25
von SectionThree
In dem Fall hast Du Recht, aber es gibt sehr wohl Dinge, die (zumindest für Österreicher) weltweit (!) verboten und strafbar sind, unabhängig von der Rechtslage am Tatort. Sind aber idR die größeren Kaliber, also Spionage, Hochverrat, Piraterie, Geldfälschung, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch von Unmündigen oder Jugendlichen, sowieso natürlich die ganzen Terror-Tatbestände ...

Trotzdem: wenn Dir im Ausland eine Waffe abhanden kommt, auch wenn sie nach den örtlichen Vorschriften korrekt aufbewahrt wurde, kann die inländische Behörde das natürlich zum Anlass nehmen, sich Gedanken über Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu machen.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Mi 11. Sep 2024, 10:55
von titan
Sofern keine Fahrlässigkeit im Spiel war, bezweifle ich das.
https://www.derstandard.at/story/123722 ... nparkplatz
Und sie können NICHTS dagegen tun.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 07:44
von Grerdinger
Ohne dass ich eine Aufbewahrung im WoMo für gut befinde: Selbst wenn anderswo eine Verurteilung stattfindet heißt das noch lange nicht, dass die heimischen Behörden davon Wind bekommt.

Meine BEVA hat zB. auch trotz waffenrechtlicher Verurteilung in einem Nachbarland hier ohne Probleme die WBK bekommen.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 07:54
von gewo
Grerdinger hat geschrieben: Fr 13. Sep 2024, 07:44 Ohne dass ich eine Aufbewahrung im WoMo für gut befinde: Selbst wenn anderswo eine Verurteilung stattfindet heißt das noch lange nicht, dass die heimischen Behörden davon Wind bekommt.
???

Leute, denkt doch mal nach.

Wenn die Waffe im Ausland abhanden kommt, dann muss nach der Rückkehr der Verlust dieser Waffe im Inland bekannt gegeben werden (Spätestens bei der nächsten Verwahrungüberprüfung fällt es ja sowieso auf, dass sie weg ist).

Und an diesem Punkt wird und muss sich die inländische Behörde sehr wohl dafür interessieren, unter welchen Rahmenbedingungen die Waffe verloren gegangen ist.

An der Stelle ist für mich durchaus vorstellbar, dass ein Zurücklassen der Waffe in einem Fahrzeug, was im Inland strikt verboten am Ort des Vorfalls im Ausland aber möglicherweise zulässig war, trotzdem zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen könnte.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 08:46
von titan
Klingt für mich noch immer nicht plausibel! Wenn ich einen legalen Grenzübertritt mit einer Waffe ins Ausland mache, dann akzeptiert die Behörde auch einen Übertritt des Rechtsgegenstands in die dortigen Rechtslage. Ist einfach so.
Bogenjagd ist in anderen Ländern auch erlaubt, und man wird deswegen hierzulande nicht belangt werden können, wenn ich es dort gemacht habe..

Aber klär mich auf!

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 13:18
von madmaxxx
titan hat geschrieben: Fr 13. Sep 2024, 08:46 Klingt für mich noch immer nicht plausibel! Wenn ich einen legalen Grenzübertritt mit einer Waffe ins Ausland mache, dann akzeptiert die Behörde auch einen Übertritt des Rechtsgegenstands in die dortigen Rechtslage. Ist einfach so.
Bogenjagd ist in anderen Ländern auch erlaubt, und man wird deswegen hierzulande nicht belangt werden können, wenn ich es dort gemacht habe..
Aber klär mich auf!
IMHO hinkt dieser Vergleich... Du musst den Elch (oder was auch immer) ja nicht sicher und vor fremden Zugriff geschützt Lagern ;)

Und Fakt ist nun mal, man ist für die Waffe und deren sicheren Verwahrung Verantwortlich, und die Behörden haben ein berechtigtes Interesse am Verbleib der Waffe wenn es dir (angeblich) im Ausland gestohlen wird.

Man ist in den Augen der Behörden nur solang Verlässlich solange man seine Waffen sicher verwahrt.

my2cents

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 15:17
von titan
Wenn dir eine ausländische Behörde den Diebstahl bestätig (Diebstahlsanzeige) , was soll dann sein?
Ein Diebstahl im Ausland fällt unter die Zuständigkeit und das STGB des jeweiligen Landes. Somit ist auch für die Ermittlung des Täters die dortige Behörde zuständig.

Wenn du jedoch mit leeren Händen lediglich bei unserer Behörde nach Rückkehr ohne Waffe den Verlust anzeigst, werden sie dich berechtigterweise fragen, ob du deinen Pflichten nachgekommen bist.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 17:14
von Flying Dog
Sehe ich auch so. Offenbar glauben hier einige, dass jedwedes nationale Recht so mirnichtsdirnichts auch international im Sinne eines möglichen Strafbestands im eigenen Land weiterhin seine Gültigkeit behält. Das ist definitiv nicht der Fall und betrifft nur konkrete und genau definierte Gesetze.
Insbesondere die Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der EU ist in dieser Hinsicht geregelt und dabei hat lokales Recht immer noch Vorrang. Das ist selbst in den USA ein Umstand auf den immer und immer wieder dringend hingewiesen wird.

Zum Thema: Ich denke die Verbringung von Feuerwaffen in einem fahrtüchtigen Kfz, ungeachet dessen Größe oder ob ein Mensch fähig ist darin zu hausen oder nicht, ist in Österreich mehr als deutlich gesetzlich geregelt. Privatgrund tut hier überhaupt nichts zur Sache, die Diskussion ist entsprechend redundant.
Hinsichtlich der Verbringung bei Besuchen von Sportevents im Ausland würde ich dringend empfehlen, bei den lokalen Behörden nachzufragen und sich das schriftlich geben zu lassen.
Ab wann eine Reise zum Aufenthalt wird, wird im Bedarfsfall zumeist wohl reine Auslegungssache sein. Ich würde mit dem Gewehr im Wohnmobil jedenfalls nicht ein paar Wochen Urlaub in Kroatien am Campingplatz machen. Hin und wieder retour, über Nacht, zu einem Bewerb... da kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen.