Verwahrung in Wohnmobilen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung in Wohnmobilen
Hy
Einmal eine ganz andere frage:
Wie sieht die Verwahrung in Wohnmobilen aus..? Viele Amerikaner Wohnen z.b. in Wohnmobilen usw.
haben natürlich auch Tresore darin zählt das eigentlich auch zu einer sicheren Verwahrung?
Mal angenommen jemand zieht in ein Wohnmobil was wirtschaftlich eigentlich billig wehre fragt sich jetzt nur
ob die selbe Regel gilt wie in Wohnungen und Häusern z.b. Einbau eines Tresores usw.
Weiß da jemand bescheid?
Einmal eine ganz andere frage:
Wie sieht die Verwahrung in Wohnmobilen aus..? Viele Amerikaner Wohnen z.b. in Wohnmobilen usw.
haben natürlich auch Tresore darin zählt das eigentlich auch zu einer sicheren Verwahrung?
Mal angenommen jemand zieht in ein Wohnmobil was wirtschaftlich eigentlich billig wehre fragt sich jetzt nur
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Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Wohnmobil=Auto und wir sind nicht in Amerika
viewtopic.php?t=20451#p339993
PS: Anders, wenn du auf Deinem Grundstück einen Wohnwagen stehen hast.
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PS: Anders, wenn du auf Deinem Grundstück einen Wohnwagen stehen hast.
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Ein Wohnmobil ist kein immobiler Wohnraum (Wohnadresse!), Geschäftsraum etc, sondern ein Fahrzeug und damit fällt der Transport, sofern du mit einem Wohnmobil auf reisen und nicht gerade auf direktem Weg von A nach B unterwegs bist, (zb Wohnort zum Schießstand oder vergleichbares Beispiel) unter den Begriff des Führens. Der Tresor als Transportbehältnis ist dabei irrelevant.
Ansonsten wäre noch auf die Unzulässigkeit der Verwahrung von A und B Waffen in Fahrzeugen allgemein hinzuweisen. Kat C darf in Fahrzeugen unter bestimmten Umständen bis zu sechs Stunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (WaffG lesen!) gelagert werden.
Ansonsten wäre noch auf die Unzulässigkeit der Verwahrung von A und B Waffen in Fahrzeugen allgemein hinzuweisen. Kat C darf in Fahrzeugen unter bestimmten Umständen bis zu sechs Stunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (WaffG lesen!) gelagert werden.
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Das ist stark von den Voraussetzungen des "Grundstücks" abhängig. Prinzipiell halte icht es für möglich, aber, sofern das Fahrzeig nicht in einem Gebäude steht und wegbewegt werden kann oder im freien oder allgemein frei zugänglich ist, nein.bino71 hat geschrieben: So 8. Sep 2024, 11:20 PS: Anders, wenn du auf Deinem Grundstück einen Wohnwagen stehen hast.
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Hast du dafür eine quelle?bino71 hat geschrieben: So 8. Sep 2024, 11:20
PS: Anders, wenn du auf Deinem Grundstück einen Wohnwagen stehen hast.
Ich sehe das nicht so.
Alles, was Räder hat, ist ortsveränderlich und damit ungeeignet zum Verwahren oder zurücklassen von Schusswaffen. Egal, wo das Ding steht.
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Das sehe ich genauso …
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Wäre interessant ob es in diesem Zusammenhang mit Jagdkarte zulässig wäre, eine Kat. C Waffe 6h lang im Wohnmobil zu "verwahren" und den Rest der Zeit zu "führen" 

-
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Die rund sechs Stunden gelten für jene Zeit, in der die Waffe unbeaufsichtigt ist (sofern von außen nicht sichtbar).
Du kannst also ohne Probleme zB. 18 Stunden am Stück fahren (mit Pausen dazwischen, wegen der Fahrtüchtigkeit). Dazwischen darf die Waffe halt maximal sechs Stunden am Stück unbeaufsichtigt sein.
Du kannst also ohne Probleme zB. 18 Stunden am Stück fahren (mit Pausen dazwischen, wegen der Fahrtüchtigkeit). Dazwischen darf die Waffe halt maximal sechs Stunden am Stück unbeaufsichtigt sein.
LG,
Andi
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Die 6 std gelten nur unter tags, in der nacht sind es 3 std … nur, wenn sie nach 2 std gestohlen wird möchte ich nicht der besitzer gewesen sein …
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Genau das sprichst du an.gewo hat geschrieben: So 8. Sep 2024, 12:04Hast du dafür eine quelle?bino71 hat geschrieben: So 8. Sep 2024, 11:20
PS: Anders, wenn du auf Deinem Grundstück einen Wohnwagen stehen hast.
Ich sehe das nicht so.
Alles, was Räder hat, ist ortsveränderlich und damit ungeeignet zum Verwahren oder zurücklassen von Schusswaffen. Egal, wo das Ding steht.
Wohnwagen, verankert, unbeweglich, winterfest und die Baubewilligung den Wagen aufzustellen.
Damit hast eine Wohnadresse, bewegen darfst den Wagen halt nicht.
Gab es mal vor Jahrzehnten in Podersdorf.
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Ich sehe keinerlei relevanz zu einer melde oder wohnadresse
Aber wenn das objekt zwar vom wesen her ein wohnwagen aber, aufgrund der situation tatsaechlich nicht ortsveränderlich ist dann kann das die lage ändern.
Aber wenn das objekt zwar vom wesen her ein wohnwagen aber, aufgrund der situation tatsaechlich nicht ortsveränderlich ist dann kann das die lage ändern.
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Notfalls einen Zirkus aufmachen.
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Das würde mich jetzt auch interessieren.
Da nächstes Jahr einige internationale Bewerbe (im EU Raum) anfallen, würde es sich für mich anbieten bei manchen mit meinem WoMo anzureisen.
Im Prinzip wäre die Fahrt dahin ja ein Transport, wennst dann beim Veranstaltungsort campieren darfst, sollte das kein Problem sein?
oder wie seht ihr das?
Da nächstes Jahr einige internationale Bewerbe (im EU Raum) anfallen, würde es sich für mich anbieten bei manchen mit meinem WoMo anzureisen.
Im Prinzip wäre die Fahrt dahin ja ein Transport, wennst dann beim Veranstaltungsort campieren darfst, sollte das kein Problem sein?
oder wie seht ihr das?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Transport kein problemEvilcannibal79 hat geschrieben: Mo 9. Sep 2024, 12:13 Das würde mich jetzt auch interessieren.
Da nächstes Jahr einige internationale Bewerbe (im EU Raum) anfallen, würde es sich für mich anbieten bei manchen mit meinem WoMo anzureisen.
Im Prinzip wäre die Fahrt dahin ja ein Transport, wennst dann beim Veranstaltungsort campieren darfst, sollte das kein Problem sein?
oder wie seht ihr das?
Verwahrung nicht moeglich (es seie denn du lässt die waffe niemals im womo zurück)
Ich wollte das mal vor über 15jahren als privater waffenbesitzer an der LPD Wien grklärt haben.
Fazit: alles was räder hat oder schwimmt oder fliegt ist zum zurücklassen einer kat A oder B waffe ungeeignet.
Egal wie gross
Egal wie schwer
Egal welches behältnis
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Wenn man sich nach einem Bewerb erholen muss, bevor man die lamge Rückreise antreten kann und das Wohnmobil quasie nicht verlässt (Bestenfalls mehrere Personen mit dabei sind) sehe ich das als Teil des Transports, aber sonst ist die Luft dünn.