Rechtssicherheit aufgrund einer alten Einstufung gibt es nicht. Nur weil ich eine Pumpgun finde die 1995 Kat C war ist Sie jetzt trotzdem Kat A. Mit 14.12.2019 hat sich das Gesetz geändert und man musste als Waffenbesitzer innerhalb 2 Jahre tätig werden. Wer das nicht gemacht hat, kann jetzt ein Problem haben.fast12 hat geschrieben: Do 28. Nov 2024, 09:40 Ich denke ich sollte mal etwas konkreter werden:
Eine BH in NÖ vertritt seit Kurzem die Rechtsansicht das ein IO R94 Kategorie A ist, weil ursprünglich Vollautomat. Es gibt noch keinen Bescheid dazu, nur eine telefonische Auskunft.
Soweit ich weiß gibt es dafür aus der Zeit vor dem 14.12.2019 eine Einstufung, dass sie C ist. Sie wurde und wird soweit mir bekannt nach wie vor als Kategorie C verkauft.
Gibt es hier eine Rechtssicherheit aufgrund der alten Einstufung?
Die Analogie der Ansicht bezüglich R94 und BT96 ist frappierend.