Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Flying Dog
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
@ Promo: Danke für die ausführliche Antwort.
@ Yoda: Was ist mit §43-5? Je nach Berechtigung des zB Händlers...
@ Yoda: Was ist mit §43-5? Je nach Berechtigung des zB Händlers...
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Ich war nicht dabei bei "alten Genehmigungen" - aber gemäß einem kürzlichen Artikel in einer Waffenzeitschrift gab Fälle in den 70ern, da hat der Verteidigungsminister beim Besuch auf den Golanhöhen eine Ausnahmegenehmigung für eine AK zugesagt und eingehalten.ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 Das ist sehr interessant!
Wie liefen diese alten Genehmigungen den dann damals ab?
Kamen da auch "normale" Personen ran,oder musste man irgendeinen Sammler/Händlerhintergrund haben?
Auffallen wird es definitiv jemanden. Frage ist nur, wie lange es dauert. Spätestens bei der Verwahrungskontrolle, die auch bei KM alle 5 Jahre erfolgt.ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 So wie du das dann beschreibst,würde das fehlen einer solchen Kat A Waffe mit alter Ausnahmegenhmigung also niemanden offiziell auffallen?
Im Zuge einer Verlassenschaft kann jedwede Waffe legalisiert werden, siehe dazu WaffG. Das gilt auch für illegal besessenes Kriegsmaterial. Dies entsprechend der Bestimmungen des WaffG an die Behörde melden und nach Einantwortungsbeschluss die Ausfolge an eine zum Besitz berechtigte Person beantragen (weil üblicherweise das BMLV auch für Erben kein Privileg vorsieht). Achso, Einfamilienhaus bekommst du keines für ein FG42. Aber ein guter 5-stelliger Betrag wird es werden, das stimmt.ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 Wie sieht das eigentlich heutzutage aus,wenn ich im geerbten Haus vom Opa säuberlich versteckt als Beispiel nen FG42 finde.
Gibt es hier überhaupt eine legale Möglichkeit,wie ich als Erbe des Hauses sowas zumindest verkaufen könnte?(Wir reden hier ja immerhin vom Gegenwert eines Einfamilienhauses).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Flying Dog
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Sofern der Erbe eine entsprechende Berechtigung hat, sollte man dazu sagen.
Sonst schmierst du ab, ungeachtet dessen was im WaffG steht. Wann in den letzten Jahren sind denn da noch groß Anträge bewilligt worden? Bleibt eigentlich nur der Weg über einen entsprechenden Händler/Sammler.
Sonst schmierst du ab, ungeachtet dessen was im WaffG steht. Wann in den letzten Jahren sind denn da noch groß Anträge bewilligt worden? Bleibt eigentlich nur der Weg über einen entsprechenden Händler/Sammler.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Ich kenne einen Fall da wurde ein üsmg gefunden. Wurde bei der Polizei zwischengelagert/verwart und dann in die USA verkauft/exportiert da dort der Verkauf möglich war.
- Flying Dog
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Eben das, oder vergleichbares, ist eben auch der mir bekannte Weg heutzutage, wenn es sich um einen entsprechenden Wertgegenstand handelt. In Ö selbst ist da kaum noch was zu zu machen - ungeachtet ob Erbe oder Verkauf.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Wie gesagt, jeder händler der die prüfung gemacht hat darf das besitzen. Richtig ist aber dass händler in AT kaum was zahlen werden dafür, denn sie dürfen es kaufen, aber es in AT zu verkaufen ist schwer bis unmöglich, und ausfuhren werden kaum genehmigt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
unter üSMG verstehst du wohl das Browning M2. Ganz schön großes Ding um es daheim verstecken zu können, aber sei es drum. Das in die USA zu verkaufen geht nur als Part Kit (das Gehäuse (receiver) muss mit Schweißbrenner zerschnitten (torch cut) werden) oder an ganz wenige Händler verkauft werden, die es aber selber auch nicht mehr verkaufen können. Damit ein Vollautomat in den USA von Privatpersonen besessen werden kann, hätte er als Class III registriert werden müssen, Neuzugänge gibt es nicht, daher ist das dort ein abgeschlossener Markt - ähnlich wie Deutschland. Aber da sind wir schon bei den Details.MannOMann hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 08:07 Ich kenne einen Fall da wurde ein üsmg gefunden. Wurde bei der Polizei zwischengelagert/verwart und dann in die USA verkauft/exportiert da dort der Verkauf möglich war.
Exportgenehmigung innerhalb der EU ist bei KM grundsätzlich kein Problem, allerdings wird im Bescheid drinnen stehen, dass die Ausfuhr in einen Drittstaat durch AT erneut genehmigt werden muss.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Die Details kenne ich nicht. Ging aber soviel ich weiß an einen Besitzer einer shootingfarm mit der Erlaubnis sowas besitzen zu dürfen. Ein jeder hätte es nicht in den Usa haben/kaufen/importieren dürfen.
Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Danke für die Antworten.Promo hat geschrieben: So 5. Jan 2025, 21:58Ich war nicht dabei bei "alten Genehmigungen" - aber gemäß einem kürzlichen Artikel in einer Waffenzeitschrift gab Fälle in den 70ern, da hat der Verteidigungsminister beim Besuch auf den Golanhöhen eine Ausnahmegenehmigung für eine AK zugesagt und eingehalten.ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 Das ist sehr interessant!
Wie liefen diese alten Genehmigungen den dann damals ab?
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Auffallen wird es definitiv jemanden. Frage ist nur, wie lange es dauert. Spätestens bei der Verwahrungskontrolle, die auch bei KM alle 5 Jahre erfolgt.ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 So wie du das dann beschreibst,würde das fehlen einer solchen Kat A Waffe mit alter Ausnahmegenhmigung also niemanden offiziell auffallen?
Im Zuge einer Verlassenschaft kann jedwede Waffe legalisiert werden, siehe dazu WaffG. Das gilt auch für illegal besessenes Kriegsmaterial. Dies entsprechend der Bestimmungen des WaffG an die Behörde melden und nach Einantwortungsbeschluss die Ausfolge an eine zum Besitz berechtigte Person beantragen (weil üblicherweise das BMLV auch für Erben kein Privileg vorsieht). Achso, Einfamilienhaus bekommst du keines für ein FG42. Aber ein guter 5-stelliger Betrag wird es werden, das stimmt.ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 Wie sieht das eigentlich heutzutage aus,wenn ich im geerbten Haus vom Opa säuberlich versteckt als Beispiel nen FG42 finde.
Gibt es hier überhaupt eine legale Möglichkeit,wie ich als Erbe des Hauses sowas zumindest verkaufen könnte?(Wir reden hier ja immerhin vom Gegenwert eines Einfamilienhauses).
Bzgl FG42,Preis war natürlich nicht auf den europäischen Markt bezogen,sondern auf den amerikanischen Markt.
Dort erzielen die Dinger teilweise wirklich mehrere 100 000 Dollar bei Auktionen.
Sowas bei uns zu verkaufen wäre ja ziemlich dumm.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Du hast Promos Beitrag nicht sinnerfassend gelesen, findest du so eine Waffe kannst du sie NICHT in die USA verkaufen, demzufolge ist der Wert auch wesentlich geringer und nur im 5-stelligen Bereich. Die Waffen die in den USA so viel wert sind MÜSSEN schon vor 1986 dort gewesen sein.ebner33 hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 16:44 Bzgl FG42,Preis war natürlich nicht auf den europäischen Markt bezogen,sondern auf den amerikanischen Markt.
Dort erzielen die Dinger teilweise wirklich mehrere 100 000 Dollar bei Auktionen.
Sowas bei uns zu verkaufen wäre ja ziemlich dumm.
Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Ich weiß schon was ich geschrieben habe.yoda hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 16:48Du hast Promos Beitrag nicht sinnerfassend gelesen, findest du so eine Waffe kannst du sie NICHT in die USA verkaufen, demzufolge ist der Wert auch wesentlich geringer und nur im 5-stelligen Bereich. Die Waffen die in den USA so viel wert sind MÜSSEN schon vor 1986 dort gewesen sein.ebner33 hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 16:44 Bzgl FG42,Preis war natürlich nicht auf den europäischen Markt bezogen,sondern auf den amerikanischen Markt.
Dort erzielen die Dinger teilweise wirklich mehrere 100 000 Dollar bei Auktionen.
Sowas bei uns zu verkaufen wäre ja ziemlich dumm.
Wenn du den Beitrag vom 'Promo sinnerfassend gelesen hättest,hättest du gelesen,dass er sich auf die Wertermittlung bezogen hat.
Die Möglichkeit eine solche Sammlerwaffe nach Amerika zu bringen und versteigern zu lassen,hast du grundsätzlich immer!
Das was Promo meinte,sind diese "Tranfserable Mashine Guns",welche vor einem gewissen Baukahr bereits dort gewesen sein müssen,damit sie dann als vollautomatische Waffen einfach weiterverkauft werden können.
Damit kommt man dann als Sammler/Youtuber whatever verhältnismäßig "leicht" an eine legale vollautomatische Waffe.
Es gibt dort jedoch auch viele Sammler,Museen etc etc welche darauf NICHT angewiesen sind,und Sondergenehmigungen haben!
Und über den Gun Jesus konnte ich schon 2x solche Waffen verfolgen die versteigert wurden und dies OHNE "transferable title",und TROTZDEM solche Preise erzielt haben!
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Übrigens, es gibt eine Unzahl an ex-Armeewaffen, die als sog. Partskits mit (demilitarisiertes Gehäuse) in Amerika verkauft werden bzw. mit neuem Gehäuse als HA einen 2. Geburtstag feiern (vereinfacht gesagt).
Und dass KM, auch wenn es für Privatpersonen in AT nahezu unmöglich ist, sie zu erben, nichts wert sind, stimmt auch nicht. Viel mehr ist das das Märchen des Fachhandels, eine gute Marge einzustreifen. Der Markt orientiert sich zwar am ausländischen Preisniveau, aber das gilt auch für den inländischen Vertrieb.
PS. Herman Historica und die Schweiz nicht vergessen. KM ist nicht automatisch unerschwinglich.
Und dass KM, auch wenn es für Privatpersonen in AT nahezu unmöglich ist, sie zu erben, nichts wert sind, stimmt auch nicht. Viel mehr ist das das Märchen des Fachhandels, eine gute Marge einzustreifen. Der Markt orientiert sich zwar am ausländischen Preisniveau, aber das gilt auch für den inländischen Vertrieb.
PS. Herman Historica und die Schweiz nicht vergessen. KM ist nicht automatisch unerschwinglich.
Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Das sind im Regelfall Waffen, die vor 1986 als Class III mit Tax Stamp etc. beim ATF registriert wurden. Ganz vereinfacht ausgedrückt wurde damals damit ein Besitzstand geschaffen, welcher seither "von jedem Amerikaner" gekauft und besessen werden darf (zusätzliche Prüfungen und nochmals Stempelgebühren usw. mal außen vor). Wenn du HEUTE eine idente Waffe in die USA verkaufst, dann kann diese - selbst wenn die einzige Unterscheidung zu einer Class III nur die Seriennummer hat - eben NICHT von jedermann gekauft werden, sondern nur von ganz wenigen Firmen und behördlichen Stellen. Nachdem es sodann auch sehr viel weniger potentielle Kunden dafür gibt, ist daher der Marktwert dieser Waffen sehr viel geringer als solcher, die von allen Personen besessen werden können.ebner33 hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 16:44 Danke für die Antworten.
Bzgl FG42,Preis war natürlich nicht auf den europäischen Markt bezogen,sondern auf den amerikanischen Markt.
Dort erzielen die Dinger teilweise wirklich mehrere 100 000 Dollar bei Auktionen.
Sowas bei uns zu verkaufen wäre ja ziemlich dumm.
Im Übrigen gibt es durchwegs ein großes Interesse daran, dass diese Regelung ("Einfrieren" des Besitzstandes) nicht aufzuheben - vor allem der Besitzer von ebendiesen Waffen, da diese überdurchschnittlich im Wert gestiegen sind, und eine Öffnung des Marktes einen massivsten Preisverfall bedeuten würden.
Das ist bedingt richtig; das erben im Sinne von der Einantwortungsurkunde ist jedenfalls kein Problem. Was nicht funktioniert, ist der waffenrechtliche Besitz, da hierzu das BMLV eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 WaffG erteilen müsste. Das "ausländische Preisniveau" ist daher nur anwendbar, wenn die Privatperson einen Gewerbetreibenden findet, der zur (temporären) Übernahme bereit ist, auch die notwendigen Ausfuhrgenehmigungen einholt, und sich diese durchwegs aufwändige Dienstleistung vergleichsweise günstig vergüten lässt. Für die wenigen Gewerbetreibenden in Österreich die Kriegsmaterial besitzen und handeln (oder gar herstellen dürfen) sind Einzelstücke aus Verlassenschaften jedenfalls kein zuverlässiges Geschäftsmodell, und stets mit sehr langfristigen Kapitalbindungen verbunden, weswegen der Ankaufspreis im Regelfall auch entsprechend geringer sein wird.titan hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 17:16 Und dass KM, auch wenn es für Privatpersonen in AT nahezu unmöglich ist, sie zu erben, nichts wert sind, stimmt auch nicht. Viel mehr ist das das Märchen des Fachhandels, eine gute Marge einzustreifen. Der Markt orientiert sich zwar am ausländischen Preisniveau, aber das gilt auch für den inländischen Vertrieb.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Ich erinnere mich wie in Syrien während dem Bürgerkrieg mal ein Container voll Stgw43 aufgetaucht ist und dann das Internet mit der Rechnung 'Auktionspreis von Stgw43 auf der ATF-Liste mal Anzahl der Stgw43 in dem Container' auf irre Summen gekommen istPromo hat geschrieben: Di 7. Jan 2025, 11:04 Das sind im Regelfall Waffen, die vor 1986 als Class III mit Tax Stamp etc. beim ATF registriert wurden. Ganz vereinfacht ausgedrückt wurde damals damit ein Besitzstand geschaffen, welcher seither "von jedem Amerikaner" gekauft und besessen werden darf (zusätzliche Prüfungen und nochmals Stempelgebühren usw. mal außen vor). Wenn du HEUTE eine idente Waffe in die USA verkaufst, dann kann diese - selbst wenn die einzige Unterscheidung zu einer Class III nur die Seriennummer hat - eben NICHT von jedermann gekauft werden, sondern nur von ganz wenigen Firmen und behördlichen Stellen. Nachdem es sodann auch sehr viel weniger potentielle Kunden dafür gibt, ist daher der Marktwert dieser Waffen sehr viel geringer als solcher, die von allen Personen besessen werden können.

Dass 95% der Auktionspreise nur gezahlt werden, weil die Seriennr auf der List steht, auf der eben nur eine sehr begrenzte Anzahl Stgw43 stehen, aber die Anzahl der Amerikaner, die diese erwerben dürfen und auch möchten, sehr hoch ist, und das der Grund für den hohen Preis ist, scheint vielen nicht klar zu sein.
Ähnlich ist es bei uns mit den 'großen' Magazinen, wo gesetzliche Eingriffe sowohl die Anzahl der Personen, die diese erwerben dürfen, also auch die Anzahl der angebotenen Magazine verändert und somit die Preise beeinflusst haben - z.B. G3 und UZI Mags sind praktisch wertlos, sowjetische AK-Trommelmagazine kosten mehr als die zugehörigen Waffen.
Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe
Also wenn ich mir ansehe, was deaktivierte Waffen 2016 mit Zertifikat gekostet haben, und wie die Preise wundersam sie letzten Jahre angestiegen sind (die Dinger liegen größtenteils seit damals auf Lager) und was auch der Fachhandel für seine Proloschauraumstücke tlw momentan hinlegt, kann ich die Dumpingpreise die der Handel vorschlägt, nicht nachvollziehen. Im Zweifel schaltet man eben selbst ein Inserat in der Schweiz und erkundigt sich nach einem Exportweg. Auf den Schmäh, dass sich der Handel mit KM geradezu das Kreuz verrenkt fall ich nicht hinein.. sry. 
