Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Flying Dog
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Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Flying Dog » Sa 28. Dez 2024, 15:53

Hallo!

Eine Frage die mich seit einiger Zeit wurmt...

Folgendes Szenario:
Ein Mensch besitzt u.a. Waffen der Kat. A (Sondergenehmigung) - darunter Sammlerstücke von hohem Wert (wenn auch nicht unbedingt in Ö). Es besteht seit langem kaum/kein Kontakt zur eigenen Familie, die darüber hinaus von den Waffen auch nichts weiß bzw. damit nichts am Hut hat.
Der Mensch wird alt, etwas dement, verstirbt. Die Waffen werden nach vorhandenem Testament nicht innerfamiliär vererbt.

Der Nachlassverwalter/die Erben können nicht alle Waffen (u.a. Kat. A) finden...........

Wer stellt die Verlustanzeige? Nachlassverwalter? Erben? Der erste dem's auffällt?

...und wesentlich wichtiger:
Werden die Waffen behördlich gesucht (wie gesagt... hoher Sammlerwert)? Hausdurchsuchungen bei Verwandten und Bekannten? Spürhunde auf Mülltonnen angesetzt? Sicherheitsstufe auf Orange gesetzt? :whistle:
Oder werden die betreffenden Stücke einfach als "verloren" eingetragen und Schnee drüber?
Muss man sich als Erbe selbst um die Suche kümmern? Einen Privatdetektiv anheuern? :headslap:
Ist soetwas schon mal jemandem hier passiert?

Danke!



edit: Bitte keine Diskussionen über das Thema "Verlässlichkeit" und Demenz oder Verereben von Kat. A Waffen in Ö - diese wurden an anderer Stelle schon mehr als ausreichend zu Tode diskutiert.
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titan
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von titan » Sa 28. Dez 2024, 16:11

Grundsäzlich ist bei verschwundenen Erbstücken (egal worum es sich handelt, Schmuck, Kunst, Bargeld, Uhren, etc) jeder verdächtig, der sich Zugang zum Erbe verschaffen hätte können und wenn jemand womöglich ein Interesse daran hätte, dann eben mehr. Eine seltene Sammlerwaffe mit hohem Wert wird nicht mehr und nicht weniger gesucht werden als andere Waffen auch, sofern sich nicht weitere Anhaltspunkte zum möglichen Verbleib ergeben. Theoretisch kann eine illegal geworde Waffe überall sein.

yoda
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von yoda » Sa 28. Dez 2024, 16:22

In einem Land wo Einbrecher und Vergewaltiger teilweise auf freiem Fuß angezeigt werden ?

Was soll die etwaigen Durchsuchungen genau rechtfertigen wenn keine strafbare Handlung vorliegt bzw. vermutet wird ? Wo kann die Behörde überhaupt ansetzen wenn es der ehemaliger Besitzer nicht mehr weiß oder tot ist ?

Ich kenne sogar einen Fall wo jemand bei der Behörde angerufen hat und gesagt hat er findet seine Kat. B nicht mehr, vielleicht sei jemand eingebrochen, die Tür war aber versperrt gewesen, die WBK wurde dann wegen Unzuverlässigkeit entzogen, die Waffen waren verschollen, die Behörde ist nicht weiter tätig geworden, wäre auch schwierig geworden.

Bei Verlassenschaften werden die Häuser dann ausgeräumt, falls Tresore vorhanden sind kommt der Schlosser und macht die Dinger auf, fehlt dann noch etwas, Pech. Wie das im ZWR vermerkt wird weiß ich allerdings nicht...

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Flying Dog
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Flying Dog » Sa 28. Dez 2024, 16:30

Genau das ist auch meine Ausgangslage, danke.

Ich habe halt keinerlei Ahnung, inwieweit Waffen bei Verlust von der Berhörde überhaupt aktiv gesucht werden.

Verdächtig ist ohnehin so ziemlich alles und jeder, aber das reicht wohl kaum für eine Hausdurchsuchung, oder sowas? Auf welcher Grundlage? Verhält es sich bei Kat. A anders als bei Kat. B?

Wenn sich jemand soetwas unter den Nagel reißt - sofern Diebstahl eben überhaupt der tatsächliche Tatbestand ist und die Waffe nicht schon vom ursprünglichen Besitzer ohne Meldung verschachert wurde oder sonstwas damit passiert ist - wird er das gute Stück jedenfalls kaum preisgeben, wenn die Polizei klopft und höflich fragt.

Ich weiß aus Bekanntenkreisen, dass da beim Tod von (Ur-)Großvater schonmal der eine oder andere Revolver verschwunden ist und dass sich die Polizei in diese Fällen einen Sch****** drum gekümmert hat. Verlustanzeige und fertig.

Deswegen auch die Frage, das wäre in diesem Fall aus Erbensicht halt etwas ungünstig..
Zuletzt geändert von Flying Dog am Sa 28. Dez 2024, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von spareribs » Sa 28. Dez 2024, 16:34

Ist schon länger her ....Großvater gab den Löffel ab , hatte 2 Pistolen ....Erben wurden gefragt, wo die Wummen sind ...keine Ahnung sagten die Erben ....nix ist passiert ....keine Hausdurchsuchung und sonstiges....3 Jahre später hat es der Enkel im Keller gefunden ....der ehrliche " Depp" hat es dann einfach beim nächsten Wachzimmer abgegeben ....kein Schwein hat danach irgendwie gefragt oder sonstiges....
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Ares
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Ares » Sa 28. Dez 2024, 18:49

Flying Dog hat geschrieben: Sa 28. Dez 2024, 15:53 Hallo!

Eine Frage die mich seit einiger Zeit wurmt...

Folgendes Szenario:
Ein Mensch besitzt u.a. Waffen der Kat. A (Sondergenehmigung) - darunter Sammlerstücke von hohem Wert (wenn auch nicht unbedingt in Ö). Es besteht seit langem kaum/kein Kontakt zur eigenen Familie, die darüber hinaus von den Waffen auch nichts weiß bzw. damit nichts am Hut hat.
Der Mensch wird alt, etwas dement, verstirbt. Die Waffen werden nach vorhandenem Testament nicht innerfamiliär vererbt.

Der Nachlassverwalter/die Erben können nicht alle Waffen (u.a. Kat. A) finden...........

Wer stellt die Verlustanzeige? Nachlassverwalter? Erben? Der erste dem's auffällt?

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Danke!

edit: Bitte keine Diskussionen über das Thema "Verlässlichkeit" und Demenz oder Verereben von Kat. A Waffen in Ö - diese wurden an anderer Stelle schon mehr als ausreichend zu Tode diskutiert.
Auch wenn die Frage vielleicht verpönt ist, wird in so einem Fall dann eigentlich auch in Richtung Drogen, Huren, Strichermilieu, oder Reinigungskraft ermittelt? :shifty:
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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yoda
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von yoda » Sa 28. Dez 2024, 19:04

Flying Dog hat geschrieben: Sa 28. Dez 2024, 16:30 Genau das ist auch meine Ausgangslage, danke.

Ich habe halt keinerlei Ahnung, inwieweit Waffen bei Verlust von der Berhörde überhaupt aktiv gesucht werden.

Verdächtig ist ohnehin so ziemlich alles und jeder, aber das reicht wohl kaum für eine Hausdurchsuchung, oder sowas? Auf welcher Grundlage? Verhält es sich bei Kat. A anders als bei Kat. B?
Da muss man halt differenzieren, eine 8.8 Flak wird man schon suchen, eine 90 € Pumpgun wahrscheinlich eher nicht.

Laubmasta_reloaded
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Laubmasta_reloaded » So 29. Dez 2024, 12:30

Flying Dog hat geschrieben: Sa 28. Dez 2024, 15:53 Hallo!

Eine Frage die mich seit einiger Zeit wurmt...

Folgendes Szenario:
Ein Mensch besitzt u.a. Waffen der Kat. A (Sondergenehmigung) - darunter Sammlerstücke von hohem Wert (wenn auch nicht unbedingt in Ö). Es besteht seit langem kaum/kein Kontakt zur eigenen Familie, die darüber hinaus von den Waffen auch nichts weiß bzw. damit nichts am Hut hat.
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Danke!



edit: Bitte keine Diskussionen über das Thema "Verlässlichkeit" und Demenz oder Verereben von Kat. A Waffen in Ö - diese wurden an anderer Stelle schon mehr als ausreichend zu Tode diskutiert.


Kann dir ja egal sein, wenn da was nicht mehr zu finden ist, wenn du nicht Erbe dieser bist.

Wenn es dich persönlich stört, weil du evtl. der Erbe dessen wärst... naja... dann kannst nur selbst Nachforschen bzw. lassen.

Die Polizei kann da ja auch nur fragen wer vielleicht etwas weiß und solange es keinen hinreichenden Verdacht gibt wer was haben könnte, wirds da auch keine Hausdurchsuchung oder ähnliches geben.

Allerhöchsten eine freiwillige Nachschau, falls da einer den anderen beschuldigt. Mehr aber auch nicht.

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Flying Dog
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Flying Dog » So 29. Dez 2024, 14:42

Nachdem es um Wertbestand geht, ist es eben nicht egal... ungeachtet dessen, wer erbt.

Ich dachte, dass die Behörden bei verschwundenen Kat. A Waffen (keine Flak :lol: ) ev. eher an einem Wiederauffinden interessiert wären, ls man es von Kat. B gewohnt ist... das würde dem Erbenden in diesem Fall sehr in die Hände spielen.
Die Problematik hinsichtlich rechtlicher Grundlage ist mir durchaus bewusst... aber wenns um Waffen geht nehmens die Obrigkeiten mit Verfassungsrechten ja gerne mal nicht so genau.

Aber ich sehe schon, wer am Wiederauffinden interessiert ist, muss selber suchen.

Danke für die Rückmeldungen.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Joewood » Di 31. Dez 2024, 00:00

yoda hat geschrieben: Sa 28. Dez 2024, 19:04 Da muss man halt differenzieren, eine 8.8 Flak wird man schon suchen, eine 90 € Pumpgun wahrscheinlich eher nicht.
Der Unterschied ist halt bewusst sehr extrem... aber angenommen einer hätte ne Uzi gehabt, die dann plötzlich "unauffindbar" ist...?

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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Glock1768 » Di 31. Dez 2024, 13:25

Wieviele millionen „illegale“, sprich nicht im zwr eingetragene waffen gibt es alleine in österreich?

Das werkzeug ist nie das problem, sondern immer der mensch … ein normaler, verantwortungsvoller mensch ist wegen einer nicht eingetragenen waffe genauso ungefährlich wie mit einer registrierten waffe, bzw ohne waffe.

Wieviel passiert mit diesen „verschwundenen“ waffen? Nichts … also, wozu eine künstliche aufregung um nichts?

Verbrecher holen sich ihre werkzeuge sowieso ganz woanders … der dachbodenfund ist hier unbedeutend! … egal, ob dies kat a, b oder c ist!

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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Flying Dog » Di 31. Dez 2024, 15:24

Ja, das besagt die Logik und ich bin ganz deiner Meinung.
Logik hat mit dem wie unsere Behörden und Judikatur bei waffenbezogenen Themen agieren allerdings so garnichts zu tun.
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von Promo » Mi 1. Jan 2025, 18:50

Bezieht sich die Frage auf Kat.A iSd § 17 (verbotene Waffen), oder Kat.A iSd § 18 (Kriegsmaterial)?

Grundsätzlich: sind in einer Verlassenschaft Waffen zu finden, so muss diejenige Person, in deren Obhut sie sich befinden, die Behörde darüber informieren. Die Behörde hat gegebenenfalls zusätzliche Sicherungsmaßnahmen anzuordnen (etwa könnten sie die Waffen durch die Polizei sicher stellen lassen).

Bei älteren KM-Ausnahmegenehmigungen ist es manchmal so, dass diese gar nicht im ZWR eingetragen sind und die Verwahrungskontrollen auch zentral vom Ministerium aus kommen - und auf der lokalen Behörde gar niemand Bescheid weiß. Nachdem das BMLV, welches für KM zuständig ist, auch nicht über das Ableben informiert wird, kann es sein, dass dort gar nichts passiert.

Sollte eine Waffe nach Ende der Verlassenschaft nicht gefunden werden, so wird diese von der Behörde zur Fahndung ausgeschrieben, d.h. es erfolgt auch eine Anzeige bei der Polizei. Wenn diese es zweckmäßig erachtet, dann kann sie auch Maßnahmen zur Sicherstellung einleiten. Gibt es einen dringenden Tatverdacht, dass eine Person diese unterschlagen hat, so kann sie etwa bei Gericht auch eine Hausdurchsuchung beantragen.

Hinsichtlich "Wert" und den Vergleich 8.8er Flak gegen Pumpgun: dies kann ich so nicht bestätigen, eher sogar explizit verneinen. Das Verfahren ist das Gleiche, nach rechtlichem Maßstab sind beide theoretisch gleich gefährlich iSd Kat.A. Abseits davon ist mE eine illegale Pumpgun gefährlicher als eine illegale 8.8er. Zuletzt genannte wurde durch Privatpersonen (im Gegensatz zu staatlichen Stellen) bislang selten bis gar nicht bei Amokläufen oder Gewalttaten verwendet.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von ebner33 » Mi 1. Jan 2025, 19:08

@Promo:

Das ist sehr interessant!
Wie liefen diese alten Genehmigungen den dann damals ab?
Kamen da auch "normale" Personen ran,oder musste man irgendeinen Sammler/Händlerhintergrund haben?

So wie du das dann beschreibst,würde das fehlen einer solchen Kat A Waffe mit alter Ausnahmegenhmigung also niemanden offiziell auffallen?

Wie sieht das eigentlich heutzutage aus,wenn ich im geerbten Haus vom Opa säuberlich versteckt als Beispiel nen FG42 finde.
Gibt es hier überhaupt eine legale Möglichkeit,wie ich als Erbe des Hauses sowas zumindest verkaufen könnte?(Wir reden hier ja immerhin vom Gegenwert eines Einfamilienhauses).
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠

yoda
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Re: Verlust Kat. A - Alter, Demenz, Tod & Erbe

Beitrag von yoda » Mi 1. Jan 2025, 20:04

ebner33 hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 19:08 Wie sieht das eigentlich heutzutage aus,wenn ich im geerbten Haus vom Opa säuberlich versteckt als Beispiel nen FG42 finde.
Gibt es hier überhaupt eine legale Möglichkeit,wie ich als Erbe des Hauses sowas zumindest verkaufen könnte?(Wir reden hier ja immerhin vom Gegenwert eines Einfamilienhauses).
§42 Waffengesetz

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