Munitionsmenge melden
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Munitionsmenge melden
Ich meinte, wenn ich jetzt (angenommen die 10kg stimmen) 9kg vom Bruder liegen habe, und selber 4500 fertige Patronen, sind ja beide Werte schon sehr na an der oberen Grenze.
Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?
Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?

Re: Munitionsmenge melden
KGR84 hat geschrieben:Ich meinte, wenn ich jetzt (angenommen die 10kg stimmen) 9kg vom Bruder liegen habe, und selber 4500 fertige Patronen, sind ja beide Werte schon sehr na an der oberen Grenze.
Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?
boah ......
ehrlich gesagt keine ahnung
der sachbearbeiter deiner zustaendigen waffenbehoerde muesste dir da evt mehr sagen koennen
im prinzip handelt es sich um zwei unabhaengige vorschriften aus zwei verschiedenen bestimmungen bzw. gesetzen
keine der beiden bestimmungen spricht von anderen einzurechnenden vergleichbaren guetern
mir waere auch kein erlass oder keine verordnung bekannt
mit vorbehalt - wuerde ich sagen, ja das ist kein problem
aber bitte komm ned nachher zu mir wenns deshalb doch mal aerger gibt ...

doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Munitionsmenge melden
Sprengmittelgesetz vom 1.2011: Aufbewahrung von Kleinmengen
Waffengesetz:
also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.
§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.
Waffengesetz:
§4 Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.
also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Munitionsmenge melden
gewo hat geschrieben:...
der sachbearbeiter deiner zustaendigen waffenbehoerde muesste dir da evt mehr sagen koennen
...
Ich werde es tunlichst vermeiden ihm bzw. ihr das wissen zu lassen

Wer viel fragt geht viel irr ... vorallem bei unserem AB.

- Isegrim
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Re: Munitionsmenge melden
Ich kann jedem nur raten keine Menge anzugeben.
Ich hab nur eine großere Menge gemeldet -sowie mehr als 20 Stk. Waffen.
Dafür wurde ein Kellerraum deklariert.
Die genaue Menge hab ich nicht angegeben und werde ich auch nicht angeben da ich nicht weis
wieviel es sein wird oder sein kann. z.B. ich erhalte ein günstiges Los kk-Muni - da sind momentan wieder einmal 40.000 Stk im Keller
hab ich einen "Rapel" so wird das Wochenende 2.000 bis 5.000 Stk Muni geladen.
Wenn man zusammenzählt sind das 9.000 9mm, 8500 40 S&W, 2000 357. , 200 -500 Gewehrmuni, 1000 Schrott + je nach Stand 20.000- 40.000 KK
Da würde ich mich dch selbst einschränken, wenn ich eine Menge angeben würde.
Es ist Aufgabe der Behörde mir im Falle der mangelhaften Maßnahmen zusätzliche Auflagen zu erteilen.
DVC
ISEGRIM
Ich hab nur eine großere Menge gemeldet -sowie mehr als 20 Stk. Waffen.
Dafür wurde ein Kellerraum deklariert.
Die genaue Menge hab ich nicht angegeben und werde ich auch nicht angeben da ich nicht weis
wieviel es sein wird oder sein kann. z.B. ich erhalte ein günstiges Los kk-Muni - da sind momentan wieder einmal 40.000 Stk im Keller
hab ich einen "Rapel" so wird das Wochenende 2.000 bis 5.000 Stk Muni geladen.
Wenn man zusammenzählt sind das 9.000 9mm, 8500 40 S&W, 2000 357. , 200 -500 Gewehrmuni, 1000 Schrott + je nach Stand 20.000- 40.000 KK
Da würde ich mich dch selbst einschränken, wenn ich eine Menge angeben würde.
Es ist Aufgabe der Behörde mir im Falle der mangelhaften Maßnahmen zusätzliche Auflagen zu erteilen.
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Re: Munitionsmenge melden
also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.
"Schießmittel" ist laut Definition nur das Pulver.
SprengmittelG §3 Abs. 4.
Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt
ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;
http://iwoe.org/img/SprengmittelG_BGBLA_2009_I_121.pdf
"Verwendungsfertiges Schießmittel" ist die gesamte Patrone.
Unter "verwendungsfertigem" Schießmittel ist nicht die Pulverladung allein zu
verstehen, sondern die Gesamtheit des Gegenstandes, die den Gebrauch in einer
Schusswaffe erst ermöglicht.
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf
Munition ist Gefahrenklasse 1.4 S, laut ADR Freimengenregelung beim Transport ist die in unbegrenzer Menge transportierbar. Ob das bei der Lagerung auch gilt ist möglich, ich finde aber leider keine Verordnung dazu.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True
Wenn die Munition in die Schießmittel-Lagermenge eingerechnet werden muss dann muss eh nur mit der NEM (Nettoexplosivstoffmasse) gerechnet werden.
Bei 10kg ergeben sich schon einige Schuss!
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
Re: Munitionsmenge melden
Varminter hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Es geht um das räumliche Naheverhältnis...dabei ist es unerheblich wem die Muni gehört!
[color=#40BF40]Stell dir einen Wiener Genossenschaftsbau vor, mit 50 Hardcore-PD´lern als Mietern... [/color]![]()
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Ich garantiere für 0 gelungene Einbrüche in 20 Jahren

"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Munitionsmenge melden
also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"
seltsam seltsam ...
also 10.000 ohne probleme.
wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"
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Gw10 hat geschrieben:also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"
seltsam seltsam ...
Bitte was??? Seitwann brauch ich eine Rechtfertigung für Mun??? Ich muss es melden mir aber ka Gschichtl einfallen lassen.
Warum? Darum! Preis war günstig und ich hab a Geld eingsteckt ghabt.....
Alkohol ist ein prima Lösungsmittel! Er löst Familien, Freundschaften, Arbeitverhältnisse, Nierensteine und Gehirnzellen auf. Er löst nur keine Probleme!
Re: Munitionsmenge melden
Gw10 hat geschrieben:also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
...
hi
deine BH ist ahnunglos
die mengen addieren sich eben NICHT
es geht um die verwahrung in einem raeumlichen naheverhaeltnis
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Re: Munitionsmenge melden
und was nun? die gesetzespassagen rauskopieren und einfach einen einschreiber hinschicken? erweitert hab ich ja, ob ich da wen "vergräme" oder nicht is mir eigentlich egal.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.

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Re: Munitionsmenge melden
Gw10 hat geschrieben:und was nun? die gesetzespassagen rauskopieren und einfach einen einschreiber hinschicken? erweitert hab ich ja, ob ich da wen "vergräme" oder nicht is mir eigentlich egal.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.
hallo
schicke den wisch eingeschrieben und fertig
sinngemass:
"Gemaess § 41 (1) Waffg 1996 melde ich, dass ich Munition im grösseren Umfang (mehr als 5000 Schuss) an meinem Wohnort ...Adresse einsetzen ..... verwahre.
Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff sind ........getroffene Massnahmen wie zB "Verwahrung im versperrten Schrank", "... in versperrter Kiste..." o.ä.) einsetzen ......."
adressat ist die für den verwahrungsort zuständige behoerde
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